Hallo ihr lieben ich bin Paul.
Hab mal die ein oder andere frage ....
Also ich und meine schwangere Freundin haben eine Mietvertrag abgeschlossen in der noch laufenden Zeit des alten Vertrages der im Oktober endet und die mietzahlung des neun Vertrages da beginnt .... meine Freundin ist in der 33 Woche schwanger wir sind echt hilflos ....
Ich würde mich freuen über Rückmeldungen vielen lieben Dank
-- Editiert von Moderator am 28.07.2018 13:22
-- Thema wurde verschoben am 28.07.2018 13:22
Fristlose Kündigung Mietvertrag
28. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juli 2018 | 03:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung Mietvertrag
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#1
Antwort vom 28. Juli 2018 | 10:29
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
Da hast du dich wohl etwas verlaufen. Du bist im Forum Arbeitsrecht. Und dann bisschen mehr an Präzision wäre ganz gut, damit du eine solide Antwort bekommen kannst.
#2
Antwort vom 28. Juli 2018 | 11:04
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatIch würde mich freuen über Rückmeldungen vielen lieben Dank :
A)
B) Der Text ist unverständlich
C) Vermutlich meint man wohl, eine vorzeitige Kündigung weil man zwei Wohnungen gemietet hat, denn Verträge sind ein zu halten.
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#3
Antwort vom 28. Juli 2018 | 13:09
Von
Status: Weiser (17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
Hilflos ob der Schwangerschaft? Dann solltet ihr euch Hilfe am Wohnort suchen, Pro Familia Donum Vitae oder sonst was. In Sachen Wohnung gilt auf jeden Fall eine dreimonatige Kündigungsfrist.
#4
Antwort vom 28. Juli 2018 | 15:21
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Wenn es hilfe bezgl. der zwei Wohnungen bedarf ... dann mit dem VM reden aus dessen Wohnung man auszuziehen gedenkt. Evtl kommt man ja gemeinsam zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.
#5
Antwort vom 28. Juli 2018 | 17:06
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatWenn es hilfe bezgl. der zwei Wohnungen bedarf ... dann mit dem VM reden aus dessen Wohnung man auszuziehen gedenkt. Evtl kommt man ja gemeinsam zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung. :
Weshalb sollte der "alte" Vermieter dem Mieter irgendwie entgegen kommen? Zunächst einmal hat dieser - mit dem Risiko auf Leerstand - eine Wohnung neu zu vermieten, vielleicht sogar noch zu renovieren.
Dagegen kann der "neue" Vermieter Mietzahlungen, zumindest für eine gewisse Zeit erwarten und dürfte aus dieser Erwartung heraus vielleicht eher zu Zugeständnissen bereit sein.
#6
Antwort vom 28. Juli 2018 | 17:16
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatWeshalb sollte der "alte" Vermieter dem Mieter irgendwie entgegen kommen? Zunächst einmal hat dieser - mit dem Risiko auf Leerstand - eine Wohnung neu zu vermieten, vielleicht sogar noch zu renovieren. :
Dagegen kann der "neue" Vermieter Mietzahlungen, zumindest für eine gewisse Zeit erwarten und dürfte aus dieser Erwartung heraus vielleicht eher zu Zugeständnissen bereit sein.
Weil auch ein VM denken können sollte. Mir ist es doch lieber, ich weiß frühzeitig Bescheid um die anstehenden Ereignisse, dann kann man gemeinsam schauen, wie eine Lösung herbeizuführen ist. Denkbar wäre eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag unter bestimmten Bedingungen etc. Warum soll ich mich da querstellen? Das macht doch keinen Sinn und bringt für mich unglaublich viel Arbeit und Ärger noch obendrauf, darauf habe ich keine Lust.
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