Fristlose Kündigung...rechtens?

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
maitai08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung...rechtens?

Hallo, ich habe eine Frage und dies ist ziemlich dringend. Ich wohne mit 2 Leuten zusammen in einer WG. Marcus ist Hauptmieter und ich bin mit Anja Untermieter. Im Mai haben wir beschlossen die WG zum Anfang Oktober aufzulösen. Marcus hatte auf einmal die komische Angewohnheit fremden Leuten das Zimmer von mir und Anja ohne unsere Absprache zu zeigen. Hab ihn auch mehrfach darauf hingewiesen dass das einfach nicht geht. Wir leben in einer Zeit mit Computern und Handys, da wird es ja mal möglich sein eine SMS oder Mail zu schreiben.
Letzte Wochen komme ich nach Arbeit heim und hab mich noch kurz schlafen gelegt. Auf einmal klopft es an meiner Tür. Total verschlafen machte ich auf und wer stand da?...eine Maklerin mit 2 Interessenten. Ich war einfach nur sprachlos. In der nächsten halben Stunde kamen noch 3 weitere Familie zum Wohnungbesichtigen. Ich bin dann einfach gegangen weil es mir zuviel war. 2 Stunden später kam ich heim und wollte meine Mama anrufen. Ich hatte vorher mein Festnetztelefon in meinen Schrank gelegt...aber nanu, da war es nicht mehr. Ich wollte bei meinem Mitbewohner nachfragen gehen ob er weiß wo es ist, klopfe an seiner Tür und er sitzt in seinem Bett und telefoniert..ja klar, mit meinem Telefon. Da bin ich ausgerastet. Es kann doch nicht sein dass der einfach in meinen Sachen rumwühlt. Zumal er selbst ein Telefon hat, er müsste es nur mal anschließen. Einziger Kommentar von ihm: "Komm hau ab, verschwinde aus meinem Zimmer und räum dein Zeug aus meinem Kühlschrank". Hab ihm erstmal darauf aufmerksam gemacht, dass ich monatlich 380EUR für das WG-Zimmer inkl. Küche, Kühlschrank, Telefonanschluss, Waschmaschine etc. bezahle. Ja klar, da wusste er auf einmal nicht mehr was er sagen soll. Ich bin wieder zurück in mein Zimmer und wollte nun endlich meine Mama anrufen. 2 Minuten später hörte ich es auf einmal nur noch tuten. Der hat einfach den Anschluss von meinem Festnetztelefon entfernt während ich telefonierte. Ich hab jetzt einfach die Sch... voll und hab einfach keine Lust unter solchen Umständen zu wohnen. Nun möchte ich die WG fristlos kündigen. Ich weiß aber nicht ganz ob des rechtens ist, da eine Freundin mir sagte das funktioniert nur wenn man ihn vorher schonmal schriftlich abgemahnt hat. Ich habe dann im Internet bisschen rumgesucht und da stand dass wäre nur in Fällen wie beispielsweise Schimmel notwendig. Ganz sicher bin ich mir jedoch nicht. Wer kann mir helfen?? Vielen Dank schonmal im Voraus!! Natalie

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hier gibts die beliebte Antwort: Es kommt drauf an! ;)

Man kann fristlos kündigen, wenn es dazu einen wichtigen Grund gibt. Der wichtige Grund kann beispielsweise eine erhebliche Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag sein. Das sehe ich Deinem Fall durch das Verhalten Deines Mitbewohners (der ja rechtlich dein Vermieter ist) als durchaus gegeben.

Ob man eine Abmahnung erteilen muss, lässt sich nicht klar beantworten: Im Gesetz heißt es:

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Dies gilt nicht, wenn

1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,

2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder

3. ....



Hinsichtlich der oben genannten Punkte entscheidet notfalls ein Gericht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, oder nicht. Daher ist eine Abmahnung am sichersten.

Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob dein Mitbewohner tatsächlich vor Gericht geht, um noch die Miete bis zur Kündigungsfrist einzuklagen. ;)



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Das scheint ja ziemlich verkürzt dargestellt zu sein. Ggf. könntest du die einzelnen Handlungen und Reaktionen mal etwas genauer beschreiben, so, wie lange deine Sprachlosigkeit anhielt, was die Maklerin und die Interessenten jeweils sagten usw. ...

...Das sehe ich Deinem Fall durch das Verhalten Deines Mitbewohners (der ja rechtlich dein Vermieter ist) als durchaus gegeben....

Da habe ich hier erhebliche Zweifel. Bei einer WG wird man wohl üblicherweise etwas andere Maßstäbe anlegen müssen, als bei einer normalen Wohnung.
Es kommt da schon auf die geübte Praxis an.


-- Editiert von dr. lector am 15.08.2008 13:55:50

0x Hilfreiche Antwort

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