Forderung vom Vormieter: anteilige Miete

16. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
mieterhh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung vom Vormieter: anteilige Miete

Hallo an alle,

ich habe ein Problem mit meinem Vormieter. Ich weiß, dass generell gilt: Mit dem Vormieter hat man nichts zu schaffen, Ansprechpartner ist Vermieter.

Dennoch gibt es folgendes Problem: Ich konnte 7 Tage vor Beginn meines Mietvertrages in die Wohnung einziehen, es wurde die mündliche Vereinbarung mit dem Vormieter getroffen, dass ich früher einziehen kann, wenn ich die Wohnung im damaligen Zustand (also noch nicht komplett geräumt, gesäubert etc.) übernehme. Die Schlüsselübergabe eines Schlüsselsatzes erfolgte mit der Vormieterin, die Übergabe der restlichen Schlüssel bei der offiziellen Wohnungsabnahme durch den Vermieter.

Danach kam es zu Unstimmigkeiten wegen noch zu erledigenden Renovierungsarbeiten was zu einem angespannten Verhältnis führte und jetzt darin endete, dass die Forderung nach anteiliger Miete (für die 7 Tage verfrühten Einzugs) ins Haus trudelte.
Anbei Terminierung, "Ich behalte mir vor sie anzuzeigen, sollte kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein." Als "Beweis" soll meine Unterzeichnung dienen, dass ich 7 Tage vor Beginn meines Mietvertrags/Ende des Mietvertrags des Vormieters Schlüssel erhalten habe.

Nun meine Frage: Was tun? Ignorieren, da eine mündliche Vereinbarung (unter Zeugen) besteht, die die Forderung auflöst? Ist die Androhung der Strafanzeige bei bestehender mdl. Vereinbarung schon im Sinne von Nötigung strafbar?

Danke für die Hilfe!



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Vielleicht sollte erstmal geklärt werden was mit

quote:
Vereinbarung mit dem Vormieter getroffen, dass ich früher einziehen kann, wenn ich die Wohnung im damaligen Zustand (also noch nicht komplett geräumt, gesäubert etc.) übernehme.


gemeint ist sowie mit

quote:
Unstimmigkeiten wegen noch zu erledigenden Renovierungsarbeiten


Für mich liest es sich im Moment wie folgt: Du hast mit dem Vormieter vereinbart, dass du eine Woche eher die Wohnung kriegst, wenn du die eigentlich noch anfallenden Arbeiten übernimmst. Das wolltest du später nicht mehr, also will der Vormieter sich jetzt auch nicht mehr an die Absprache halten und will für die Woche Kohle sehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mieterhh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, entschuldigung.

Nein, die speziellen Renovierungsarbeiten haben nicht direkt mit der Verinbarung zu tun. Da hab ich mich missverständlich ausgedürckt. Ich habe das nur erwähnt, weil diese ursprünglich zu Unstimmigkeiten und persönlichen Differenzen führte, weil der Vormieter nicht verstanden hat, dass es sich dabei um eine Instandsetzung handelte, die mit dem Vermieter und nicht mit mir abzustimmen ist.

Dies mündete dann plötzlich in der Forderung nach der anteiligen Miete.

Bis zu dieser Forderung stand eine finanzielle Entschädigung (also anteilige Miete) niemals im Raum, war kein Inhalt irgendwelche Absprachen/Vereinbarungen etc. sondern die Vereinbarung besagte lediglich, dass ich Schönheitsreparaturen erledige, also Schrauben, Haken, Nägel aus Wänden entferne, die Löcher auffülle, noch vorhandene Dekorationsgegenstände entsorge etc. und dafür im Gegenzug früher in die Wohnung kann.

Da ich mich damit einverstanden erklärt habe, dies zu übernehmen und auch erledigt habe, habe ich meinen Teil der mündlichen Vereinbarung erfüllt und fühle mich dementsprechend in die Ecke gedrängt, dass nun plötzlich noch von finanzieller Entschädigung (+ Drohung mich anzuzeigen falls ich dem nicht nachkommen sollte) die Rede ist.





-----------------
""

-- Editiert mieterhh am 16.06.2013 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Da ich mich damit einverstanden erklärt habe, dies zu übernehmen und auch erledigt habe, habe ich meinen Teil der mündlichen Vereinbarung erfüllt und fühle mich dementsprechend in die Ecke gedrängt, dass nun plötzlich noch von finanzieller Entschädigung (+ Drohung mich anzuzeigen falls ich dem nicht nachkommen sollte) die Rede ist.



Ist es denn nicht so:

Die Miete für die 7 Tage hatte der Vormieter bereits bezahlt.

