Fristen

14. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristen

Hey Leute!Falls meine Vermieterin die Wohnung wirklich verkaufen will, müßte Sie nicht erst Wohnungsinteressenten die Wohnung zeigen (1Zimmer:30qm)?Wieviele Tage vorher sich bei mir anmelden?
Wenn Sie anscheinend Käufer hat der schon(laut Ihrer Aussage) Eigenbedarf angekündigt hat,wie lange müßte dieser warten um eigenbedarf bei mir anzumelden.Es gab noch keinen Besichtigungstermin.Wohnung wurde von mir frisch renoviert.

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#2
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Muß Sie also erst einen Käufer finden!Bei dieser Wirtschaftslage wird das wohl schwierig werden. Dieser muß im Grundbuch eingetragen werden. Wie lange dauert das etwa? Da ich Hartz 4 bin ,ist das ein Härtefall?

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#4
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

was heist hier :nö! Was meinst Du damit

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#5
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

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#7
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will nur die Fristen wissen!Aussagen helfen mir weiter.Hast du gelesen,bin hartz 4,Wohnung frisch renoviert(von meinem knappen Hartz4Geld)

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn der Vermieter die Wohnung mit einem Kaufinteressenten besichtigen will, dann muss er das einige Tage vorher ankündigen. Der jetzige Vermieter kann Dir nicht kündigen.

Der Käufer kann Dir kündigen, wenn er Eigenbedarf geltend machen kann. Die Kündigung kann erst erfolgen, wenn er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Wie schnell das nach Abschluss des Kaufvertrages geht ist sehr vom Einzelfall abhängig. Das kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen, in seltenen Fällen sogar Monaten dauern. Ein typischer Zeitraum liegt aber im Bereich von mehreren Wochen.

Bei der Kündigung muss der Käufer eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten einhalten. Wenn Du schon länger als 5 Jahre in der Wohnung bist, dann verlängert sich diese auf 6 Monate und ab 8 Jahren auf 9 Monate.

Wenn noch nicht einmal eine Besichtigung stattgefunden hat, dann ist es unwahrscheinlich, dass der Vermieter bereits einen ernsthaften Interessenten hat. Lass Dich also nicht verrückt machen.

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#9
 Von 
guest123-2371
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 20x hilfreich)

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#10
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,das ist mal eine gute Antwort.wohne seit November2003 in einer 1Zimmerwohnung,30qm.Sie kann also dem neuen Käufer nicht vorgreifen,wegen anscheinender Eigenbedarfskündigung.

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#11
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Das soll keine Heldentat sein!Wäre froh ich würde wieder einen Job finden,aber schau dir doch die Wirtschaft an,alles geht den Bach runter.

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#12
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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#13
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

nach abzug meiner Fixkosten bleiben mir(alleinstehend ohne Kinder)150€ Hartz4

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#14
 Von 
guest123-2371
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 20x hilfreich)

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#15
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Überlebe auch mit sowenig Geld,aber ein Job wäre schon gut.Ich suche ja unaufhörlich nach einer Beschäftigung.

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#16
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

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#17
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Glaubst Du ,das mache ich hier zum Spaß.Wenn ich keine Wohnung habe bekomme ich auch keinen Job.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

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#19
 Von 
Zwerghamster
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin halt ein kleiner Langsamdenker,muß erst alles von verschiedenen Seiten betrachten.Ihr habt mir ja alle gute Tipps gegeben,bin ich euch auch dankbar.Entschuldigt aber das was ich wissen wollte,weiß ich ja jetzt.

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#20
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Na dann besteht ja Hoffnung das du morgen nicht wieder einen Threat eröffnest, hab schon befürchtet ob wir dir irgendwann erklären müssen auf was für Papier die Kündigung stehen muss

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#21
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

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