Hey Leute!Falls meine Vermieterin die Wohnung wirklich verkaufen will, müßte Sie nicht erst Wohnungsinteressenten die Wohnung zeigen (1Zimmer:30qm)?Wieviele Tage vorher sich bei mir anmelden?
Wenn Sie anscheinend Käufer hat der schon(laut Ihrer Aussage) Eigenbedarf
angekündigt hat,wie lange müßte dieser warten um eigenbedarf bei mir anzumelden.Es gab noch keinen Besichtigungstermin.Wohnung wurde von mir frisch renoviert.
Fristen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Muß Sie also erst einen Käufer finden!Bei dieser Wirtschaftslage wird das wohl schwierig werden. Dieser muß im Grundbuch eingetragen werden. Wie lange dauert das etwa? Da ich Hartz 4 bin ,ist das ein Härtefall?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
was heist hier :nö! Was meinst Du damit
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich will nur die Fristen wissen!Aussagen helfen mir weiter.Hast du gelesen,bin hartz 4,Wohnung frisch renoviert(von meinem knappen Hartz4Geld)
Wenn der Vermieter die Wohnung mit einem Kaufinteressenten besichtigen will, dann muss er das einige Tage vorher ankündigen. Der jetzige Vermieter kann Dir nicht kündigen.
Der Käufer kann Dir kündigen, wenn er Eigenbedarf geltend machen kann. Die Kündigung kann erst erfolgen, wenn er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wie schnell das nach Abschluss des Kaufvertrages geht ist sehr vom Einzelfall abhängig. Das kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen, in seltenen Fällen sogar Monaten dauern. Ein typischer Zeitraum liegt aber im Bereich von mehreren Wochen.
Bei der Kündigung muss der Käufer eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten einhalten. Wenn Du schon länger als 5 Jahre in der Wohnung bist, dann verlängert sich diese auf 6 Monate und ab 8 Jahren auf 9 Monate.
Wenn noch nicht einmal eine Besichtigung stattgefunden hat, dann ist es unwahrscheinlich, dass der Vermieter bereits einen ernsthaften Interessenten hat. Lass Dich also nicht verrückt machen.
--- editiert vom Admin
Danke,das ist mal eine gute Antwort.wohne seit November2003 in einer 1Zimmerwohnung,30qm.Sie kann also dem neuen Käufer nicht vorgreifen,wegen anscheinender Eigenbedarfskündigung.
Das soll keine Heldentat sein!Wäre froh ich würde wieder einen Job finden,aber schau dir doch die Wirtschaft an,alles geht den Bach runter.
--- editiert vom Admin
nach abzug meiner Fixkosten bleiben mir(alleinstehend ohne Kinder)150€ Hartz4
--- editiert vom Admin
Überlebe auch mit sowenig Geld,aber ein Job wäre schon gut.Ich suche ja unaufhörlich nach einer Beschäftigung.
--- editiert vom Admin
Glaubst Du ,das mache ich hier zum Spaß.Wenn ich keine Wohnung habe bekomme ich auch keinen Job.
--- editiert vom Admin
Bin halt ein kleiner Langsamdenker,muß erst alles von verschiedenen Seiten betrachten.Ihr habt mir ja alle gute Tipps gegeben,bin ich euch auch dankbar.Entschuldigt aber das was ich wissen wollte,weiß ich ja jetzt.
Na dann besteht ja Hoffnung das du morgen nicht wieder einen Threat eröffnest, hab schon befürchtet ob wir dir irgendwann erklären müssen auf was für Papier die Kündigung stehen muss
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
27 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
31 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten