Hallo zusammen, ich habe ein riesen problem. ich bin im juli aus meiner wohnung ausgezogen. die wohnung wurde unter zeugen abgegeben - ohne beanstandungen.
kurz darauf erhielt ich allerdings ein schreiben von meinem ehe. vermieter, der schreibt, ich habe noch knapp 400 euro zu zahlen, für reparaturen und austausch von sachen an der wohnung wie z. b. lichtschalter, laminatleisten, eine kaputte tür...
ich habe dem vermieter geschrieben, dass ich das nicht zahlen werde, weil wir eine übergabe gemacht haben und er jetzt nachträglich nicht noch mit forderungen kommen kann.
was macht der vermieter... er ist zur sparkasse gegangen und holt sich das geld jetzt von meiner kaution. was soll ich tun? die sparkasse zahlt das geld aus. ein widerspruch bei denen ist zwecklos. was kann ich machen. einen anwalt will ich mirn icht nehmen, weil das bei 400 euro nicht lohnen würde. wie kann ich verhindern, dass der vermieter so sang und klanglos mit der kohle abhauen kann? das kann doch nicht sein und ist total unfair.
bitte dringend um hilfe.
danke
Forderungen nach Auzug
3. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2008 | 13:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen nach Auzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. November 2008 | 14:34
Von
Status: Lehrling (1893 Beiträge, 176x hilfreich)
Hast du ein Übergabeprotokoll erhalten bzw. wurde bei der Übergabe eine Besichtigung gemacht, wo explizit gesagt wurde, dass alles in Ordnung sei und es keine Beanstandungen/Mängel gibt?
#2
Antwort vom 3. November 2008 | 18:03
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Selbst wenn die Arbeiten nötig gewesen wären, hätte der VM Dir die Möglichkeit geben müssen, diese selbst auszuführen. Ich gehe mal davon aus, dass Dir der Ex-VM vorher nicht Bescheid gegeben hat, dass in der Wohnung einiges kaputt war, oder?
Der Weg zum RA wird Dir wohl nicht erspart bleiben, und 400 Bucks sind ja auch nicht gerade wenig.
Und jetzt?
Schon
268.179
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten