Frage wegen Kündigung und Rückgabe der Wohnung (Streichen usw.) Kaution

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Frage wegen Kündigung und Rückgabe der Wohnung (Streichen usw.) Kaution

Wenn man die Wohnung einfach so abgibt, ohne sie zu streichen (und ansonsten wäre die Wohnung wie bei der Übergabe), kann der Vermieter ja nicht die ganze Kaution einbehalten, oder? Nur soviel, wie das Streichen kostet? Und wenn es z.B mehr kosten WÜRDE, gibt es eine Nachforderung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Und wenn es z.B mehr kosten WÜRDE, gibt es eine Nachforderung? Na sicher doch - was dachten Sie denn?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2324 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn er im Mietvertrag bedingungslos stehen hätte, dass bei Auszug zu streichen ist, dann hat er mangels Anspruch auf Streichen gar nichts zurückzubehalten...so eine Klausel ist ungültig.

Also zunächst mal die Frage: Bist Du wirklich verpflichtet zu streichen (Stichwort Schönheitsreparaturen)?

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