Hallo zusammen,
folgende Situation.
Ich bin vor einem Jahr in eine Wohnung eingezogen, welche vom Vormieter vor der Übergabe gestrichen wurde. Da die Wohnung für mich mehr oder weniger nur eine Übergangslösung war, hing an den Wänden nahezu nichts. Schlafzimmer, Flur, Bad und Küche sind im Einzugszustand.
Im Wohnzimmer hingen zwei Schränke. Die Löcher habe ich zugespachtelt und ausgebessert. Sieht man nichts von.
Im Mietvertrag ist die Schönheitsklausel gestrichen (siehe Links).
https://dl.dropbox.com/u/4018437/1.jpg
https://dl.dropbox.com/u/4018437/2.jpg
Meine Vermieter wollen nun, dass ich die Wohnung nun auch wieder weiss streiche. Wenn ich alles richtige im Internet recherchiert habe, bin ich da gar nicht zu verpflichtet.
Nun zu meiner Frage: Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen (ob es nun Sinn macht oder nicht sei mal dahingestellt)?
Danke und Gruß
Sebastian
Frage bzgl. Rückgabe Mietwohnung (streichen)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn das nicht vertraglich vereinbart ist, sind Sie nicht verpflichtet, die Wohnung bei Auszug zu streichen.
Fragen Sie doch einfach mal den Vermieter, wie er darauf kommt und wo das vereinbart ist.
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Selbst wenn eine wirksame Klausel vereinbart wäre, dürfte nach nur einem Jahr noch nichts davon greifen. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
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ich hab gerade noch folgende Klausel im Vertrag gefunden:
https://dl.dropbox.com/u/4018437/3.jpg
was heisst das nun für mich?
Stimmt denn der letzte Satz?
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das kann ich ehrlich gesagt nicht mehr sagen. Kann mich nicht mehr erinnern
Naja, man kann durchaus Individualvereinbarungen treffen. Aber eigentlich sieht es für mich nicht danach aus, sondern nach einer Vereinbarung, die er mit jedem Mieter trifft, dann ist es keine Individualvereinbarung mehr. Jedenfalls sind Klauseln, die unabhängig von Zustand und Abnutzungsgrad der Wohnung eine Renovierung verlangen, normalerweise unwirksam.
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