Frage zu Meldeadresse, Postadresse

28. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
aequitas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Frage zu Meldeadresse, Postadresse

Hi,

ich habe mal ne Frage zum Melderecht.

Ich selber bin z.Z. bei einem Freund gemeldet, da ich keine Wohnung habe. In dieser Wohnung wohne ich aber nicht.Ich selber wohne bei einer Freundin (WG). Die Meldeadresse stellt mir der Freund zur Verfügung, damit ich wenigstens meine Post bekomme. Nun zieht der Freund aber weg und bei der Freundin darf ich mich nicht anmelden, da diese meine finanziellen Missäre kennt und will nicht, dass der Gerichtsvollzieher bei Ihr ein und aus geht.

Nun würde ich mir aber auch eine eigene Wohnung anmieten, wo aber der Harken ist. Ich habe zwar Arbeit und ein festes Einkommen, aber eine Wohnung bekomme ich nicht aus den folgenden Grund.

Aus meiner Vergangenheit gehen Mietschulden hervor. Nun wurde ich mal zu einer Geldstrafe verurteilt wegen Einmietbetrug, weil ich meine Miete nicht mehr bezahlt habe. Einmietbetrug deswegen, weil ich eine Wohnung anmietete, die dann 3 Monate bezahlte. Dann kündigte aus privaten Gründen meine Arbeit und zahlte auch nicht mehr meine Miete. Einmietbetrug deswegen, weil der Richter mir unterstellte, ich haette schon vor der Anmietung der Wohnung gewusst meine Arbeit zu kündigen, denn man kündigt nicht ohne weiteres seine Arbeit von heute auf Morgen in der heutigen Zeit. Aufgrund dessen, dieses schon vor der Anmietung gewusst zu haben ,sei der Tatbestand des Einmietbetruges gegeben.

Wie dem auch sei habe ich die Geldstrafe bezahlt. Nun habe ich mir schon mehrere Wohnungen angeschaut und bei den Vermietern muss man ja nun immer Wahrheitsgemäß Angaben zu seiner Person machen, da man sich ja des Einmietbetruges schuldig macht, wenn man eine Wohnung anmietet, ohne richtigen Angaben.

Da ich nun jedem Vermieter erzähle, dass ich Mietschulden habe, was ja auch Bestandteil des Fragebogens ist, wenn man eine Wohnung anmieten will, bekomme ich natürlich keine Wohnung. Da ich auch eigentlich dieses nicht verheimlichen will, da ich ja sonst wieder einen Einmietbetrug begehe, weiss ich nicht, was ich machen soll.

Ich brauche auf jedenfall eine Postanschrift, damit ich meine Post bekomme.

1.Weiss jemand ,ob das rechtens ist, wenn ich zwar irgendwo wohne, aber dort nicht gemeldet bin?

2.Wie bekomme ich in Zukunft meine Post? Gibt es da irgend eine Möglichkeit??

3.Wie ist es, wenn man eine Anschrift zwar hat, die aber vom Arbeitsweg abweichend ist und einen Arbeitswegunfall hat???

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und vielen Dank im vorraus.

-- Editiert von Aequitas am 28.01.2007 13:25:33

-- Editiert von Aequitas am 28.01.2007 13:26:19

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@aequitas

dein hauptproblem kannst du lösen, indem du dich an die soziale wohnhilfe in deiner stadt/ region wendest
dort hilft man dir, trotz vergangener *fehltritte* eine wohnung zu finden

sunbee

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aequitas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

hi,

danke für die Antwort, werde mich umgehend darum mal kümmern und einen Termin machen. Da der Umzug meines Freundes schon zum 1. feststeht, werde ich wohl noch eine kurzfristige Lösung brauchen, denn ich weiss ja nicht wie lange es dauert mit den Ämtern. Vielleicht, hast du da noch einen Lösungsanasatz.evtl postfach oder so? ich weiss da absolut nicht bescheid, denn ein paar Monate wirds bis zur neuen Wohnung sicherlich dann auch dauern.

gruss

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zu 1.: Nein, das ist nicht rechtens. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Meldegesetz.

zu 2.: Die Post un die meisten anderen Briefeschreiber überprüfen nicht, ob Du unter der angegebenen Anschrift auch gemeldet bist. Schwierig wird das eigentlich nur bei Behördenpost, dabei speziell die Steuerkarte.

zu 3.: Dabei kommt es nicht auf die Meldeanschrift an.

Ich würde mich an Deiner Stelle unter der Anschrift Deiner Freundin anmelden. Der Gerichtsvollzieher steht doch wegen der Mietschulden nicht täglich vor der Tür. Der merkt übrigens wahrscheinlich zuerst, dass Du unter der angegebenen Anschrift gar nicht wohnst.

Wegen der Post könnte man zunächst für die Dauer von 6 oder 12 Monaten einen Nachsendeantrag stellen. Das kann allerdings dann auch der GV herausfinden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aequitas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

hi,

danke für die antwort. Na ja anmelden bei der Freundin ist nicht, weil Sie das nicht will(kann ich auch verstehen).

Den Gerichtsvollzieher, wenn er mal kommt (1 mal im Jahr), habe ich verklickert,dass ich zwar beim Freund gemeldet bin, aber da nicht wohne.

Na ich werd mal sehen und hoffen, ob die Wohnhilfe mir helfen kann.

gruss

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Na ja anmelden bei der Freundin ist nicht, weil Sie das nicht will(kann ich auch verstehen).

Das kann Deine Freundin nicht entscheiden oder verhindern. Dein Hauptwohnsitz ist da, wo Du überwiegend wohnst, also eindeutig bei Deiner Freundin.
Ich verstehe auch nicht so ganz, welches Proble Deine Freundin damit hat. Was ändert sich denn durc die korrekte Meldung des Hauptwohnsitzes?

Den Gerichtsvollzieher, wenn er mal kommt (1 mal im Jahr), habe ich verklickert,dass ich zwar beim Freund gemeldet bin, aber da nicht wohne.

Dann weiß er doch, dass Du bei Deiner Freundin wohnst und kommt auch dort hin.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
aequitas
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

hi,

also anmelden bei meiner feundin ist nicht,weil

1. hat sie ja da noch ein wörtchen mitzureden. wenn sie das nicht will und ich mache es trotzdem hat sie ja wohl die Wahl mich vor die Tür zu setzen. Also kann Sie es doch verhindern. Sie will nicht dass ich mich anmelde, weil Sie Angst davor hat, dass Ihre Sachen gepfändet werden. Wenn jetzt einer sagt, alles was Ihr gehört kann er nicht mitnehmen, kann ich nur sagen, dass das Quatsch ist. Der nimmt da keine Rücksicht, da er davon aus geht, wenn wir zusammen wohnen, haben wir unsere Sachen auch gemeinsam angeschaft und ist somit pfändbar.

2. Der Gerichtsvollzieher weiss, dass ich beim Kumpel gemeldet bin, aber bei einer Freundin wohne. D.h. wenn er sich anmeldet, dann dort wo ich gemeldet bin. Gerichtsvollzieher sind ja Bezirks gebunden. Er kommt also nicht in einen anderen Bezirk, sondern ordert mich da in seinen Büro ,wenn was ist.

gruss

1x Hilfreiche Antwort

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