Form Nebenkostenabrechnung

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vivienw.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Form Nebenkostenabrechnung

Wir erhielten am 01.01.17 unsere NK-Abrechnung.. da der 31.12.16 auf einen Samstag fiel, haben wir schon herausgefunden, dass dies durchaus zulässig ist.

Aber: der Brief wurde nur in den Briefkasten geworfen, ohne dass ein Empfänger erkenntlich ist. Es steht lediglich handschriftlich auf dem Couvert "WG Müller" (Beispielname)
Der Herr Müller wohnt hier aber nicht mehr (hat auch im Abrechnungszeitraum nicht hier gewohnt) und hat bei der Verwaltung auch ordentlich gekündigt.
Bedeutet also für uns: der Brief ist nicht an uns adressiert oder?
Außerdem könnten wir den falsch adressierten Brief nicht an den Absender zurückgeben, da auch dieser nicht ersichtlich ist.
Leider haben wir den Brief schon geöffnet. Im Brief selbst steht dann auch der richtige Name des Mieters, allerdings zusätzlich auch die 2 Namen der bereits ausgezogenen und im Abrechnungszeitraum auch nicht hier wohnenden Mieter.

Ist die Abrechnung formal nun gültig?

Vielen Dank

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Vivienw.):
Ist die Abrechnung formal nun gültig?


Ja.

Der Vermieter nur nachweisen können das sie fristgerecht zugegangen ist.

Das wäre bis 31.12., falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, bis etwa 16 Uhr.

Später wird an diesem Tag i. d. R. keine Post mehr zugestellt. Folglich muß der Mieter auch nicht mehr mit Post rechnen.

Zitat (von Vivienw.):
Aber: der Brief wurde nur in den Briefkasten geworfen, ohne dass ein Empfänger erkenntlich ist. Es steht lediglich handschriftlich auf dem Couvert "WG Müller" (Beispielname)


Das ist unwichtig.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Vivienw.):
Leider haben wir den Brief schon geöffnet.

Was eine Straftat nach § 202 StGB darstellt.
Ich würde das Argument "nicht an uns adressiert" also nicht unbedingt einer gerichtlishcne Klärung zuführen wollen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen