Fristlose Kündigung - Welche Fristen hat man da?

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Welche Fristen hat man da?

Hallo,
habe hier eine Frage in Bezug auf die Fristlose Kündigung: Wir haben mehrere Mängel in der Wohnung, die teilweise lebensgefährend, lt. Aussage der Feuerwehr sind, u.a. defekte Kamine, die Rauch zurückleiten in die Wohnräume, Schimmel, Terror durch neueingezogenen Nachbarn;wenn wir nun kurzfristig, ca. 4 - 6 Wochen eine neue Wohnung haben könnten, wie bzw. wann müßten wir dann diese Kündigung dem Vermieter zukommen lassen und bis wann muß eine Wohnung bei einer Fristlosen Kündigung durch den Mieter geräumt sein? Welche Fristen hat man da? Erbitte Nachricht.
Danke im voraus.
Krümel 40 :(

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Vor eine fristlose Kündigung sind sehr hohe Hürden gesetzt. Du müsstest einem Richter schon plausible erklären können, warum Du 6 Wochen warten kannst, es Dir aber trotzdem nicht zumutbar war, die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten.

Wenn z.B. der Betrieb des Kamins lebensgefährlich ist, dann ist das ein Grund für den sofortigen Auszug, im Zweifel sogar in ein Hotel. Falls der Betrieb des Kamins zur Beheizung der Wohnung nicht erforderlich ist, dann handelt es sich zwar um einen Mangel, der jedoch nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt. Zuständig ist übrigens der Schornsteinfeger und nicht die Feuerwehr.

Auch bei Schimmel in der Wohnung muss die Gesundheitsgefährdung akut sein. Im Zweifel musst Du das beweisen können.

Terror durch neu eingezogene Nachbarn ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Sämtliche Mängel berechtigen jedoch auf jeden Fall zur Mietminderung, falls der Vermieter keine Abhilfe schafft.

Eine fristlose Kündigung muss umgehend nach Bekanntwerden des Mangels ausgesprochen werden und sollte auch eine möglichst kurze Zeit bis zum Auszug beinhalten. Man sollte nachvollziehbar darlegen, warum die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist nicht möglich war. Das wird natürlich um so schwieriger, je länger der Zeitraum zwischen Bekanntwerden des Mangels und dem geplanten Auszug ist.

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#2
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh;
der Vermieter weiß seit Anfang 2003 die Mängel, die in der Wohnung vorhanden sind. Am 11.11.04 mußten wir abends um 20.40 Uhr die Feuerwehr anrufen, da durch den defekten kamin unser Ölofen ausgedrückt worden ist. Die Feuerwehr betrat die Wohnung nur mit schwerem Atemschutz. Wir haben schon den Mieterverein kontaktiert, aber auch die können den Vermieter, im übrigen eine Baugesellschaft, die rund 7000 Wohnununge unter sich hat, nur Briefe schreiben und ihn auffordern, die Mängel zu beheben und haben dem Vermieter auch Fristen gesetzt. Die erste Frist in bezug auf Kamin war am 15.12.04 abgelaufen, die wegen den anderen Mängeln am 31.12.04. Bis jetzt ist nichts passiert. Die fristlose Kündigung kann ja unsererseits erst ausgesprochen werden, wenn wir eine neue Wohnung ´haben oder sollen wir unter einer Brücke leben? Es ging mir in meiner Frage nur um die Klärung : Wenn ich heute z.B. die fristlose Kündigung meinem Vermieter zukommen lasse, bis wann müßten wir die Wohnung geräumt haben? 1 tag, 2 Tage wieviel Zeitraum haben wir dafür?
Krümel 40

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Krümel40,
fristlos ist fristlos und heißt normalerweise "sofort". Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, kannst du fristlos kündigen und mußt morgen raus (als Person, die Räumung der Möbel muß zügig erfolgen). Dein Argument, ich kann doch erst fristlos kündigen, wenn ich eine neue Wohnung habe, wird vor Gericht keine Bedeutung haben, wenn das z.B. noch Monate dauert (nach der Feststellung). Was ist denn mit der Stellung einer neuen Wohnung durch die Genossenschaft? Mietminderung usw.?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Mängel, die seit fast 2 Jahren bekannt sind, berechtigen sowieso nicht mehr zu einer fristlosen Kündigung.

Wie willst Du denn einem Richter klarmachen, dass Du fast 2 Jahre irgendwie mit den Mängeln klar gekommen bist, es Dir jetzt aber nicht zuzumuten ist, die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten.

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#5
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

ich glaube, am besten wird es sein, wir gehen hier mit dieser Frage zu einem versierten Anwalt, denn m Endeffekt gibt ja jeder doch eine andere Auskunft, weil die Fakten vom Vorfeld hicht bekánnt sind und ich keine Lust habe, hier eine Roman zu schreiben. Ein Anwalt nimmt sich auf jeden Fall die Zeit um sich die Unterlagen von vorn bis hinten anzusehen und dann ratschläge zu geben, was und wie man es jetzt am besten macht.

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