Fristlose Kündigung auszug innerhalb 1 Woche!!

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cathleen82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fristlose Kündigung auszug innerhalb 1 Woche!!

Ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand helfen kann!

Ich habe heute von meiner vermieterin die fristlose Kündigung im Briefkasten gehabt! Da cih längere Zeit krank war und nun einen antrag beim arbeitsamt stellen mußte dauerte es etwas so das cih nun 1 1/2 mieten im rückstand bin! Was cih allerdings meiner vermieterin gesagt haeb und ihr auch sagte das ich es so schnell wie möglich begleiche sie war damit ja auch einverstanden!

Vor 2 jahren wurde von meiner ehemaliegen mitbewohnerin anch einem streit hier in die wohnung eingebrochen und alles verwüstet! Es gab eine anzeige gegen sie! Nun steht in der Kündigung das sie auch diesen betrag für die instandsetzung von mir haben will und dies ein mit Kündigungsgrund ist!

Dann vor 3 Monaten wurde die tür hier vom notarzt aufgebrochen und cih reanimiert auch die kosten will sie haben!

Ich bin verzweifelt! Wie soll cih innerhalb einer woche eine neue wohnung finden? Und wie soll ich die offenen betrage wegen einbruch etc. begleichen???


Ich dachte immer das eine fristlose kündigung immer min 1 monat betragen muß???

wer hat erfahrung damit hoffe mir kann jemand helfen!!!

Vielen dank im vorraus!!

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15 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cathleen

erst mal ganz ruhig. eine fristlose ist für die vermieter momentan die einzige lösung. die brauchen das geld auch.

aberdauert es lange, bis es dann zur räumung kommt und du mußt jetzt aktiv werden.

lies das hier:https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=75951

auch ich bin schwer krank und bis die ämter in die hufe kamen, brauchte es monate.
bist du in der lage bei behörden vorzusprechen? dann rate ich dir dringendst, das am montag gleich zu tun. erste anlaufstelle ist in deiner region das sozialamt. dann mit der fristlosen zur arbeitsagentur (oder meinst du die arge?). dann die vermieter schriftlich um etwas geduld bitten.bitte die sachbearbeiter der behörden, die vermieterin anzurufen. sie braucht jetzt vertrauensbeweise! (könnt ja sonst jeder kommen)

das wichtigste ist , dass du dich JETZT SOFORT AKTIV kümmerst.

solltest du dazu gesundheitlich nicht direkt in der lage sein (so wie ich einige zeit) mußt du jemandem eine vollmacht geben, am besten einem anwalt.

für dich kann es positiv sein, denn erst so wachen ämter doch recht schnell auf und werden dir helfen!

das gilt auch für die augebrochene tür. wende dich mal an caritas, diakonie etc. die haben ein budget für menschen in not. als ich mal(wieder) so ne spezialnarbenalbe, die die kasse nicht zahlen kann und dennoch super hilft, brauchte, haben die mir zu weihnachten 30€ geschenkt, einfach so! um zu zeigen, dass ich das geld auch wirklich dafür benutzt hatte, hab ich denen die quittung gegeben...

es ist zwar rechtlich nicht haltbar, dass die vermieterin von dir schadensersatz fordert, aber versuch zu verstehen. sie ist wütend, enttäuscht und nochmals: auch vermieter sind (nicht immer) krösusse und sind auf mieten schlicht angewiesen. auch denen drehen banken den hahn zu



sunbee

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

es ist zwar rechtlich nicht haltbar, dass die vermieterin von dir schadensersatz fordert

Das würde ich ohne Kenntnis des Sachverhalts eher nicht behaupten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cathleen82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Fakt ist ich aheb damals gegen die die in meine wohnung eingebrochen ist anzeige erstattet! Ich war u dem zeitpunkt nicht anwesend! die einbrecherin stand mit im Mietvertrag! Bei ersten gesprächen mit einem anwalt wurde meiner vermieterin mitgeteilt das sie ein mahnverfahren gegen die einbrecherin auf schadensersatz stellen muß! Meine vermieterin hat die gute dame mehrmals angeschrieben die hat aber nicht geantwortet!

Ich aheb bereits heute bei der mietsicherung angerufen! Da cih aber erst ab den 1.9 arbeitslosengeld beziehe werden sie die rückstände nciht übernehmen!

Ich habe jetzt auch in anderen foren anchgesehen! Und werde es im falle auf eine zwangsräumung ankommen lassen müssen!

