Hallo Zusammen, folgendes Problem, ich habe einen Mietvertrag unterschrieben mit 2 Jahren Mietbindung. Möchte nach einem Jhr nun ausziehen.
Nach Allem was ich so gelesen habe, finde ich die Formulierung in meinem Mietvertrag recht schwammig. Dort steht:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2014.
Es läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis 01.03.2016. Eine vorherige Kündigung ist nicht möglich."
Müsste es nicht in etwa so heißen:
"Die beiden Parteien vereinbaren wechselseitig
auf die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur (ordentlichen)
Kündigung zu verzichten."
Weder ein wechselseitig, kein Verzicht beider Seiten. Nur die Künigung ist ausgeschlossen.
Ist das nichtig? BZW wie stehen die Chancen, dass es im Ernstfall vom Gericht als nichtig anerkannt wird?
Vielen Dank schon mal.
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Formulierung Kündigungsausschluss
20. November 2014
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Frage vom 20. November 2014 | 18:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung Kündigungsausschluss
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 20. November 2014 | 18:54
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
quote:
Eine vorherige Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) ist nicht möglich."
Ich denke mal "durch Mieter" hat das System hier eingefügt, so dass es nur heißt.
" Eine vorherige Kündigung ist nicht möglich".
Damit gilt der Satz natürlich sowohl für Kündigungen des Mieters wie des Vermieters.
Einzig zweifelhaft könnte sein, ob damit auch eine fristlose Kündigung ausgeschlossen sein soll (wenn es denn Gründe dafür gibt).
Dies wäre wohl nicht zulässig.
Ob dies aber den vollständigen Absatz unwirksam macht, bezweifele ich.
Vielleicht gibt es dazu auch noch weitere Regelungen im Vertrag.
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