Frist Nebenkosten Abrechnung

5. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bobes
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
Frist Nebenkosten Abrechnung

Hallo ,

das Thema wurde zwar im Forum behandelt, allerdings ist mir das folgende noch nicht richtig bewusst.

Habe zum 31.05.2014 meine Wohnung gekündigt, heute 05.08.2015 kam eine Nachforderung vom Vermieter, jetzt die Frage Ende der Abrechnungszeitraum dann am 31.12.2014 oder tatsächlich erst am 31.12.2015 ,
Ich bin ja zum 31.05 ordnungsgemäß ausgezogen, somit endet für mich doch der Abrechnungszeitraum am 31.05.2015 oder vertue ich mich?

Danke für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wenn der Abrechnungszeitrum für die Wohnung vor Auszug jeweils ein Kalenderjahr war, so bleibt das auch im Jahr des Auszugs so. Damit können Nebenkostenabrechnungen für 2014 bis Ende 2015 erstellt werden unabhängig davon, wann der Mieter ausgezogen ist.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wann du ausgezogen bist interessiert nicht. I.d.R. endet der Abrechnungszeitraum am 31.12. eines Jahres, schau in deinen Vertrag, wie es bei euch ist. Erst danach wird die Abrechnung im Laufe des darauffolgenden Jahres gemacht. Die späteste Frist ist dann der 31.12. des darauffolgenden Jahres. Also in deinem Fall der 31.12.2015. Du hast eine anteilige Abrechnung erhalten bis zum 31.05.2014.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ja zum 31.05 ordnungsgemäß ausgezogen, somit endet für mich doch der Abrechnungszeitraum am 31.05.2015 oder vertue ich mich?

Ja, du vertust Dich.
Der Abrechnungszeitraum endet immer am Ende des Abrechnungszeitraumes, egal wann Du während des Jahres ausziehst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Wenn das Ende des Abrechnungszeitraumes der 31.12.2014 ist hat der Vermieter bis zum 31.12.2015 Zeit die Abrechnung zu erstellen und zuzuschicken wenn er eine Nachforderung geltend machen will.

Wann der Mieter während des Abrechnungszeitraumes ein- oder ausgezogen ist spielt keine Rolle.

3x Hilfreiche Antwort

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