Firstlose kündigung wegen neuanschaffung eines hundes

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Firstlose kündigung wegen neuanschaffung eines hundes

guten abend
Mal angenommen Mieter X zog vor 12 jahren in eine mietwohnung mit einem ein Jahr alten Golden retriever, vermieterin Y duldet diese nach vorherige besichtigung des hundes.

1 jahr später holte sich mieterX noch einen kleinen mischlung dazu, auch diese dultete die vermieterinY.

klausen aus dem mietvertrag lauten wie folgt.

"Tierhaltung (z,b hund,katze) innerhalb der mietwohnung bedarf der vorherigen zustimmung desvermieters. die zustimmung wird nur für den einzelfall erteilt und kann wiederrufen werden wenn ein wichtiger grund vorliegt.derwiederruf der zustimmung kommt in betracht ,wenn der mieter auflagen nicht einhält, hausbewohner oder nachbarn belästigt oder wenn mietsache oder grundstück beeinträchtigt werden.

Dien einschlägigen tierschutzgesetzte sind zu beachten, hunde die nach der hundeverordnung als "kampfhunde" gelten, dürfen nicht gehalten werden.

eine erteilte zustimmung gilt nur bis zum tode oder zurabschaffung des tieres. schafft der mieter ein tier neu an,bedarf es hierzu wiederum derzustimmung des vermieters.

Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung."


Der golden retriever lebte wie oben erwähnt 12 jahre in der wohnung.

in dieser zeit gab es keine grösseren belästigungen , bis auf au 1-2 kleinigkeiten in form von fellwechsel/krankheit haare im hausflur, und einmaliges intensiv bellen wegen krankheitsfall.

mieterX hat sich regelmässig bei den nachbarn erkundigt, diese fanden den hund immer als sehrliebevoll und zutraulich, nie aggresiv oder dominat.

nachbarn von mieterX brachten den hundis auch immer leckleries vorbei und streichelten sie intesiv bei begegnung.

Der oben genannte Golden Retriever verstab am 15,1,2018. darauf hin holte sich mieterX nochmal einen goldenretriever welpen, im alter von 9 wochen.

der welpe stammt aus einer zucht, papiere urkunden etc liegen vor.

mieterX hat sich speziel wieder die selbe rasse ausgesucht da sie als vorzügliche familien hunde gelten und sehr gut mit mensch und tier harmonieren.

bei der auswahl des welpen wurde wert draufgelegt das der hund nicht überzüchtet ist, und auch die eltern tiere ein wesentest abgelegt haben.

Mieter X rief vermieter Y an, in dem glauben das wäre ok da es nie zu beschwerden aus dem haus gekommen ist.

vermieterin Y wurde sofort aggresiv und drohte damit den hund sofort wieder abzugeben,andernfalls würde eine sofortige fristlosekündigung erfolgen.

vermieterin Y ist nicht mehr bereit mit mieterX über die sache zu diskutieren.

Mieter X erklärte der vermieterin Y das es nie probleme gab, weder bei den nachbarn oder in der mietwohnung.

Mieter X renoviert regelmässig die wohnung aus eigenkosten , z,b sehr dicker pvc boden wegen ggf geräsuchkullise ,wände mit latex farbe zwecksabwaschbarkeit.

an der mietwohnung sind nie schäden enstanden, weder türen, rahmen, wände , leisten, fenster balkon.


Mieter X erlit vor 4jahren einen schweren verkehrsunfall, arbeiten war daher nicht mehrmöglich. mieterin x ist daher sehr gebehindert.

mieterin x hat in der zeit eine sehr sehr intensive und und noch engerebindung zu dem hund aufgebaut um sich den ausgleich zuschaffen.

auf grund des unfalls von mieter X wurde das badezimmer von der bg bau renoviert , in vereinbarung das vermietern y, mieterinX nicht ohne schwerengrund kündigen kann.


mieterin X liebte ihren hund, um den ausgleich wiederherzustellen nahm sie sich den welpen.

nun hat mieterinX grosse angst wegen der fristlosen kündigung.

anzumerken sei das der verstorbene golden retriever sowie der welpe beide haftplficht versichert sind und auch die hundeschule besucht haben/werden.

was kann mieterinX nun unternehmen um die fristlose kündigung, abzuwenden ?

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31 Antworten
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#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich habe die Regelung im Mietvertrag noch nicht verstanden. Das hier

Zitat (von fb486671-30):
Tierhaltung (z,b hund,katze) innerhalb der mietwohnung bedarf der vorherigen zustimmung desvermieters. die zustimmung wird nur für den einzelfall erteilt und kann wiederrufen werden wenn ein wichtiger grund vorliegt.derwiederruf der zustimmung kommt in betracht ,wenn der mieter auflagen nicht einhält, hausbewohner oder nachbarn belästigt oder wenn mietsache oder grundstück beeinträchtigt werden.

