Fristlose Kündigung: 10 Tage Räumungszeit

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)
Fristlose Kündigung: 10 Tage Räumungszeit

Hallo zusammen

In meinem Bekanntenkreis habe ich eine Freundin, die mit ihren drei Kindern in einer Wohnung lebt und Hartz 4 bezieht. Sie hat seit Anfang des Jahres durchgehend Zahlungsrückstände der Miete, wurde bereits auch abgemahnt etc. Sie kümmert sich zwar drum, bisher aber nicht schnell genug.

Nun bekam sie persönlich vom Hausmeister die fristlose Kündigung überreicht, obwohl sie Tage zuvor mit der Wohnungsverwaltung noch gesprochen und ich geeinigt hat.
Es ist kein Privatvermittler sondern eine Verwaltung.

Nun aber das eigentliche Problem:
In der Kündigung steht, dass sie am 10. August 2011 die Wohnung an den Hausmeister abzugeben hat.

Ich habe ihr geraten, schnellstmöglichst einen Anwalt zu nehmen um wenigstens mehr Zeit zu bekommen. Sie ist verzweifelt, hat momentan kein Geld und ist sicher, dass sie keinen Anwalt nehmen kann, da sie keine 10 Euro zur Verfügung hat, die man von ihr verlangt. Ich war der Auffassung bisher, als Hartz 4 Empfänger(in) muss man diese nicht zahlen, wenn man einen Antrag beim Amtsgericht stellt.

Jetzt die Frage, was sie tun kann, soll bzw sogar muss.

Sprichwörtlich gesehen ist die "***** jetzt mächtig am dampfen".

Vielen tausend Dank schonmal für eure Antworten.

MfG
Shadow315

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-- Editiert am 03.08.2011 17:33

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Während dem H4- Bezug werden die Kosten der Unterkunft ja übernommen. Das Geld sollte natürlich auch dafür verwendet werden. Dann kann es nicht zu Rückständen kommen.

Fristlos heißt erstmal fristlos. In sofern sind 10 Tage schon kulant.
Praktisch hat ein Verstreichen dieser Fist keine unmittelbaren Folgen. Niemand kann sie aus der Wohnung werfen, wenn sie diese nicht freiwillig verlässt.
Der VM wird allerdings dann Räumungsklage erheben, vor Gericht recht bekommen und einen Räumungsbschluss erhalten.
Währenddessen steigt die Kostenlast anablässig (Gericht, Rechtsanwälte,...), die von der Freundin dann zu tragen sein wird.
Die Argen übernehmen nach meinem Wissen gelegentlich die Mietschulden darlehensweise, wenn der Verlust der Wohnung droht! An besten mal im Sozialrecht fragen!
Das macht natürlich nur Sinn wenn sie in Zukunft gewillt ist die Miete auch zu bezahlen.
Eine vollständige Bezahlung der Mietschulden würden, wenn es das erste Mal ist, die fristlose Kündigung neutralisieren.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

In Zukunft würde die Miete natürlich direkt vom Amt an den Vermieter gezahlt. Im Übrigen braucht die Dame keinen Anwalt - Sie muß GANZ SCHNELL zum Amt gehen und die Sache darlegen, dann werden die Mietschulden schon im Hinblick auf die Kinder wohl übernommen werden, wie es JollyJumper schon angedeutet hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Aber die Kündigung wurde ja bereits ausgestellt,
der Vermieter könnte also weiterhin auf die
Räumung beharren, oder etwa nicht?

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Durch eine vollständige Bezahlung der Mietschulden (egal ob Amt oder sonstwer) innerhalb von 2 Monaten nach Erhebung der Räumungsklage kann die Kündigung aufgehoben werden.
Das funktioniert aber nur wenn es die erste fristlose Kündigung innerhalb der vergangenen 2 Jahre ist.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Sie kann aufgehoben werden, was nicht gleichbedeutend ist mit "wird aufgehoben", oder? Ich meine, wenn der Vermieter jetzt strikt dabei bleibt und einen raushaben will aus der Wohnung - aus Angst vor erneuten Mietrückständen z.B., könnte er nicht trotzdem auf das einmal offiziell ausgehändigte Kündigungsschreiben beharren?

Weil ganz ehrlich, die Zustände dort sind äußert.... merkwürdig. Sobald man einmal im Rückstand ist, kommen regelmäßig zwei junge Männer, meißt deutlich durchtrainiert, und stehen vor der Tür mit finsterer Miene und fragen, wann endlich gezahlt wird.

Meine Freundin hat manchmal sogar schon aus Angst nicht mehr aufgemacht - weil was soll sie denen auch alle zwei bis drei Tagen neues erzählen? Wenn nicht aufgemacht wird, wird teilweise sturmgeschellt und gegen die Tür gehämmert. Einmal wurde sogar der Strom gekappt - kein Scherz.
Diese Bauten stammen alle aus den 70er Jahre, auf den Fluren sind noch rausdrehbare, alte Sicherungen.
Als meine Freundin einmal nicht die Tür aufgemacht hat, wurde ihr kurzerhand die Sicherungen entfernt.

Als ich dann gerufen wurde, bin ich sofort los um die Leute aufzusuchen, die gewöhnlich ihre Runden im Ort drehen und wohl weitere Mieter mit Rückständen aufzusuchen. Als ich die Männer zur Rede gestellt hatte - ganz freundlich natürlich, wurde mir versichert, dass sie nichts mit dem Strom zu tun hätten. Natürlich waren sie das, nur kann man ihnen nichts nachweisen, da der eine stets für den anderen aussagen würde.

Jedenfalls sind das Methoden, die ich bisher nur aus schlechten Krimis kannte. Daher bin ich mir auch nicht sicher, wie weit das mit der Kündigung jetzt läuft, auch wenn meine Freundin es schafft, vom Arbeitsamt alles vorgestreckt zu bekommen.

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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Shadow315
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 41x hilfreich)

Nein, bisher noch keine fristlose Kündigung in ihrem Leben erhalten.

Und das mit der Diskriminierung und meiner "Unwissenheit" lass ich mir nicht nachsagen, da tust du mir Unrecht. =)

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-- Editiert am 03.08.2011 23:26

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

In jedem Ort/Gemeinde dürfte es eine Fachstelle für Wohnungsnotfälle geben. Dahin sollte sich Ihre Bekannte sofort wenden und die wird auch höchstwahrscheinlich helfen, wenn das möglich ist. Die Behörde hat kein Interesse daran, dass Ihre Bekannte zwangsgeräumt wird, da die Folgekosten für den Steuerzahlen erheblich sind.

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