Fragen zum Mietverhältnis

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2020 12:09:07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zum Mietverhältnis

Guten Tag, ich habe folgende Fragen zum Mieverhältnis.

1. Wann kann ein Vermieter einem Mieter die Wohnung kündigen?
2. Gilt eine Heizpflicht in gemieteten, aber nicht genutzten Wohnungen?
3. Was trägt die Kosten einer unbeheizten Wohnung, wenn zB Schimmel auftritt?

-- Editiert von abundzu123 am 14.11.2018 11:35

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von abundzu123):
1. Wann kann ein Vermieter einem Mieter die Wohnung kündigen?


Ja ... die Frage ist nur, ob die Kündigung greift, also berechtigt ist. Um das beurteilen zu können benötigt man Informationen.

Zitat (von abundzu123):
2. Gilt eine Heizpflicht in gemieteten, aber nicht genutzten Wohnungen?


Bei Leerständen wird der Eigentümer schon aus wirtschaftlichen Erwägungen die Heizung zumindest "überschlagen". ... Eine gesetzesmäßige "Heizpflicht" ist mir nicht geläufig.

Zitat (von abundzu123):
3. Was trägt die Kosten einer unbeheizten Wohnung, wenn zB Schimmel auftritt?


Der, dem die Wohnung gehört.

-- Editiert von AltesHaus am 14.11.2018 11:41

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#2
 Von 
guest-12314.07.2020 12:09:07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun die Frage ist, kann der Vermieter zb kündigen, wenn der Mieter in der Wohnung kifft, das ganze Haus danach stinkt und bei längerer Abwesenheit des Mieters, die Wohnung nicht gelüftet und geheizt wird.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von abundzu123):
Nun die Frage ist, kann der Vermieter zb kündigen, wenn der Mieter in der Wohnung kifft, das ganze Haus danach stinkt und bei längerer Abwesenheit des Mieters, die Wohnung nicht gelüftet und geheizt wird.


Nachhaltige Störung des Hausfriedens ist ein Kündigungsgrund, dazu würde ich auch den Geruch der Drogen zählen die durchs TH wabern, sollten Kinder im Haus wohnen würde das mE die Sache noch verschärfen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass jeder so leben sollte wie er möchte, und wenn man sich mit Drogen das Gehirn vermatschen will, dann ist es eben so.

Zitat:
Mieter haben neben der Zahlung der Miete und der Nebenkosten für die Mietwohnung auch eine Sorgfaltspflicht bezüglich der Mietwohnung. So hat der Mieter Sorge dafür zu tragen, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung erhalten bleibt, nach §§ 541 , 543 Abs.2 S. 1 Nr. 2 BGB . Die Wohnung muss also auch nach dem Mieter noch bewohnbar sein. Alle Arten von Beschädigungen der Mietwohnung sind zu vermeiden und Gefahren abzuwenden. Das Gesetz spricht hier nicht nur von einer Erhaltungs- sondern auch Obhutspflicht (§ 563 c BGB ) des Mieters.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/heizen-lueften-mieterpflicht/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von abundzu123):
1. Wann kann ein Vermieter einem Mieter die Wohnung kündigen?

Wenn man einen gerichtsfesten Grund hat.
Kiffen, nicht lüften und nicht rauchen sind keine.
Rauch des Rauchers der durchs Haus zieht, kann durchaus einer sein.



Zitat (von abundzu123):
2. Gilt eine Heizpflicht in gemieteten, aber nicht genutzten Wohnungen?

Nein.



Zitat (von abundzu123):
3. Was trägt die Kosten einer unbeheizten Wohnung, wenn zB Schimmel auftritt?

In der Regel erst mal der Vermieter. Am Ende der Schuldige.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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