Fristlose Kündigung Mietvertrag

28. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
123pauli123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Mietvertrag

Hallo ihr lieben ich bin Paul.

Hab mal die ein oder andere frage ....
Also ich und meine schwangere Freundin haben eine Mietvertrag abgeschlossen in der noch laufenden Zeit des alten Vertrages der im Oktober endet und die mietzahlung des neun Vertrages da beginnt .... meine Freundin ist in der 33 Woche schwanger wir sind echt hilflos ....

Ich würde mich freuen über Rückmeldungen vielen lieben Dank

-- Editiert von Moderator am 28.07.2018 13:22

-- Thema wurde verschoben am 28.07.2018 13:22

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Da hast du dich wohl etwas verlaufen. Du bist im Forum Arbeitsrecht. Und dann bisschen mehr an Präzision wäre ganz gut, damit du eine solide Antwort bekommen kannst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von 123pauli123):
Ich würde mich freuen über Rückmeldungen vielen lieben Dank

A) :forum:
B) Der Text ist unverständlich
C) Vermutlich meint man wohl, eine vorzeitige Kündigung weil man zwei Wohnungen gemietet hat, denn Verträge sind ein zu halten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Hilflos ob der Schwangerschaft? Dann solltet ihr euch Hilfe am Wohnort suchen, Pro Familia Donum Vitae oder sonst was. In Sachen Wohnung gilt auf jeden Fall eine dreimonatige Kündigungsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn es hilfe bezgl. der zwei Wohnungen bedarf ... dann mit dem VM reden aus dessen Wohnung man auszuziehen gedenkt. Evtl kommt man ja gemeinsam zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn es hilfe bezgl. der zwei Wohnungen bedarf ... dann mit dem VM reden aus dessen Wohnung man auszuziehen gedenkt. Evtl kommt man ja gemeinsam zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.


Weshalb sollte der "alte" Vermieter dem Mieter irgendwie entgegen kommen? Zunächst einmal hat dieser - mit dem Risiko auf Leerstand - eine Wohnung neu zu vermieten, vielleicht sogar noch zu renovieren.
Dagegen kann der "neue" Vermieter Mietzahlungen, zumindest für eine gewisse Zeit erwarten und dürfte aus dieser Erwartung heraus vielleicht eher zu Zugeständnissen bereit sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Weshalb sollte der "alte" Vermieter dem Mieter irgendwie entgegen kommen? Zunächst einmal hat dieser - mit dem Risiko auf Leerstand - eine Wohnung neu zu vermieten, vielleicht sogar noch zu renovieren.
Dagegen kann der "neue" Vermieter Mietzahlungen, zumindest für eine gewisse Zeit erwarten und dürfte aus dieser Erwartung heraus vielleicht eher zu Zugeständnissen bereit sein.


Weil auch ein VM denken können sollte. Mir ist es doch lieber, ich weiß frühzeitig Bescheid um die anstehenden Ereignisse, dann kann man gemeinsam schauen, wie eine Lösung herbeizuführen ist. Denkbar wäre eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag unter bestimmten Bedingungen etc. Warum soll ich mich da querstellen? Das macht doch keinen Sinn und bringt für mich unglaublich viel Arbeit und Ärger noch obendrauf, darauf habe ich keine Lust.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen