Frist einhalten - genügt Poststempel?

14. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)
Frist einhalten - genügt Poststempel?

§ 545 BGB besagt:

„Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt."

Frage: Zählt für die Einhaltung dieser Frist der Poststempel oder die Zustellung?

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Zustellung (zu üblichen Zeiten)


Und muss die Zustellung per Einschreiben erfolgen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Müssen nicht! Nur wenns hart auf hart kommt, sollte man die Zustellung beweisen können und das ist selbst bei Einschreiben nicht zu 100% gegeben.

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