Fristlose Kündigung - Beleidigung durch Vermieter

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482066-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Fristlose Kündigung - Beleidigung durch Vermieter

Hallo liebes Forum :-)

ich habe eine Frage, ob eine fristlose Kündigung meines Untermietvertrages möglich ist, wenn mich meine Vermieterin (Hauptmieterin, wohnt mit in der Wohnung) mehrfach beleidigt hat. Das Wohnverhältnis ist jedenfalls nicht angenehm und wird immer untragbarer.

Auslöser ihrer Verärgerung ist, dass sie mich mit einer falschen Kündigungsfrist gekündigt hatte und ich letztendlich rechtlich länger (3 Monate mehr) in der Wohnung bleiben dürfte. Das ist rechtlich auch soweit von meiner Seite geklärt.

Unser letztes richtiges Gespräch war Anfang Januar, was ich heimlich aufgenommen habe. Darin beleidigt sie mich auch mehrfach, obwohl ich mich durchgehend normal mit ihr unterhalte, und droht mir mit Räumungen und Mobbing. Das Gespräch habe ich anschließend auch transkribiert (in Textform runtergeschrieben).
Ebenso habe ich SMS von ihr bekommen, die zwar nur unterschwellige Beleidigungen (Zynismus) beinhalten, aber wo sie mir auch mit einer Klage droht, sollte ich nicht zum Ende des Monats jetzt ausziehen.

Nun habe ich ihr mehrmals angeboten, dass wir entgegen des fristgerechten Kündigungsdatums auch gerne Ende Januar als Kündigungsdatum festhalten können. Das brauche ich von ihr nur schriftlich, als Beweis das sie damit einverstanden ist und ich vertraglich befreit bin Miete zu zahlen. Jedoch geht sie darauf nicht ein und spricht auch soweit gar nicht mit mir.

Kann ich da einseitig fristlos von meiner Seite aus kündigen, allein aufgrund der Beleidigungen und würden meine Beweise dafür ausreichen bzw. überhaupt verwertet werden? Heimliche Ton-Mitschnitt sind ja i.d.R. nicht erlaubt. Nun habe ich auch keine Zeugen, lediglich eben diesen Ton-Mitschnitt von einem 9 Minuten Gespräch und verärgerte SMS.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Eine Beleidigung von Anfang Januar wird meiner Meinung nach bei weitem nicht ausreichen, um eine fristlose Kündigung Ende Januar zu rechtfertigen. Denn eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein Festhaltem am Vertrag bis zum Ende einer regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Du hast aber nun bereits bewiesen, dass dem nicht so ist, indem du dort noch mehrere Wochen gewohnt hast.

Die Beweisbarkeit der Beleidigungen brauch man da schon nicht mehr thematisieren. Heimlich aufgenommene Gespräche werden also Beweise in einem solchen Fall aber ziemlich sicher nicht zugelassen werden.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wollt ihr beide (also Vermieter wie Mieter) das Mietverhältnis zum Ende Januar beenden. Es fehlt letztlich nur am Willen, die schriftlich zu fixieren. GIbt es gemeinsame Bekannte/Freunde die vermitteln können? Es ist ja für beide von Interesse, den Mietvertrag jetzt zu beenden.

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#2
 Von 
fb482066-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hmm ok, dann kann ich das über die Schiene wohl vergessen.

Während des Gesprächs und auch per SMS hat sie mehrmals unmissverständlich gesagt das ich zum Ende des Monats ausziehen soll.
Reicht das nicht bereits schon als Willenserklärung? Kann ich dem nun einfach zustimmen?
Klar, die Kündigung darf nur schriftlich (nicht per Mail oder SMS) erfolgen, aber solche Vereinbarungen die sich dann darauf beziehen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das könnte man -je nach konkretem Text - als Angebot eines Aufhebungsvertrages seitens der Vermieterin werten. Das Angebot kannst du natürlich annehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb482066-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Der genaue Wortlaut der SMS ist
„31.01.2018 endet dein Untermietvertrag bei mir. Das bedeutet bis dahin deinen Auszug."

Kann ich das per SMS einfach annehmen und gut ist?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von fb482066-26):
was ich heimlich aufgenommen habe.

Dies stellt eine Straftat deinerseites dar.
Als Beweismittel bei einer Straftat würde ich das eher nicht empfehlen ...



Zitat (von fb482066-26):
Kann ich das per SMS einfach annehmen und gut ist?

Kann man machen.
Ich würde dann aber entweder bitten das sie Dein "OK" bestätigt oder eine gerichtsfeste Zustellmethode verwenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb482066-26
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb482066-26):
Kann ich das per SMS einfach annehmen und gut ist?

Kann man machen.
Ich würde dann aber entweder bitten das sie Dein "OK" bestätigt oder eine gerichtsfeste Zustellmethode verwenden.


Ok, nur damit ich das richtig verstehe:
Ich könnte ihr das per Brief bestätigen den z.B. ein Zeuge persönlich bei ihr übergibt oder z.B. direkt in die Küche legt.
Aber ich brauche da ihre Zustimmung nicht mehr für das sie mir das kürzere Kündigungsdatum auch extra bestätigt, ja? Das wäre mir der wichtige Punkt, denn sie will mit mir nicht mehr reden und geht auf meine Angebote nicht ein.

1x Hilfreiche Antwort

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