Frist Nebenkostenabrechnung 2003

23. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
tiefeintmen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Nebenkostenabrechnung 2003

Hallo,

wir haben am 22.01.05 die Nebenkostenabrechnung für 2003 bekommen. Die Nebenkosten werden immer vom 01.01 bis 31.12 eines Jahres berechnet. Somit ist die Nebenkostenabrechnung für 2003 22 tage zu spät bei uns eingegangen (übrigens zusammen mit der für 2004).
Somit brauche ich diese Abrechnung ja nicht zu zahlen (oder?)!
Gibt es irgendwelche formalen Richtlinien, die ich einhalten muß, oder reicht es, dem Vermeiter (telefonsich) mitzuteilen, daß ich nciht zahlen möchte?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben recht, Sie brauchen die Rechnung nicht zu begleichen.

Sie sollten aber auf jeden Fall, um bei einem eventuellen Gerichtsverfahren gute Karten zu haben, dem Vermieter gegenüber schriftlich und per EInschreiben erklären, dass und warum Sie die Abrechnung nicht zahlen.

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#2
 Von 
Hofschild-Meier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

am 21.12.2007 habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2006 erhalten. Daraufhin verständigte ich den Vermieter welcher mir mitteilte sich Anfang des nächsten Jahres zu melden und ich sollte den Betrag dann später bezahlen.
Nun habe ich am 27.05.08 erneut die Nebenkostenabrechnung für 2006 erhalten.

Meine Fragen. Muss ich diese überhaupt noch bezahlen? Gibt es nicht auch Fristen in denen eine Mahnung erfolgen muss?

Viele Grüße,
Hermann-Meier

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#5
 Von 
Hofschild-Meier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Thread von 2003 war mir nicht so bekannt. Zur Frage.

Den Vermieter habe ich verständigt, weil die Nebenkostennachzahlung unwahrscheinlich hoch ist. Da ich im gesamten Jahr 2006 nur ca. 5,5 Monate in der Wohnung anwesend war, kann die Rechnung auf keinen Fall stimmen.
Bei dem Anruf habe ich dem Vermieter dies mitgeteilt. Er verwies auf das nächste Jahr und das ich dann einen Teil bezahlen soll.

An der erneut zugesandten Abrechnung ist nichts anders.

Viele Grüße,

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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Man sollte mal trennen zwischen Heizkostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung.

Nebenkosten (Hausmeister, Grundsteuer, ...): fallen an, egal ob du dort 12 oder 0 Monate wohnst und werden entsprechend auf Mieter umgelegt.

Heiz-/Warmwasserkosten: wie werden die jeweils verteilt, über einen Schlüssel (Anzahl Quadratmeter oder Anzahl Leute in der Wohnung) oder anhand des exakten Verbrauchs auf Basis des Heizungs-/Warmwasserzählers? Für gewöhnlich erfolgt ein Mix.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#8
 Von 
Hofschild-Meier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also es geht um die gesamten Nebenkosten. Die Heiz-/Warmwasserkosten überwiegen dabei und der Verbrauch erfolgte wie oben angesprochen über diesen Mix.

Das Problem ist, dass die Kosten den eigentlichen monatlichen Nebenkostenbeitrag um über 150% übersteigen. Das kann ja eigentlich nicht sein.

Der Zahlungsaufschub wurde von dem Vermieter eingebracht und dieser wollte sich auch melden. Dies geschah 5 Monate später.

Meine Frage ist nun ob ich diesen Betrag überhaupt noch zahlen muss, da dies ja eignetlich verjährt ist, oder?

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#11
 Von 
Hofschild-Meier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Die Rechnung muss doch bis ende des Folgejahres eingehen. Sonst erlischt der zu zahlende Betrag. Ist das nicht so?

Da sich der Vermieter ja von alleine jetzt nicht 5 Monate gemeldet hatte und mir auch keine Zahlungsaufforderung zugesandt hatte, würde ich davon ausgehen, dass der jetzige Zahlungsbescheid zu spät bei mir eingegangen ist?!

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#13
 Von 
Hofschild-Meier
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Die Rechnung muss doch bis ende des Folgejahres eingehen. Sonst erlischt der zu zahlende Betrag. Ist das nicht so?

Da sich der Vermieter ja von alleine jetzt nicht 5 Monate gemeldet hatte und mir auch keine Zahlungsaufforderung zugesandt hatte, würde ich davon ausgehen, dass der jetzige Zahlungsbescheid zu spät bei mir eingegangen ist?!

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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