Wenn der Vermieter die Miete für die Überlappung jetzt noch mal, doppelt fordert, komme ich da auf ganz andere Ideen, wem man eine "Strafanzeige androhen" könnte.

Auf gar keinen Fall dem Mieter.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mieterhh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der VORmieter hat die Miete wie üblich für den ganzen Monat an den VERmieter gezahlt.

Und jetzt verlangt der VORmieter die 7 Tage Miete von mir zurück.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Und jetzt verlangt der VORmieter die 7 Tage Miete von mir zurück.



Ach so, da bin ich irgendwie mit "o" und "e" durcheinander gekommen.

Da fällt mir keine Rechtsgrundlage ein, wenn da Geld fließen sollte, hätte das ausdrücklich vereinbart werden müssen.

Die Beweislast hat der VOrmieter, selbst wenn es keine Gegen-Zeugen gäbe, würde er den Beweis nicht führen können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich weiß ja nicht um wieviel Geld es hier geht, aber vielleicht könntest du dem Vormieter im Gegenzug eine Rechnung für die von dir erledigten Arbeiten (Schönheitsreparaturen, also Schrauben, Haken, Nägel aus Wänden entfernen, die Löcher auffüllen, noch vorhandene Dekorationsgegenstände entsorgen) aufmachen.

Welche Instandsetzung hat denn der Vermieter noch vom Vormieter gefordert, und ist diese auch durchgeführt worden?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mieterhh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ging darum, dass der Vormieter seinen Schlüssel vergessen hat, einen Schlüsseldienst hat die Tür öffnen lassen und bis zu meinem Einzug die entstandenen Schäden nicht richten lassen. Zudem befand sich im Mietvertrag eine Klausel, die besagt, dass 14 Tage vor Wohnungsabnahme eine Vorbesichtigung seitens des Vermieters stattfindet, sodass etwaige Schäden gerichtet werden. Ab Tag 15 besteht dann das Recht seitens des Vermieters, einen Fachmann zu beauftragen. Nach langem Hin und Her zwischen Vormieter, Vermieter und mir(obwohl ich als neuer Mieter ja gar nichts damit zu tun habe/hatte) wurde die Tür dann durch den Vormieter selbst gerichtet, nun steht das OK des Vermieters aus, ob es so in Ordnung ist.

Gehen wir mal davon aus, dass die Instandsetzung abgesegnet wird, hat der Weg dahin doch Zeit und Nerven gekostet, zumal ich der Typ Mensch bin, der es für selbstverständlich sieht, entstandene Schäden umgehend (oder allerspätestens bis Auszug) zu reparieren.

Die Rechnung habe ich auch überlegt, es geht um ca. 120 €, also durchaus überschaubar, aber es waren teilweise Rückstände von Haustieren (Federn, Futter) in den -als profesionell verlegt, aber offensichtlich nicht fachmännisch angebrachten- Fußleisten zu finden, also teilweise Dinge, die über Reinigung/Ausbesserung hinaus gehen und für Allergiker auch ein Gesundheitsrisiko darstellen können.

Frage ist einfach, ob ich mich weiter mit dem Vormieter auseinandersetzen muss. Am liebsten würde ich das (und folgende) Schreiben ignorieren, auch an einer eventuellen Anzeige wegen Nötigung bzw. versuchte Nötigung habe ich eigtl. kein Interesse, sondern will einfach nur meine Ruhe haben.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
es wurde die mündliche Vereinbarung mit dem Vormieter getroffen, dass ich früher einziehen kann, wenn ich die Wohnung im damaligen Zustand (also noch nicht komplett geräumt, gesäubert etc.) übernehme


Das würde jetzt erst einmal die Schäden mit einschließen.... Oder wurde dies explizit auf einfache Renovierungsarbeiten begrenzt ??

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Renovierungen, die der Vormieter zu übernehmen hat, muß der Nachmieter nicht tragen.
Das Übergabeprotokoll zwischen Vermieter und Vormieter zählt.
Als Nachmieter würde ich mir hier keine Sorgen machen, mündliche Vereinbarungen zu vorzeitiger Wohnungsüberlassung und angeblich damit verbundenen Renovierungszusagen während der Mietdauer des Vormieters sind wohl kaum nachweis- und in soweit auch überhaupt diskutierbar.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Die Drohung mit einer Strafanzeige wegen 'Nichteinhaltens einer mündlichen Vereinbarung' ist lächerlich, deswegen mußt du dir keine Sorgen machen.
Ich würde auf das Schreiben des Vormieters nicht reagieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen