Ist die Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages wegen regelmäßiger nächtlicher Ruhestörung und Drogenkonsums in nicht-mitvermieteten Räumlichkeiten des Objekts nach erfolgter und ignorierter Abmahnung rechtens?
Welche Möglichkeiten des Widerspruchs, etc, gibt es, innerhalb welcher Fristen?
Welche Frist zum Auszug aus den Räumlichkeiten ist rechtens?
Und was wären die nächsten möglichen Schritte, wenn man als Mieter einfach nicht auszieht?
Darf der Vermieter nach einer gewissen Frist die Räumlichkeiten einfach öffnen (lassen) und selbst räumen oder darf er z.B. das Schloss auswechseln?
Liebe Grüße!
-- Editiert von SaurerApfel am 01.08.2008 20:28:55
Fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Äh - wieso?
Ich muss jetzt gleich mal hinzufügen: Ich bin weder Mieter noch Vermieter, habe diesen Fall nur mitbekommen in meinem Bekanntenkreis und frage hier rein interessehalber nach.
-- Editiert von SaurerApfel am 01.08.2008 20:34:30
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich pusch den Thread jetzt mal einfach nochmal hoch.
Und hoffe auf ne etwas konstruktivere Antwort als die oben von Scalar12...
Kann §569 BGB
angewendet werden in diesem Fall? (kein Wohnraum)
Oder liegt ein "wichtiger Grund" im Sinne des §543 vor?
Grüße!
-- Editiert von SaurerApfel am 14.08.2008 02:26:58
--- editiert vom Admin
Was gehtn jetzt ab?!
Kann mir mal jemand erklären was so idiotisch an meinen Fragen sein soll?
Oder sind hier nur noch Trolle unterwegs?...
--- editiert vom Admin
Gewisse Frist wäre in dem Fall etwas mehr als ein Monat nach Kündigungsdatum.
Die Frage ist aber eigentlich eher - braucht der Vermieter einen rechtskräftigen Beschluss um z.B. das Schloss aufzubrechen oder auszutauschen oder darf er das automatisch tun, wenn der Mieter sich lang genug weder meldet noch kontaktieren lässt?
Weitere Frage wäre, ob der Mieter, zieht er trotz rechtmäßiger Kündigung effektiv nicht aus, weiterhin verpflichtet ist Miete zu zahlen?
Kann - wenn ja - z.B. die Einrichtung der Mieträume veräußert werden, wenn der Mieter der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt?
Danke schonmal.
--- editiert vom Admin
Dankeschön.
Jetzt weiß ich wieder mal mehr.
*winke*
...Jetzt weiß ich wieder mal mehr...
Jedoch offensichtlich nach wie vor nicht, ob eine Kündigung nun begründet wäre, oder nicht.
Laut Aussage von Scalar12 (Zitat: Ja, die Kündigung ist rechtens.) eigentlich schon.
Aber ich freue mich auch weiterhin auf noch ausführlichere Antworten, falls sich jemand berufen fühlt...
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