Bekomme am 1. geld werde alles was cih bekomme erstmal meiner vermieterin zukommen lassen wenn nur ncoh 1 miete offen ist wurde mir gesagt muß sie die fristlose kündigung in eine fristgerechte umwandeln!

Ich danke für die antworten! Ist immer leicht gesagt ruhig zu bleiben!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

die einbrecherin stand mit im Mietvertrag

Auch die Einbrecher sichern sich heutzutage immer mehr ab.

Nicht, daß die Polizei noch glaubt, sie hätten keinen festen Wohnsitz.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cathleen

wovon hast du bis zur und während d. erkrankung gelebt? aber ehrlich gesagt, machst du es dir m. meinung nach zu einfach. anrufen? du mußt persönlich dort hin und sämtliche nachweise vorlegen, warum du nicht zahlen KONNTEST. alles andere kann und soll die mietsicherung nicht übernehmen....

die info ist falsch. es müssen ALLE rückstände ausgeglichen sein. dann kann die kündigung zurück genommen werden.

mit verlaub finde ich es auch seltsam, dass du 'es drauf ankommen lassen 'willst.

verstehst du nicht, dass ein vermieter auch kurz vor der pleite stehen kann durch nichtzahlungen der mieter????

meinetwegen brauchst du nicht ruhig bleiben, das war lediglich ein tipp aus eigener erfahrung.

@mortinghale

die threadstellererin schrieb, wer die einbrecherin ist u. nur von dieser kann d. vermieterin schadensersatz verlangen. haftpflicht?!

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 27.07.2007 22:19:16

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

1. War das kein Einbruch.

2. Haften die Mieter gesamtschuldnerisch.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mortinghale

1.
öhm, ein einbruch ist, wenn man irgendwo gewaltsam reingeht ohne die berechtigung dafür zu haben...

2.
ohne die einzelheiten zu kennen, interpretiere ich ehemalig so, dass die EHEMALIGE mitbewohnerin eingebrochen hat.
wo ist da gesamtschuldnerisch???


sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja, was bedeutet

die einbrecherin stand mit im Mietvertrag ?



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mortinghale

na dann rätseln wir weiter: was bedeutet' die, die in meine whg...?

sunbee

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das eine ist eine subjektive Aussage, das andere eine objektive.

Aber es wäre natürlich einfacher, wenn Cathleen das Rätsel lösen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mortinghale

eben

sunbee

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#12
 Von 
Cathleen82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also fakt ist das meine damaliege mitbewohnerin zu gleichen teilen mit im mietvertrag stand! Sie aber nciht gezahlt hat und somit von der vermieterin aufgefordert wurde die wohnung zu verlassen! Ich kam dann in der ancht wo sie ihre sachen rausgeräumt hat in die wohnung und habe festgestellt das auch viele dinge von mir fehltenY! Habe ihr dann eine sms geschrieben das sie ihre restlichen sachen anch absprache abholen kann und ihr mitgeteilt das das türschloß ausgewechselt wird! Habe mich voher bei der polzei erkundigt! HAbe ihre 2 taschen ins treppenhaus gestellt das heißt sie kam an ihre restlichen sachen rann ohne die wohnung betreten zu müssen!

Du gute ist dann aber in die wohung eingebrochen hat die tür aufgebrochen! Es war ein sicherheitsschloß eingebaut! Da sie zwar mit im mietvertrag stand aber dort bis zum einbruch nciht gemeldet war wurde es bei der polizei als einbruch aufgenommen!

Die vermieterin hatte schnmal versucht es bei mir einzuklagen! Ging sogar vor gericht hat sie aber verloren! Da cih zu keiner ziet der tat in der wohnung anwesend war! Sie hat die adresse von der einbrecherin sowie telefonnummer! Das heißt sie könnte sich das geld bei ihr holen! Naja wenn die Frau zahlen könnte kann sie aber nciht!


So nun wovon cih gelebt habe! Ich hatte habe genug überstunden gesammelt das cih 4 monate dwsvon leben konnte! Uch war beim arbeitsamt udn bekam die auskunft das sie erst dann zahlen würden wenn ich die 4 monate gehlat ( überstunden gelöd) aufgebraucht haeb ! Das ist am 1.8 der fall!

Ich war bereits bei der mietsicherung! Und das nciht nur telefonisch! Solange man in einem festen arbeitsverhätniss steht übernehmen sie die kosten für Rückstände nciht!

Das heißt wenn ich jetzt schon geld vom arbeitsamt bekommen hätte hätte ich anspruch auf diese hilfe so aber nciht!

Ich werde zusehen das cih bis mitte nächster woche die beiden mieten beglichen habe!

