Fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages

1. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)
Fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages

Ist die Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages wegen regelmäßiger nächtlicher Ruhestörung und Drogenkonsums in nicht-mitvermieteten Räumlichkeiten des Objekts nach erfolgter und ignorierter Abmahnung rechtens?

Welche Möglichkeiten des Widerspruchs, etc, gibt es, innerhalb welcher Fristen?

Welche Frist zum Auszug aus den Räumlichkeiten ist rechtens?

Und was wären die nächsten möglichen Schritte, wenn man als Mieter einfach nicht auszieht?

Darf der Vermieter nach einer gewissen Frist die Räumlichkeiten einfach öffnen (lassen) und selbst räumen oder darf er z.B. das Schloss auswechseln?

Liebe Grüße!

-- Editiert von SaurerApfel am 01.08.2008 20:28:55

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Äh - wieso?

Ich muss jetzt gleich mal hinzufügen: Ich bin weder Mieter noch Vermieter, habe diesen Fall nur mitbekommen in meinem Bekanntenkreis und frage hier rein interessehalber nach.

-- Editiert von SaurerApfel am 01.08.2008 20:34:30

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#3
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich pusch den Thread jetzt mal einfach nochmal hoch.

Und hoffe auf ne etwas konstruktivere Antwort als die oben von Scalar12...

Kann §569 BGB angewendet werden in diesem Fall? (kein Wohnraum)
Oder liegt ein "wichtiger Grund" im Sinne des §543 vor?

Grüße!

-- Editiert von SaurerApfel am 14.08.2008 02:26:58

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#4
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Was gehtn jetzt ab?!

Kann mir mal jemand erklären was so idiotisch an meinen Fragen sein soll?

Oder sind hier nur noch Trolle unterwegs?...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Gewisse Frist wäre in dem Fall etwas mehr als ein Monat nach Kündigungsdatum.

Die Frage ist aber eigentlich eher - braucht der Vermieter einen rechtskräftigen Beschluss um z.B. das Schloss aufzubrechen oder auszutauschen oder darf er das automatisch tun, wenn der Mieter sich lang genug weder meldet noch kontaktieren lässt?

Weitere Frage wäre, ob der Mieter, zieht er trotz rechtmäßiger Kündigung effektiv nicht aus, weiterhin verpflichtet ist Miete zu zahlen?
Kann - wenn ja - z.B. die Einrichtung der Mieträume veräußert werden, wenn der Mieter der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt?

Danke schonmal.

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Dankeschön.

Jetzt weiß ich wieder mal mehr.

*winke*

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#10
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Jetzt weiß ich wieder mal mehr...

Jedoch offensichtlich nach wie vor nicht, ob eine Kündigung nun begründet wäre, oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SaurerApfel
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 23x hilfreich)

Laut Aussage von Scalar12 (Zitat: Ja, die Kündigung ist rechtens.) eigentlich schon.

Aber ich freue mich auch weiterhin auf noch ausführlichere Antworten, falls sich jemand berufen fühlt... ;)

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