Frage zu Betriebskosten Heizung

28. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
KerlRgbg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Betriebskosten Heizung

hallo,

folgende fragen hätte ich zur heizkostenabrechnung.

basis: eine wohnung mit öl-einzelöfen und zentraler ölversorgung

im mietvertrag steht: heizung (zentrale ölversorgung, wartung usw) 16,00 €

1. ist eine derartige pauschale in ordnung ? auch wenn keinerlei wartung durchgeführt wird / wurde ?

2. kann der vermieter für einen ölofen eine art bereitstellungsgebühr verlangen ?

3. darf generell in einer betriebskostenabrechnung mit pauschalen gerechnet werden oder generell nur nach effektiven und belegbaren kosten abgerechnet werden ?

hoffe mir kann geholfen werden

vielen dank schon mal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KerlRgbg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also im mietvertrag steht wörtlich:

"Heizung (Zentrale Ölversorgung, Wartung usw)" 16,-- €/Monat

wartung oder ähnliches wurde nie durch den vermieter durchgeführt. reinigung des ölofens erfolgte durch den mieter selbst.

aus diesem grund kann der vermieter vermutlich auch keine entsprechenden rechnungen bzw belege für wartungsarbeiten vorlegen....

jedoch steht im mietvertrag noch folgende klausel:

"Die Nebenkosten sind vereinbarte Netto-Festkosten und kommen ohne weiteren Nachweis solange zur Abrechnung, bis sich dies verändern. Bei Veränderung erfolgt Nachweis durch Einsicht der Originalrechnungen oder Bescheide"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@ KerlRgbg

quote:
heizung (zentrale ölversorgung, wartung usw) 16,00 €

Mit Wartung ist sicher nicht das Reinigen des Ölofens gemeint, dies ist Sache des Mieters, sondern die Ölpumpe, die das Öl aus der zentralen Ölversorgung in die Wohnung pumpt.

quote:
1. ist eine derartige pauschale in ordnung ? auch wenn keinerlei wartung durchgeführt wird / wurde ?

Bei Wohnungen mit dezentraler Wärmeversorgung (Gasetagenheizung oder Einzelöfen) können die Betriebskosten der Heizung, unabhängig von den Vorschriften der HeizKV, abgerechnet werden bzw. als Pauschale abgegolten werden. Je nach dem, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

quote:
3. darf generell in einer betriebskostenabrechnung mit pauschalen gerechnet werden

Ja, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde.

quote:
"Die Nebenkosten sind vereinbarte Netto-Festkosten und kommen ohne weiteren Nachweis solange zur Abrechnung, bis sich dies verändern. Bei Veränderung erfolgt Nachweis durch Einsicht der Originalrechnungen oder Bescheide"


Diese Klausel ist im Hinblick auf eine Änderung der Pauschale aus meiner Sicht o.k.

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 29.11.2010 13:15

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