Habe meiner vermieterin einen brief geschrieben ihr die situation erklärt! Sie hat angerufen und meinte nur sie will kein Arbeitsloses pack in ihrer wohnung!!!

DAs heißt ich suche mir jetzt eine neue wohnung begleiche die rückstände!

Ich habe keine möglichkeit bis dienstag meine wohnung zu räumen cih wüßte auch nicht wohin!

desweiterin hat sich nun der mieterschutz eingeklinkt! Zumal cih meiner vermieterin mehrmals briefe geschrieben ahtte wegen dieverser mängel die bis heute imer noch nicht beglcihen sind! Wie strom auf gasleitungen was lebensgefährlich ist! Sowie lose fliesen im bad. fenster die nciht richtig dicht sind! etc. pp die mängelliste ist lang!


Das tut hier auch nciht viel zur sache ! Fakt ist das die wohnung bevor cih sie mit 4000 euro renoviert haeb ein ebruchbude war! Habe wirklich alles neu gemacht! Die bude hatte cnihtmal einen teleanschluß! Denhat ein freund mir dann gelegt der elektriker ist! es gibt keinen tv aanschluß cnihts! Es gibt in einem raum kein licht an der decke!

Sollte meiner vermieterin mir nciht ncoh 2 wochen zeit geben bis cih etwas neues gefunden habe werde cih es bis ich was neues haeb auf eine zwangsräumung drauf anlegen1 Klar soll sie ihr geld bekommen! Jeder braucht sein geld!

Nur würde cih hier einen gutachter reinschicken würde der mmir nen vogel zeigen das ch überhaupt so viel geld fürdie bude hier zahle!

Ich danke euch trotzdem für die ratschläge

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cathleen

ähm, wie alt bist du (rhetorische frage).

du 'lebst' von überstunden? und zum leben gehört die wohnung nicht???? sorry, aber das klang anfangs völlig anders.

du hast, und da muß ich jetzt mal @det in vollem umfang recht geben mit seiner meinung über säumige mieter, einfach nicht gezahlt.

ich erkenne aus deiner schilderung auch keinerlei notlage.

wem willst du diese story eigentlich weismachen?
von überstunden gelebt?

hm, so ein quark. entweder bestand noch ein arb.verhältnis oder nicht und wenn dann zahlt der ag nicht länger als 6 wochen, dann die gkv.

wenn du in keinem arb.verhältnis standest, dann warst du auch nicht krankenversichert. und wenn du vermögen hast, wovon auszugehen ist, wenn du schreibst das arb.amt hätte verlangt, dass du von dem geld lebst, dann kannst du auch die miete zahlen. ist dann übrigens unter keinen umständen d. arb.amt sondern die arge.



jetzt kommst du plötzlich mit den mängeln und was der vermieter alles falsch macht. strom u. gasleitungen? aha, aber telefondosen legt dein freund?



ich versteh jetzt (wieder etwas besser) warum vermieter die geprellt wurden, keine unterschiede machen wollen. auch ich bin zunächst auf deine 'notlage' reingefallen. gott sei dank verliere ich, im gegensatz (unter anderem) zu deiner vermieterin kein geld...

@det

falls du das liest: ich habs kapiert!

:kotz:

sunbee.





-- Editiert von sunbee1 am 28.07.2007 17:57:25

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Sunbee

Ohne Kenntnis des Sachverhalts vermeide ich harte Werturteile, aber wenn man hier mal einige Punkte herausnimmt:

- 'Mitbewohnerin' zahlt nicht und wird daraufhin von der Vermieterin der Wohnung verwiesen (?),

- bricht darauf in die Wohnung ein und verwüstet alles (hört sich nach Beziehungstat an),

- Notarzt muß zur Reanimation die Tür aufbrechen (wg. Überdosis oder was ?)

kommt man zwangsläufig zu dem Schluß, daß die Geschichte irgendwie absolut strange ist.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mortinghale

tja, ich gehe immer davon aus, wenn jemand hilfe sucht, das er die 'wahrheit' schreibt. sonst hätte es f.mich keinen 'wert' zu antworten.

hier aber (ich lass mal den einbruch, wenn du auch recht hast....seltsame story) sind so viele sachen schlicht so nicht möglich. im soz.recht u. im arb.recht kenn ich mich einigermaßen aus und es KANN so nicht stimmen.

bisher war ich d. meinung, dass vermieter unterschiede machen sollten, wenn jemand in not kommt u. nicht zahlt. ich verstehe, wie erwähnt, immer besser, warum es viele nicht mehr tun :(

sunbee

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