Hallo, will meiner Freundin helfen und weiß nicht so genau ob ich hier richtig bin.
Also meine Freundin ist im 5 Monat schwanger ( Baby von Ihm ) und ihr Freund ( sind nicht verheiratet ) ist seit der Schwangerschaft Alkoholabhängig, hat er sogar schon zu gegeben vor Ihr und mir.
Da Sie die den Nerv nicht mehr hat will Sie ihn rausschmeißen aus der Wohnung.
Aber Er sagt das geht nicht, da Sie in ein "eheähnliches Verhältnis" leben.
Die Wohnung gehört Ihr ( Sie steht alleine im Mietvertrag drinnnen, seit 2 Jahren ). Die beiden sind erst seit 1 Jahr ein Paar und er wohnt bei Ihr.
Hat er Recht mit dem "eheähnliches Verhältnis oder redet er nur quatsch?
Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen.
Gruß Steffi
-- Editiert von Moderator am 23.06.2015 14:17
-- Thema wurde verschoben am 23.06.2015 14:17
Freund rauswerfen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Im Augenblick ist es die gemeinsame Wohnung. Wenn er nicht freiwillig auszieht, dann muss sie klagen auf Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung.
wirdwerden
Wo ist denn der Freund polizeilich gemeldet?
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Hier ist öffentliches Recht und Privatrecht zu unterscheiden. Wo er gemeldet ist, ist allenfalls ein Indiz für seinen Wohnort, aber mehr nicht. Und da unstreitig ist, dass er in der Wohnung seit einem Jahr lebt, gibt es bei Weigerung des Auszugs nur zwei Möglichkeiten. Sie kündigt den Mietvertrag, zieht aus und nimmt ihn nicht mit, oder aber sie klagt ihn raus. Ich würde schleungigst einen Anwalt aufsuchen.
wirdwerden
[quoteHat er Recht mit dem "eheähnliches Verhältnis oder redet er nur quatsch?]
Das Recht aus einem 'eheähnlichen Verhältnis' erschöpft sich darin, dass er Unterhaltspflichtig wird...für Mutter und Kind.
....und auf den grundrechtlich garantieren Schutz seiner Wohnung. Er lebt dort, mit dreimal "hinweg von mir" ist es nun mal nicht getan.
wirdwerden
Was soll der erste Fall denn bringen?Zitat. Sie kündigt den Mietvertrag, zieht aus und nimmt ihn nicht mit, oder aber sie klagt ihn raus. :
Sie ist nach Auszug immer noch verpflichtet, dem Vermieter die Wohnung geräumt zurückzugeben. Das geht nicht, wenn er drin ist. Da wird sie ihn also sowieso rausklagen müssen, wenn er denn nicht freiwillig geht. Fall 1 führt also höchstens dazu, das sie keine Wohnung mehr hat; aber nicht, dass er geht.
Rechtslage ist: Er hat keinen Anspruch, in der Wohnung zu wohnen. Wenn sie ihn also gerichtsfest und mit einer angemessenen Fristsetzung (so ein bis zwei Wochen) auffordert, die Wohnung zu verlassen, dann hat er das zu tun.
Rechtslage ist auch: Wenn er es - obwohl sie ein Recht darauf hat - nicht tut, darf sie ihn nicht einfach so rauswerfen, sondern muss Räumungsklage erheben.
Wenn der Typ genügend Geld hat, um die dabei entstehenden Kosten zu bezahlen, ist das ein gangbarer Weg.
Wenn er kein Geld hat, die Frau aber schon, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, ihm eine "Auszugsprämie" in Aussicht zu stellen dafür, dass er Leine zieht. Das wird vermutlich billiger, als alle Räumungskosten vorzustrecken und dann nicht zurück zu bekommen.
Wenn beide kein Geld haben, kann sie auch wieder den Räumungsprozess anleiern. Dafür gibt es dann Gerichtskostenhilfe.
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