Freundin zieht aus (Mietbewohnerin?)

7. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
funkyice2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin zieht aus (Mietbewohnerin?)

Meine (Ex)Freundin und ich sind vor 6 Monaten Gemeinsam in eine Wohnung gezogen.
Ich war vorher schon 6 Jahre in einer Wohnungsgenossenschaft und habe darüber auch diese Wohnung bekommen.
Mieter bin Ich, sie zählt laut Genossenschaft nur als Mitbewohner.

Gemeinsame Sachen bzw. Möbel haben wir nicht, jeder brachte seins mit.
Sie nimmt Ihr Küche, Couch und Vitrine mit und ich behalte meine Möbel und bleibe da auch weiterhin wohnen.

Jetzt gibt es nur leider ein Problem, Sie und ich standen an Klingel und Briefkasten und in der Genossenschaft ist sie nur als Mitbewohner eingetragen, die Miete gabe Sie mir nur Anteilig bis zum 09.02.2013 (Tag des Auszugs) danach soll ich dann weitersehen.
Einen Mietvertrag zwischen Ihr und mir gab es auch nie, alles Mündlich.

Sie ist sehr Stur und Rechthaberrich und Rachsüchtig, will mir Möbel wegnehmen weil Sie der Meinung ist diese Bezahlt zu haben (Flachbildfernsehr gekauft vor 4 Jahren wo wir nocht nicht zusammen waren und Kleiderschrank alleine mit meinen Eltern gekauft, Vater bezahlte).
Ich habe Ihre ganzen Möbel heute in den Flur gestellt und Wohnzimmer und Schlafzimmer mit einem Sicherheitsschloss verschlossen, da Sie mir androhte diese Sachen mitzunehmen.

Ist das rein Rechtlich okay? wahrscheinlich nein, aber Sie beschließt immerhin von heute auf morgen mich mit ner großen Wohnung und der Miete sitzen zu lassen.
Ich habe Angst das Sie mir alle Möbel mit nimmnt.

Den Schlüssel will Sie mir auch nicht geben, sie will vorher nochmal durch die Wohnung gehen und in jeden Schrank sehen ob ich auch ja nix mehr von ihr habe.
Übertriebener Weise eine Musik CD.

Wie verhalte ich mich jetzt bei dieser schwierigen Situation?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ein letzter Termin, wo sie ihre Sachen holt(heute/morgen/übermorgen) Wohnungsschloss wechseln und fertig!

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#2
 Von 
funkyice2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann Sie mir nix wegen den 2 verschlossenen Räumen? sie sagt sie gibt erst die Schlüssel wenn ich ihr die Räume gezeigt habe.
Es sind Spezialschlösser wo man mit einem Schlüssel in Haus und Wohnung kommt.

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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Es sind Spezialschlösser wo man mit einem Schlüssel in Haus und Wohnung kommt.
Spezialschloss hin oder her, wechsel den Zylinder in/an der Wohnungstür, dann kommt sie zwar ins Haus aber eben nicht in die Wohnung.

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es gilt der Grundsatz, dass sie das mitnehmen kann, was sie mitgebracht hat.

So ein Fernseher ist bestimmt unbar bezahlt worden, das kann man doch nachweisen. Die Eltern können die Zahlung des Schranks sicher belegen. Da würd ich mir keine Sorgen machen.

Wenn Sie keine Miete mehr bezahlt, dann hat sie auch kein Recht mehr die Wohnung zu betreten. Sie ging ja selbst.

Sage Ihr, sie solle eine Liste machen, von den Dingen von denen sie meint, daß sie ihr noch gehören. Dann würdest Du danach suchen und sie ihr nachsenden.

Wenn Du sie in die Räume lässt, kann es sein, daß wegen jeder Kleinigkeit ein Streit entsteht. Nimm dann auf jeden Fall noch ein bis zwei Personen zur Hilfe, die sie in Schach halten und verhindern, dass sie alles mögliche einpackt.

Auf jeden Fall würd ich gleich am 10.2. das Eingangschloss austauschen.


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"Chylla"

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