Frage zu Hausfriedensbruch und Beweispflicht

25. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Capitals76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Hausfriedensbruch und Beweispflicht

Hallo,

folgende Situation:

Eine WG mit 2 Personen, ein Hauptmieter und ein Untermieter. Der Hauptmieter dringt vermutlich mit Zweitschlüssel in das Zimmer des Untermieters während dessen Abwesenheit ein. Es fehlt Geld.

Wie kann sich der Untermieter wehren?! Wie kann er nachweisen, dass der Vermieter wirklich im Zimmer war? Wie sind die Chancen des Untermieters?

Der Hauptmieter streitet alles ab.

Bei wem liegt die Beweispflicht bzw. wie kann man das wie gesagt beweisen?!

Vielen Dank für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Die Beweispflicht liegt erstmal beim Untermieter. Der Untermieter könnte z.B. Kamera im Zimmer positionieren oder einen Zeugen haben, der glaubhaft (in dem Fall wahrscheinlich extrem schwierig) belegen kann, dass Geld fehlt und nur noch der Hauptmieter a) Zutritt zur Wohnung und b) Zutritt zum Zimmer hat. Gibt es denn Anhaltspunkte, dass der Hauptmieter so etwas tun könnte? Hat er z.B. schonmal damit gedroht? Gibt es Streitigkeiten über die Mietzahlungen? Hat der Hauptmieter aus ganz anderen Gründen schon mal oder gar öfters um Geld gebeten/gebettelt? Dann wird es zumindest glaubhafter... Aber: Ich stell mir das extrem schwierig vor... zu beweisen, dass der Hauptmieter es war.

Letztlich ist es auch eine Frage der Höhe. Wenn es "nur" 20 Euro, für viele viel Geld, sind, sollte vielleicht doch zumindest über den eigenen Aufwand nachdenken und ob sich das wirklich lohnt rechtlich vorzugehen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. und die einfachste lösung: schloss wechseln. kamera mit bewegungsmelder ginge auch in ordnung, aber der aufwand ist nicht ohne.

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#3
 Von 
Mici86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich denke das Schloss des eigenen Zimmers dürfte kein Problem sein. Was aber leider leicht zu knacke sein wird und zwar ohne Spuren wenn es sich wie in den meißten Fällen um ein Einbolzenschloss handelt. Denn dafür reicht ein Kleiderbügel oder das nachkaufen des Schlüsselbilds aus.

Schau bitte vorher den Mietvertrag an ob durch ihn klar hervorgeht das du dein Zimmer für dich alleine angemietet hast.

Kleiner Tip: Es gibt für Innenraumtüren einsätze die mit einem mehrbolzen Schloss in dem Einbolzenschloss verschlossen werden können. Also kein Schlosswechsel und auch kein Zugang für den Hauptmieter. Solltes du aber nur machen wenn du diesen Raum Vertraglich dir zu sichern kannst denn sonst könnte es Probleme geben. Außdem kann man nachweisen das eingebrochen wurde. Kostenpunkt ca. 10€ :wipp:

Viele Grüße Mici86

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das Ding, was Du meinst, heißt Steckschloss.
Natürlich hat er mit dem Untermietvertrag das Zimmer gemietet, ggf. die anderen Räumlichkeiten zur Mitbenutzung. Selbst wenn es lediglich um eine möbliertes Zimmer geht hat der VM dort nichts zu suchen.
Ich denke nicht, dass es Mietverträge gibt, die den Untermieter lediglich zur Nutzung berechtigen...dann wäre er kein Untermieter und das ganze kein Mietvertrag.

-----------------
"MfG
Susanne"

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