Hallo Allerseits, ich habe eine Genehmigung zur Gebruachsüberlassung meiner Wohnung an Dritte bei meiner Hausverwaltung beantragt. Zur Begründung habe ich angegeben, dass ich arbeitsbedingt öfters kurzfrisitig ins Ausland fahren muß, meine Wohnung in diesen Zeiträumen aber nicht unbeaufsichtigt lassen möchte. Ich habe keine
konkreten Angaben über Dauer oder Person des Dritten genannt und zur Erteilung der Genehmigung eine 14tägige Frist gesetzt, welche nun verstrichen ist. Ich habe aber bis heute keinerlei Antwort erhalten, leider habe ich aber auch keine Bestätigung über deren Erhalt meines Antrags. Gilt dies nun als stillschweigendes Einverständnis des Vermieters und kann ich meine Wohnung jetzt rechtlich einwandfrei untervermieten?
Vielen Dank an alle!
caro
Frist abgelaufen
16. Mai 2002
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Frage vom 16. Mai 2002 | 23:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist abgelaufen
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