Forderung des Vermieters nach Vertragsauflösung des Nachmieters

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Inchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung des Vermieters nach Vertragsauflösung des Nachmieters

Hallo liebes Forum,

ich hoffe sehr, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Im Dezember 2016 pachtete ich ein Ladenlokal an in dem ich eine kleine Cocktailbar betreiben wollte.
Da der Stil der Möbel nicht mehr zeitgemäß war (etwa 30 Jahre alte Wirtshausmöbel und Sitzbänke) war die Vermieterin
damit einverstanden, dass ich einen Teil der alten Möbel aufwerte und teilweise durch neue ersetze. Die vorhandenen Möbel lagerte ich auf dem Dachboden der Vermieterin. Die vorhandenen Sitzbänke polsterte ich mit Holzplatten, die ich mit Schaumstoff und Leder bezog. Die Befestigung erfolgte stellenweise mittels Silikon.
Damit ich meine Konzession erhalten konnte, musste ich die vorhandene (ebenfalls sehr alte) Schanktheke durch eine neue ersetzen. Zudem waren die Fugen der Küche teilweise angeschimmelt, so dass ich die gesamte Küche neu verfugen musste. Zudem musste ich die Küchenarbeitsplatten ersetzen. Dies tat ich alles auf eigene Rechnung. Der vorher 5 Jahre ungenutzte Raum erhielt eine deutliche Aufwertung durch mich, die mir die Vermieterin am Eröffnungsabend auch mündlich bestätigte.

Im Juni 2017 musste ich das Lokal aus privaten Gründen aufgeben. Ich suchte einen Nachmieter. Meine Vermieterin war einverstanden und schloss mit dem Nachmieter zum 01.08.2017 einen neuen Mietvertrag.

Ende September 2017 überwies mir die Vermieterin meine Kaution in voller Höhe zurück.

Der neue Mieter kündigte nun seinen Mietvertrag zum 31.03.2018. Nun verlangte die Vermieterin den Rückbau meiner zuvor getätigten Umbauten, allerdings nur was die gepolsterten Sitzbänke anging. (Die Küchenarbeitsplatten etc. durften bleiben.)
Der neue Mieter tat dies auch.
Nun hat die Vermieterin gegen mich Strafanzeige erstattet, da 1 Holzstuhl fehlen würde, 2 Schiebetüren eines Regals fehlen würden, sowie auf den gepolsterten Bänken Kleberückstände wären und eine ausgebaute Holzbank nicht wieder zu befestigen wäre. Sie möchte dies nun durch einen Schreiner beheben lassen und mir die Kosten in Rechnung stellen.

Ist dies zulässig? Was kann ich tun? Hat Sie überhaupt noch einen Anspruch, wenn es zwischenzeitlich bereits einen neuen Mieter gab (was wäre gewesen, wenn dieser den Mietvertrag erst nach Jahren wieder gekündigt hätte?)... Ist die Rückzahlung meiner Kaution (nach 2 Monaten) in voller Höhe eine Sicherheit für mich, dass sie mit der Rückgabe der Mietsache bei der Beendigung meines Mietverhältnisses einverstanden war? Gilt hier evtl. §548 (1) BGB ?

Ich bin recht verzweifelt und wäre über jede Hilfe dankbar!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Anzeigen kann sie alles, ob da was bei rumkommt ist die Frage.

ME ist für Sie dieser Vertrag abgewickelt. WurdennSie denn mal aufgefordert Stuhl und Schiebetüren herauszurücken?

-- Editiert von AltesHaus am 05.04.2018 18:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Stafanzeige?!?! Weswegen denn?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Stafanzeige?!?! Weswegen denn?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Inchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Anzeigen kann sie alles, ob da was bei rumkommt ist die Frage.

ME ist für Sie dieser Vertrag abgewickelt. WurdennSie denn mal aufgefordert Stuhl und Schiebetüren herauszurücken?

-- Editiert von AltesHaus am 05.04.2018 18:43



Ich habe erst vor 3 Tagen erfahren, dass ein Stuhl und die Schiebetüren fehlen. Die anderen Möbel sind ja auch alle dort auffindbar gewesen wo sie hin verbracht wurden.

Wobei es Ihr wahrscheinlich auch hauptsächlich darum geht, die alten Möbel durch einen Schreiner wieder auf Vordermann zu bringen und in einen besseren Zustand als vor der Anpachtung durch mich zu versetzen.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Inchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Stafanzeige?!?! Weswegen denn?


Hallo quiddje,

Durch meinen Umzug nach Österreich, von dem Sie auch Kenntnis hatte, hat Sie mich unter meiner alten deutschen Nummer wohl nicht mehr erreicht.

Allerdings liegt Ihr die Adresse meiner Eltern vor...

Nachdem ich ihr meine aktuellen Kontaktdaten gab, hatte ich sie gebeten den Strafantrag zurückzuziehen.
Sie ist allerdings nicht bereit den Strafantrag zurückzuziehen, bis ich Ihr zusichere die Kosten für den Schreiner zu übernehmen.
Was tut man in diesem Fall am Besten? Soll ich mich direkt mit der Polizei in Verbindung setzen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Inchen123):
Soll ich mich direkt mit der Polizei in Verbindung setzen?


Wieso? Kein Grund für Hektik.

Zitat (von Inchen123):
Sie ist allerdings nicht bereit den Strafantrag zurückzuziehen, bis ich Ihr zusichere die Kosten für den Schreiner zu übernehmen.


Würde ihr per Einschreiben mitteilen, dass sie sich an den Nachmieter wenden soll, da Übergabe und Kautionsabrechnung aus dem vorherigen Mietverhältnis erledigt sind. Im Übrigen soll sie bitte solche Nötigungen sein lassen.

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