Fragen zur Nebenkostenabrechnung - Mittelwertsgradzahzahlmethode

13. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Time Bandit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zur Nebenkostenabrechnung - Mittelwertsgradzahzahlmethode

Hallo zusammen,

ich bin nun seit einigen Tagen daran, meine Nebenkostenabrechnung bzw. die Heizkostenabrechnung nachzuvollziehen und heute aber an einem Punkt angelangt, an dem ich alleine nicht weiterkomme

Hintergrund:
Eingezogen am 01.08.11 (Zwischenablesung Wasser fand an diesem Termin statt) in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen á 120 qm und 3 gewerblich (2 Steuerberater, 1 Zahnarzt) genutzten "Wohnungen" á 240 qm.
Mein Vermieter hat es versäumt eine Zwischenablesung der Heizung zu veranlassen, ich habe aber auch nicht weiter drangedacht. Nachdem es dann Ende Oktober kalt wurde habe ich dann versucht noch eine Zwischenablesung zu organisieren.
Diese fand dann tatsächlich am 15.11.11 statt (war nicht ganz einfach, weil nichtmal die Hausverwaltung wusste, dass wir mittlerweile in der Wohnung wohnen ).
Bei dieser Ablesung war ich persönlich dabei! Dabei wurden die Röhrchen gegen neue getauscht.

Bei der Ablesung hat mir der nette Mitarbeiter der Fa. XXX dann erklärt, dass er Ende Dez zur normalen Ablesung nicht nochmal vorbeikommen würde, da der Zeitraum von 1,5 Monaten zu kurz sei.

Nun habe ich vor ca. 2 Wochen über die Hausverwaltung meine Nebenkostenabrechnung bekommen und soll nun 400 € Heizkosten nachzahlen. Die Abrechnung war völlig unplausibel und unverständlich (da waren z.B. 2 Ablesezeitpunkte angegeben, keinerlei Hinweis darauf, dass nach der Gradtagzahlmethode abgerechnet wurde...) also habe ich über die Hausverwaltung bei der Fa. XXX nachgehakt.

Die erste Antwort war dann sinngemäß "Die Abrechnung erfolgte auf Basis der Gradtagzahlmethode, bitte zahlen Sie bis in 2 Tagen die Nachzahlung".
Da aber nichts erklärt war hab ich dann nur zurückgeschrieben, dass ich ohne nachvollziehbare Abrechnung und Nachweis der Ablesebelege gar nichts zahlen werde.

Heute habe ich dann die Erklärungen bekommen (die dann auch plausibel waren, ich verstehe ich Abrechnung jetzt) sowie einen Ablesebeleg.
Achtung jetzt kommts: vom 14.12.11 17:23 mit einer nicht entzifferbaren Unterschrift.
Da war ich aber nachweislich gar nicht zu Hause (Zeiterfassungssystem auf der Arbeit), zudem hätte gar nichts abgelesen werden können, da die Verdampfungsröhrchen am 15.11 getauscht wurden, dieser Beleg ist also eine Fälschung!

Dabei steht wortwörtlich im Begleitschreiben drin:
Ablesungen:
Es haben folgende Ablesungen stattgefunden:
1. Zwischenablesung am 01.08.11 durch Wohnungseigentümerin Frau XY. Hier wurden uns die Wasserzählerstände Stand 01.08.2011 mitgeteilt.
2. Zwischenablesung am 15.11.11 durch Firma XXX, diese konnte nicht verwendet werden, da der Zeitraum zwischen Einzugsdatum und Ablesedatum zu groß ist.
3. Jahreshauptablesung am 14.12.11 durch Firma XXX, Verwendung als Endwerte für die Abrechnung. Siehe Ablesebeleg im Anhang.

Das ist Punkt 1 nun kommt Punkt 2:

Die Verteilung zwischen Vormieter und mir wurde anhand der DIN-Gradzahlen (Mittelwert aus 20 Jahren) vorgenommen, und zwar bis zum 31.12.
D.h. ich zahle im Moment unabhängig von dem "komischen" Ablesebeleg für 2011 da die Fradzahlen bis 31.12 berücksichtigt wurden ca. 40% der Gesamtkosten. Wenn ich die Gradzahlen aber nur bis zum Ablesetag 15.11.11 ins Verhältnis setze komme ich auf ca. 24% die zu meinen Lasten entfallen dürften.

Da die Röhrchen am 15.11 getauscht wurden zahle ich ja bei der nächsten Ablesung diesen Zeitraum auf jeden Fall als Verbrauch mit. Dass dieser Zeitraum dann doppelt "berechnet" wird kann ich nicht ganz logisch ansehen.
Darf bei der Abrechnung die "Mittelwertsgradzahzahlmethode" verwendet werden, oder müssen die tatsächlichen Daten des jeweiligen Jahres mit der passenden Wetterstation herangezogen werden?

Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Korrekt kann ja die Abrechnung auf keinen Fall sein, in Punkt 1 bin ich mir da sicher, in Punkt 2 eher so mittel

Achso mit meiner Vermieterin bin ich klar (ist ne sehr nette ältere Dame) sie sagt ich soll dann zahlen, wenn ich mit Firma XXX und der Hausverwaltung klar bin. Da droht also keine Gefahr.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Wenn mir eine Firma einen gefälschten Ablesebeleg unterjubeln wollte, käme für mich nur der Gang zum Ra in Frage. Der kann dann auch gleich den Rest klären.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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