Fristlose Kündigung - wie ist die Frist für den Vermieter zwecks Einspruchs?

14. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)
Fristlose Kündigung - wie ist die Frist für den Vermieter zwecks Einspruchs?

Ich hatte mir eine kleine Lagerhalle von Privat angemietet ( 60m² ). Der Vermieter hatte noch diverse Gegenstände in der Halle, die er entfernen wollte. Ausserdem war das Dach nicht dicht, da im vorderen Bereich angebaut worden war. Dies sollte auch behoben werden. Nach ca. 4,5 Monaten war ich s leid da sich nichts tat. Ich forderte den Vermieter 2 x mal per Fax mit angemessener Frist auf die Mängel zu beseitigen. Danach forderte ich Ihn noch mal schriftlich per Post auf und kündigte meine Fristlose Kündigung des Mietvertrages an, wenn auch diese Frist verstreicht, auch hier Null Reaktion. Jetzt habe ich das Lager geräumt, zum Abschluss mit mehreren Zeugen auf dem Bild ( inkl. aktueller Tageszeitung in der Hand )Halle und die Mängel gefilmt. Die Fristlose Kündigung habe ich schriftlich per Einschreiben inkl. Schlüssel zugestellt. Meine Frage ab wann wird die Kündigung wirksam, bzw. wie ist die Frist für den Vermieter zwecks Einspruchs. Ich hatte ein 2 Jahres Mietvertrag abgeschlossen und das erste halbe Jahr im Voraus bezahlt. Kann ich zuviel gezahlte Miete zurück fordern und die Kosten für meinen eigentlich nicht gewollten Umzug in Rechnung stellen??
Die Halle stand heute schon wieder in der Tageszeitung ( ich habe noch bis Ende des Monats Miete gezahlt ) Kann ich dies schon als Annahme meiner Kündigung ansehen??

schöne Grüße
Stefan

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja die Mängel können bewiesen werden. Fotomaterial, ausserdem wurden die Mängel auf Viedeo festgehalten. Des Weiteren habe ich 7 Zeugen hierfür. In meinen schreiben habe ich ausserdem erwähnt( weitere Schadensansprüche behalten ich mir vor )

Gibt es aber nicht eine Frist, in der er widersprechen muß, wen er meint im Recht zu sein ??

Gruß
Stefan

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#3
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Halle stand heute schon wieder in der Tageszeitung

Damit kommt der Vermieter nur seiner Schadensminderungspflicht nach.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

Ja die Mängelanzeige kann ich nachweisen. Einwurfschreiben, für beide Faxe die ich gesendet habe, habe ich einen Sendebericht und einen Einzelverbindungsnachweis.
gruß
Stefan

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