Forderungen des Vermieters nach Auszug

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
haze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungen des Vermieters nach Auszug

Wie ist eigentlich der Ablauf im Falle von (berechtigten) Forderungen des Vermieters gegen den Mieter?
Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, kann er ein Mahnverfahren beginnen oder kann er den Mieter mit Hilfe eines Anwaltes direkt verklagen? Welche Kosten drohen dem Mieter zusätzlich, muss er evtl. die Anwaltskosten tragen, selbst wenn er es gar nicht zum Prozess kommen lässt und nach dem Anschreiben des Anwaltes bezahlt?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 784x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12323.02.2010 17:44:49
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

>>Wenn der Mieter in Verzug ist, muß er sämtliche Kosten zahlen.<<

...erst wenn ihn ein Gericht dazu verurteilt!!!
Denn nur dort wird entschieden, ob die Forderungen berechtigt sind.

Der Vermieter kann selbst mahnen, das gerichtliche Mahnverfahren durchführen oder sofort klagen (mit Anwalt), ist alles eine Kostenfrage, die zunächst von ihm selbst zu tragen sind. Erst wenn die Forderungen anerkannt werden oder er im Prozess obsiegt, kann er sicher sein (oder auch nicht, wenn der Mieter kein Geld hat), neben den Forderungen auch seine Kosten beazhlt zu bekommen.

Gruss

webhunt

-- Editiert von webhunt am 07.01.2009 17:07

-- Editiert von webhunt am 07.01.2009 17:09

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 784x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
unikat
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

ich bin vor über einem jahr aus meiner alten mietswohnung ausgezogen, nun will mein vermieter noch eine monatsmiete plus die angefallenen mahngebühren ih höhe von 88 euro... habe vom amtsgericht einen antrag zum mahnbescheid bekommen. die mietschulden habe ich nun beglichen. ABER es ist von grund auf keinerlei mahnverfahren eingeleitet worden, weder mahnungen vom vermieter noch sonst woher! (Mein auszug war vor über einem jahr, erst jetzt kam der bescheid). muss ich die 88 euro zahlen????
müssen vermieter mahnungen schreiben???

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#5
 Von 
haze
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann denn der vermieter den mieter direkt verklagen? muss er ihn nicht vorher mahnen? sagen wir die zahlung des mieters steht seit 4 wochen aus - der mieter nimmt sich einen anwalt. kann er nun direkt klage erheben oder muss er den mieter erstmal mahnen. und wenn nun der mieter nach der ersten mahnung den prozess scheut und zahlt, muss er dann auch die anwaltskosten zahlen?

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#6
 Von 
unikat
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 5x hilfreich)

UND die mahngebühren??????

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 784x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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