Fristlose Kündigung 1 Miete Rückstand

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dreiviertel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung 1 Miete Rückstand

Guten Tag,

Person A lag mit zwei Mieten im Rückstand.

Es wurde eine Frist gesetzt um beide Mieten zu begleichen.

Es liegt NOCH keine Kündigung vor.

Eine Monatsmiete konnte nun aufgebracht werden und ist beglichen.

Stand jetzt,eine Miete ist noch offen.

Wenn jetzt eine fristlose Kündigung zugeht mit evtl. der hilfsweisen ordentlichen Kündigung,ist diese dann rechtens?

Bisher ist im Netz nur zu lesen,dass es bei zwei Mieten wirksam ist.

Zum Mietverhältnis:
seit 2014
Familie mit einem Kind
NIE Vertragswidrig gehandelt,sprich auch in der Vergangenheit KEINE Mietschulden.

Dankeschön

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Die fristlose Kündigung wird nur unwirksam wenn der komplette Rückstand gezahlt wird.

Ein hilfsweise fristgerechte Kündigung bleibt aber auf jeden Fall wirksam.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Dreiviertel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Die fristlose Kündigung wird nur unwirksam wenn der komplette Rückstand gezahlt wird.

Ein hilfsweise fristgerechte Kündigung bleibt aber auf jeden Fall wirksam.


Es gibt noch KEINE Kündigung.

Wenn die Kündigung zugeht,wird es nur noch eine Miete Rückstand sein.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Ein Mietrückstand von 2 Mieten berechtigt zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Darum geht es aber gar nicht mehr. Es gibt ja bereits eine Abmahnung. Man kann jetzt diskutieren, ob eine fristlose Kündigung bei genau einer Miete Rückstand nach einer Abmahnung durchgeht (§ 569 (3) 1. BGB spricht von mehr als einer Monatsmiete). Bei einer ordentlichen Kündigung würde das aber eh keine wirkliche Rolle spielen.

Wenn irgend möglich beschaff die fehlende Monatsmiete. Überziehungszinsen bei der Bank sind hoch, das ist mir klar. Die Kosten eines Wohnungsverlustes sind aber definitiv höher.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dreiviertel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein Mietrückstand von 2 Mieten berechtigt zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Darum geht es aber gar nicht mehr. Es gibt ja bereits eine Abmahnung. Man kann jetzt diskutieren, ob eine fristlose Kündigung bei genau einer Miete Rückstand nach einer Abmahnung durchgeht (§ 569 (3) 1. BGB spricht von mehr als einer Monatsmiete). Bei einer ordentlichen Kündigung würde das aber eh keine wirkliche Rolle spielen.

Wenn irgend möglich beschaff die fehlende Monatsmiete. Überziehungszinsen bei der Bank sind hoch, das ist mir klar. Die Kosten eines Wohnungsverlustes sind aber definitiv höher.


Eine ordentliche Kündigung kann also auch ergehen,wenn „nur" eine Miete rückständig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Dreiviertel):
Eine ordentliche Kündigung kann also auch ergehen,wenn „nur" eine Miete rückständig ist?


Ja. Grund dann unregelmäßige Mietzahlungen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dreiviertel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Dreiviertel):
Eine ordentliche Kündigung kann also auch ergehen,wenn „nur" eine Miete rückständig ist?


Ja. Grund dann unregelmäßige Mietzahlungen.


Wie sieht es hiermit aus?

Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist auch unterhalb der für die fristlose Kündigung geltenden Grenze des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich. Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Mieters liegt jedoch nicht vor, wenn der Mietrückstand eine ­Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.

Quelle:
https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wohnungswirtschaftliche-urteile-februar-2013-mietrecht/ordentliche-kuendigung-zahlungsverzug_260_159648.html

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Dreiviertel):
Wie sieht es hiermit aus?


Die Frage ist unverständlich. Der verlinkte Text ist m.E. korrekt, passt aber, so wie Du Deine Situation beschrieben hast, nicht auf diese.

Zahl die Restmiete und gut ist es.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Um das klarzustellen: Es könnte für eine Kündigung reichen oder es könnte nicht reichen. Eine eindeutige, zu 100% sichere Antwort wird dir niemand geben können.

Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Mietrückständen kommt es auf die Gesamtumstände und insbesondere das Verschulden des Mieters an. Die Diskussion über die Höhe des Verschuldens auf Seiten des Mieters sollten wir hier jedoch nicht führen. Das würde ein Richter machen und wirklich alle Einzelheiten berücksichtigen.

Wenn irgend möglich solltest du aber versuchen zu vermeiden, dass überhaupt so eine Kündigung kommt. Das geht am besten durch Ausgleich des Mietrückstandes. Auch helfen kann ein Gespräch mit dem Vermieter. Der wird nämlich wissen wollen, wie das in Zukunft weitergeht. Also ob das aus irgendwelchen Gründen ein kurzfristiges Geldproblem ist, oder ob das dauerhaft zum Problem wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein Mietrückstand von 2 Mieten berechtigt zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Darum geht es aber gar nicht mehr.


Falsch... Es geht genau darum.

Die fristlose Kündigung ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB (nur) dann ausgeschlossen, wenn "der Vermieter vorher befriedigt wird". Ein einmal eingetretener Grund für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug besteht also bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände weiter.


Zitat (von cauchy):

Es gibt ja bereits eine Abmahnung.

Irrelevant...

Zitat (von cauchy):

Man kann jetzt diskutieren, ob eine fristlose Kündigung bei genau einer Miete Rückstand nach einer Abmahnung durchgeht (§ 569 (3) 1. BGB spricht von mehr als einer Monatsmiete).


Man kann diskutieren... Man kann es sich aber auch wegen Sinnlosigkeit schenken.



-- Editiert von RMHV am 14.10.2018 14:24

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#10
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Dreiviertel,

Zitat (von Dreiviertel):
Wenn die Kündigung zugeht,wird es nur noch eine Miete Rückstand sein.


Sie könnten die fristlose Kündigung nur dadurch abwenden, wie "RMHV" bereits angemerkt hat, wenn Sie Ihren Vermieter vor dem Zugang der Kündigung befriedigen würden. Dazu muss aber der gesamte Rückstand vor dem Zugang der Kündigung ausgeglichen sein.

Zu einer möglichen ordentlichen Kündigung hat "cauchy" in #8 bereits richtigerweise angemerkt, dass es mithin auf die Gesamtumstände und ein mögliches Verschulden ankommt.

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