Sehr geehrte Damen und Herren,
heute Nacht habe ich von meinem Vermieter, per Email, eine fristlose Kündigung erhalten. Ich bin 10 Monatsmieten (1900€) im Rückstand. Wir hatten mehrmals telefoniert und jedes mal war der Tenor das wir eine Lösung finden und ich das irgendwie ratenweise ab bezahlen kann, da ich finanziell seit einiger Zeit Probleme habe (ich bin Student und arbeite nebenbei in der Pflege und verdiene nur zwischen 500 - 700 je nach Schichten). Die letzten Monate hab ich auch immer mal doppelte Miete oder anderthalbfache Miete bezahlt um guten Willen zu zeigen. Nun droht er mir mit Anwalt wenn ich nicht innerhalb von 7 Tagen bezahle.
Ich wohne seit über 3 Jahren in dieser WG und wir haben seit kompletten 3 Wintern keine Heizung (Altbau), im Bad schimmelt es extrem und ein Großteil unserer Wohnung ist seit einem Monat Baustelle, da unser Vermieter die Wohnung verkaufen will und der neue Besitzer bereits angefangen hat zu renovieren. Habe ich die Chance diese 1900€ irgendwie zu drücken durch diese Umstände, oder habe ich durch meine Zahlungsmoral alle Ansprüche verwirkt, das ich raus MUSS ist mir klar? Aus Angst vor einer fristlosen Kündigung wegen meiner unsteten Zahlungen habe ich es die kompletten 3 Jahre hingenommen ohne die Miete zu mindern von meiner Seite. Würde sich eine Rechtsberatung lohnen?
Mein Problem ist wie gesagt das ich finanziell schlecht dastehe und mir keine Beratung aus eigener Tasche leisten kann.
Mit freundlich Grüßen,
Jonase
PS: Eben hab ich noch was von Beratungshilfe und Beratungsschein durch das Amtsgericht gelesen, allerdings ist dort nur bis 12 Uhr offen und ich schaffe es nicht bis dahin alle Unterlagen zusammenzubekommen.
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Fristlose Kündigung / Mietschulden
24. Juli 2013
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Frage vom 24. Juli 2013 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung / Mietschulden
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. Juli 2013 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32828 Beiträge, 17249x hilfreich)
Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam. Freilich wird der Vermieter dann wohl eine schriftliche Kündigung nachschieben. Und eine rückwirkende Mietminderung können Sie vergessen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 24. Juli 2013 | 14:20
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Zuerst mal wie Mümmel schrieb.
Ansonsten: Wenn du die Mängel widerspruchslos hingenommen hast, dann hast du diesbezüglich auch irgendwelche Ansprüche verwirkt, würde ich sagen.
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