Hallo...
Ich habe bereits heraus gefunden das bei Abschluß eines Zeitmietvertrages inkl. Staffelmiete die Dauer maximal 4 Jahre betragen darf. Danach kann der Mieter ordentlich kündigen.
Nun ist meine Frage ob diese Regelung auch für Gewerbe Räume gilt, ich kann leider nix dazu im Netz Finden.
Grund ist folgender:
Ich habe einen Zeitmietvertrag von 6 Jahren inkl. Staffelmiete für einen Gewerberaum in OL. und wollte nun da die Geschäfte immer schlechter werden mal ein wenig nachforschen was ich sonst noch für Möglichkeiten hätte aus dem Mietverhältniss zu kommen.
Für Konstruktive Beiträge bin ich schon jetzt dankbar
Frage zum Zeitmietvertrag mit Staffelmiete
2. Januar 2009
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Frage vom 2. Januar 2009 | 12:47
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Zeitmietvertrag mit Staffelmiete
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2009 | 19:09
Von
Status: Bachelor (3218 Beiträge, 1003x hilfreich)
Die Regelung gilt nicht für Gewerberäume. Aus dem Vertrag kommst du also erst nach diesen 6 Jahren raus. Untervermietung wäre aber eine Möglichkeit.
Und jetzt?
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