Frage bzgl. Mietzahlungen bei Instandsetzung

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb404906-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. Mietzahlungen bei Instandsetzung

Hallo zusammen,

kurze Erklärung zum Sachverhalt. Ich habe am 15.12.2014 einen Mietvertrag abgeschlossen. Bereits bei der Besichtigung teilte man mir mit, das die Deckenplatten, sowie Sanitäranlagen im Bad erneuert, sowie eine neue Einbauküche eingebaut werden sollte. Man sagte mir dann auch erst das die neue Küche eine Mietgebühr von 15 Euro kosten würde, mit welcher ich einverstanden war.

Ich zog am 29.12.2014 in die Wohnung mit meinem Mobiliar, kann jedoch bisher nicht in der Wohnung wohnen. Das Problem ist, die Küche wird schon seit knapp 2 Wochen aufgebaut, und ist noch nicht fertig (Herd, Wasseranschluss, Schrankblenden und Regale fehlen).

Zudem wurde erst heute damit begonnen, die Decke in Wohnzimmer, Küche und Flur zu erneuern. So gesehen fehlt mir in den Räumen momentan die halbe Decke. Man kann sich also vorstellen, wie meine Wohnung momentan auch vom Dreck her aussieht, den mein Vermieter natürlich nicht entfernen will. Zudem sind Möbel und ein Teppich total verdreckt und der neue Wohnzimmertisch ist sogar aufgeweicht weil irgendwas nasses, klebriges drauf stand.

Zusätzlich zu dem Ganzen verlangt mein Vermieter von mir, bei den Arbeiten an der Decke und der Küche zu helfen. Vorhin als ich ihn anrief und fragte was mit dem Dreck in der Wohnung und dem kaputten Tisch sei, meinte er nur das er sauer auf mich wäre, weil ich heute nicht geholfen hab und ja so wenig Zeit für meinen Umzug hätte. Mein Umzug ist vorbei und die Decke und Küche ist meiner Meinung nach seine Arbeit oder sehe ich das falsch?

Zu dem Thema "Neue Küche"..ja die Schränke sind neu, wie die Spüle und die Arbeitsplatte, alles Ikea Zeugs. Nur der Kühlschrank zb. ist ein kleiner gebrauchter, griff abgebrochen und innen die Schubladen ebenfalls kaputt.

Zu dem Ganzen kommt ja allgemein, das ich in der Wohnung nicht wohnen kann. Sein privater Handwerker hat Schlüssel und kommt rein wie er will, genau wie der Vermieter selbst. Nichts kann ich einräumen oder aufbauen. Mein Schlafzimmer steht noch voll mit Möbeln und Umzugskartons. Leider ist mein Urlaub am Montag vorbei, so das er eh in der Wohnung machen kann was er will.

Jetzt die Frage, ist das alles rechtens? Muss ich ihm helfen? Und wie sieht das mit der Mietzahlung aus? Er verlangte die Miete ab den 1.1.2015. Strom nutzt er auch jede Menge von mir weil da 3-4 Akkuladegeräte für Akkuschrauber dran hängen zzg. die Sägerrei wegen der Decke und dauernd brennt irgendwo das Licht.

Danke schonmal fürs Lesen und Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt die Frage, ist das alles rechtens? <hr size=1 noshade>





quote:<hr size=1 noshade>Muss ich ihm helfen? <hr size=1 noshade>

Nein, seine Wohnung, sein Job



quote:<hr size=1 noshade> Und wie sieht das mit der Mietzahlung aus? Er verlangte die Miete ab den 1.1.2015. <hr size=1 noshade>

Solange die Wohnung nicht nutzbar ist, besteht kein Anspruch auf Mietzahlung.
Alles gut dokumentiern (Notizen, Fotos, ....)



quote:<hr size=1 noshade>Strom nutzt er auch jede Menge von mir weil da 3-4 Akkuladegeräte für Akkuschrauber dran hängen zzg. die Sägerrei wegen der Decke und dauernd brennt irgendwo das Licht. <hr size=1 noshade>

Den hat er zu ersetzen.


quote:<hr size=1 noshade>Sein privater Handwerker hat Schlüssel und kommt rein wie er will, genau wie der Vermieter selbst. <hr size=1 noshade>

Schloss unverzüglich austauschen.
Handwerker und Vermieter erhalten Zutritt nach Terminvereinbarung bzw. Ankündigung. Da nimmt man sich dann 1-2 Tage frei.
Die Arbeiten haben fachgerecht zu erfolgen, Frickelarbeiten über Tage oder Wochen hin muss man nicht dulden.



Das ganze dem Vermieter (nach Schlosstausch) mitteilen, am besten per Mail und per Einschreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich würde dem Vermieter mitteilen, dass ich vorübergehend in eine Ferienwohnung ziehe und die Kosten ihm in Rechnung stelle.

Die Handwerkerbesuche, das Fehlen des Wassers, und das ganze Drumrum rechtfertigen dies. Ein normales Wohnen ist nicht möglich.

So geht's halt nicht.


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"Chylla"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich würde dem Vermieter mitteilen, dass ich vorübergehend in eine Ferienwohnung ziehe und die Kosten ihm in Rechnung stelle. <hr size=1 noshade>

Könnte problematisch werden, der Zustand war ja nicht unbekannt...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich sehe da nur ein Problem, wenn im Mietvertrag steht, dass die Arbeiten auch noch nach Beginn des Mietverhältnisses ausgeführt werden dürfen.

Auf jeden Fall muss eine "angemessene Zeit" eingehalten sein. Wenn er am 15.12. die Nachricht der Arbeiten erhalten hat, denke ich dass ein Monat dafür locker ausreichend sein sollte. Deckenplatten kann man in 2 Tagen tauschen und eine Küche in 2 Tage einbauen. Sanitär kann ich so nicht beurteilen. Also 4 Wochen müssten auf jeden Fall reichen.

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"Chylla"

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#5
 Von 
fb404906-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Im Mietvertrag steht garnichts bzgl. "Bauarbeiten". Außerdem wurden mir die Arbeiten nur mündlich mitgeteilt, aber ich denke das tut hier auch nichts zur Sache. Die Wohnung ist halt so wie es jetzt ist, nicht nutzbar und darum gings mir. Da ich morgen wieder arbeiten muss, werde ich erst Abends mit ihm telefonieren können und dann schau ich mal wie er reagieren wird.

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""

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