Hi...
habe ja vor kurzem einen Beitrag hier geschrieben, dass ich die fristlose Kündigung bekommen habe wegen 2 offenen Mieten. Nun habe ich aber noch folgende Fragen :
Ich habe mich mündlich mit meiner Vermieterin geeinigt dass ich die Kündigung akzeptiere und zum 01.05. ausziehe (wollte ja eh umziehen) früher ging es beim besten Willen nicht, dagegen hat sie auch nichts gesagt..auch war sie damit einverstanden, dass ich die 2 offenen Mieten bis zum 30.4 ausgleichen werde, das alles habe ich Ihr am 15.3 nochmals schriftlich bestätigt.
Nun lag gestern wieder ein Schreiben in meinem Briefkasten und da irritieren mich 2 Punkte :
a) Ich würde zum Zeitpunkt meines Auzuges (30.4) dann mit 3 Monatsmieten im Rückstand sein ??? ( zahle die Miete dieses 1. ja noch)
b) nimmt er bezug darauf, dass bei ordentlicher Kündigung die Frist 3 Monate beträgt ????
Er hat mich doch nicht ordentlich gekündigt !? sondern lt. Schreiben fristlos und unwiderruflich auch wurde seinerseits die fristlose Kündigung ja nicht aufgehoben
? ( Er = der Sohn der Vermieterin der das alles angezettelt hat )
ausserdem würde er unabhängig davon am 31.03 das gerichtliche Mahnverfahren wegen den 2 offenen Mieten einleiten....
Soll ich darauf jetzt noch reagieren ? Ich will mit Ruhe da raus und mache den Umzug ja vorzeitig wegen der fristlosen Kündigung ansonsten hätte ich gerne die 3 Monate in Anspruch genommen....
Fragen zum Auzug/Kündigung
30. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2006 | 08:56
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Auzug/Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. März 2006 | 11:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Der Vermieter kann seine Kündigung nicht einfach zurückziehen. Bis zu Deinem Auszug musst Du die Miete zahlen, darüber hinaus nicht.
Es ist zwar richtig, dass bei ordentlicher Kündigung die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, das spielt aber in diesem Fall keine Rolle.
Da Du mit der Zahlung von 2 Monatsmieten in verzug bist, ist es dem vermieter unbenommen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
#2
Antwort vom 30. März 2006 | 12:00
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
nun ich hatte auch nicht die absicht die miete nicht zu bezahlen..:-/
d.h. also dass die gesetzliche kündigungsfrist, so wie vermutet, irrelevant ist ?!?.....
Und jetzt?
Schon
266.815
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten