Fristlose Kündigung - Vermieter hatte Zweitschlüssel von meiner Wohnung

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Amina.B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Vermieter hatte Zweitschlüssel von meiner Wohnung

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass sich hier jemand findet, der mir genaueres dazu sagen kann.

Ich hatte die Miete für Juli (unbewußt) durch einen Fehler beim Online-Banking nicht überwiesen. Danach war ich für 3 Wochen nicht zuhause, da ich auf die Wohnung meiner Eltern aufgepaßt habe. Als ich zurück in meine Wohnung wollte, fand ich das Schloß ausgewechselt vor. Nach einem Telefonat mit dem Hausmeister wurde das alte Schloß (ohne meine Anwesenheit) wieder eingebaut. Als ich dann die Tür aufgeschlossen habe, war diese abgeschlossen. Was bedeutet, dass mein Vermieter Zweitschlüssel von meiner Wohnung hatte, von deren Existenz ich bis dato nichts wußte... Dann stellte ich fest, dass mein Notebook aus der Wohnung verschwunden war, was ich bei der Polizei zur Anzeige gebracht habe.
Aus diesem Grund habe ich dann die Miete für August einbehalten. Am 07.08.2009 erhielt ich die fristlose Kündigung; ich solle die Wohnung bis zum 13.08. räumen und übergeben. Da meine Eltern zu diesem Zeitpunkt aber noch im Urlaub waren, hatte ich keine Transportmöglichkeit.

Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
* Darf der Vermieter ohne mein Wissen Zweitschlüssel besitzen?
* Darf er einfach (ohne irgendeine Mahnung oder wenigstens Anruf) das Schloss austauschen?
* Wer ersetzt mir das Notebook?
* Ist die Frist von 6 Tagen gerechtfertigt?

Ich hoffe, Ihr könnt mir was dazu sagen.


LG, Amina

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Amina.B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, erstmalig.

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:

quote:
* Darf der Vermieter ohne mein Wissen Zweitschlüssel besitzen?


Nein, deshalb wechselt man IMMER das Schloss aus, wenn man wo neu einzieht.

quote:
* Darf er einfach (ohne irgendeine Mahnung oder wenigstens Anruf) das Schloss austauschen?


Nein

quote:
* Wer ersetzt mir das Notebook?


Das kommt darauf an, was die Polizei ermittelt

quote:
* Ist die Frist von 6 Tagen gerechtfertigt?


Du schuldest dem Vermieter 2 Monatsmieten, die solltest Du erst einmal bezahlen. Dann fällt nämlich der Kündigungsgrund weg.

Andere Frage:
Warum lässt man seine Miete nicht per Dauerauftrag abbuchen ??

mfg
Thomas


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#4
 Von 
Amina.B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antworten.

Das mit dem Schloss austauschen werde ich mir für´s nächte mal merken.
Aber solange mein Notebook nicht wieder auftaucht, werde ich ganz sicher nichts zahlen...
Ab wann darf der Vermieter "offiziell" das Schloss austauschen?


LG, Amina

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Darf ich nochmal fragen, worin der Sinn besteht, die Miete zu überweisen und nicht per sicheren Dauerauftrag ??

Wie schon die anderen geantwortet haben, es besteht ja lediglich ein Verdacht gegen den Vermieter, wenn Du die Miete wegen diesem Verdacht nicht zahlst, wirst Du zwecks der fristlosen Kündigung schlechte Karten haben.

Es könnte ja theoretisch auch der Vormieter gewesen sein, der noch einen Nachschlüssel hatte.

mfg
Thomas

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#8
 Von 
Amina.B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich zahle nicht per Dauerauftrag, da mein Geld manchmal verspätet auf´s Konto kommt (2-3 Tage).

Theorethisch hätte es natürlich der Vormieter sein können. Aber mir wurde vom Vermieter gesat, dass die Schlösser nach seinem Auszug getauscht wurden, da er einfach verschwunden gewesen sei.

Waren die 6 Tage, die ich vom Erhalt der Kündigung bis zum Übergabetermin Zeit hatte, gerechtfertig? Oder gibt es eine bestimmte Frist, obwohl es "fristlose" Kündigung heißt? Was passiert, wenn ich diese 6-Tage-Frist nicht einhalten kann?

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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Amina.B
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach diesen Vorfällen, ganz ehrlich gesagt, NEIN.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-2398
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Miete für August hast du anscheinend auch noch nicht gezahlt, obwohl wir heute den 16. 8. haben? Entschuldigungen bzw. eine lieferst du nur für Juli. Und du bist immer noch nicht raus trotz des heutigen Datums und der fristlosen Kündigung?

Der Diebstahl, den du da deinem Vermieter vorwirfst, den wirst du sicher erstmal beweisen müssen.



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#14
 Von 
guest123-2398
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
und wegen Hausfriedensbruch selbt fristlos zu kündigen.


Kann es sein, dass es heute heiss ist? Gleich fristlos kündigen, wo der VM bereits fristlos gekündigt hat und die TE immer noch nicht geräumt hat?

Hoffentlich gibt sie sich dann selbst maximal einen Tag zur fristlosen Räumung:-)

Ich gönne es dem VM.

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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Da muss wohl so schnell wie möglich der Gerichtsvollzieher her, einerseits um die ausstehenden Mieten einzutreiben, notfalls zu pfänden, naja, und dann muss ja noch das ganze gesammelte Möbelgut eingelagert werden.

Könnte teuer werde, also, ich als Mieter wäre da schnell raus, und nicht nur wegen einer nicht gezahlten zahlten Miete, das sind ja schon 2, dazu der Gerichtsvollzieher, die Gerichtsgebühren, die Einlagerungskosten, Kosten der Zwangsräumung....



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