Dien einschlägigen tierschutzgesetzte sind zu beachten, hunde die nach der hundeverordnung als "kampfhunde" gelten, dürfen nicht gehalten werden.

eine erteilte zustimmung gilt nur bis zum tode oder zurabschaffung des tieres. schafft der mieter ein tier neu an,bedarf es hierzu wiederum derzustimmung des vermieters.
widerspricht dem hier
Zitat (von fb486671-30):
Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung.
Daher die Frage: Wie genau steht diese Regelung im Mietvertrag. Ich vermute, der erste Teil ist eine Standardklausel während der letzte Satz wie eine individuelle Vereinbarung klingt. Aber es wäre wichtig festzustellen, ob dieser letzte Satz so zu verstehen ist, dass generell ein Hund gehalten werden darf.

Wieviele Hunde gibt es denn aktuell in der Wohnung? Ist der Mischling noch da?

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#2
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ja der michling ist noch da der ist aber si ein kleiner hund keine 4kilo schwer.

"Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung."

sieht für uns auch als hätte die vermieterin diesen satz, nachträglich noch eingebaut.

wir sind auch am grübeln ob der satz sich nicht wiederspricht?

in unserem vertrag steht das haargenau so drin

"Tierhaltung (z,b hund,katze) innerhalb der mietwohnung bedarf der vorherigen zustimmung desvermieters. die zustimmung wird nur für den einzelfall erteilt und kann wiederrufen werden wenn ein wichtiger grund vorliegt.derwiederruf der zustimmung kommt in betracht ,wenn der mieter auflagen nicht einhält, hausbewohner oder nachbarn belästigt oder wenn mietsache oder grundstück beeinträchtigt werden.

Dien einschlägigen tierschutzgesetzte sind zu beachten, hunde die nach der hundeverordnung als "kampfhunde" gelten, dürfen nicht gehalten werden.

eine erteilte zustimmung gilt nur bis zum tode oder zurabschaffung des tieres. schafft der mieter ein tier neu an,bedarf es hierzu wiederum derzustimmung des vermieters.

Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung."

-- Editiert von fb486671-30 am 22.03.2018 13:45

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von fb486671-30):
Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung."
dastehtnixvonmehrerenhunden!derzweitehundwärealsogenehmigungspflichtig.





-- Editiert von -Laie- am 22.03.2018 13:53

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#4
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn ich nun beispielhaft wohlgemerkt den kleinen hergebe und den grossen behalte?

ich werde aus dem satzbau nich sonderlich schlau.

ist eine fristlose kündingung eigentlich rechtlich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekte Groß- und Kleinschreibung sowie die Einhaltung sonstiger Schreibregeln und die korrekte Trennung an Wortgrenzen mittels Leerzeichen wäre von Vorteil, sonst macht es wenig Spaß das zu lesen. Darauf wollte -Laie- vermutlich hinaus. Die Bequemlichkeit des Schreibers (also von Dir) bedeutet deutlich mehr Aufwand bei den Lesern. Nur so als Tip für die Zukunft.

Also: Wenn im Mietvertrag ein (1) Hund explizit genehmigt wurde und Tierhaltung ansonsten unter Genehmigungsvorbehalt steht, ist der zweite Hund nicht legal in der Wohnung und die Vermieterin könnte abmahnen und die Entfernung des Hundes verlangen. Einen Grund für eine fristlose Kündigung sehe ich aber nicht.


-- Editiert von Osmos am 22.03.2018 14:19

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

[Doppelt - gelöscht]

-- Editiert von Osmos am 22.03.2018 14:19

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#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Richtig, der neue Hund ist zustimmungspflichtig.

Aber nach der Vorgeschichte mit Hund ist die Vermieterin verpflichtet, diese Zustimmung zu erteilen.

Schritt 1:
VM schriftlich und nachweisbar auffordern, der Haltung des neuen Hund zuzustimmen.

Schritt 2 wiederholen von Schritt 1, diesmal mit Frist und Begründung, warum die Haltung zu erlauben ist.

Schritt 3 kurze Erinnerung an den Brief aus 2 mit nochmaligen Frist und Hinweis, dass man sonst auf Zustimmung klagen wird.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Richtig, der neue Hund ist zustimmungspflichtig.

Aber nach der Vorgeschichte mit Hund ist die Vermieterin verpflichtet, diese Zustimmung zu erteilen.

Schritt 1:
VM schriftlich und nachweisbar auffordern, der Haltung des neuen Hund zuzustimmen.

Schritt 2 wiederholen von Schritt 1, diesmal mit Frist und Begründung, warum die Haltung zu erlauben ist.

Schritt 3 kurze Erinnerung an den Brief aus 2 mit nochmaligen Frist und Hinweis, dass man sonst auf Zustimmung klagen wird.


Inwiefern wäre die Vermieterin den verpflichtet den neuen Hund zu dulden?.

Die Vermieterin lässt aktuell nicht mit sich reden, sie besteht darauf entweder kommt derHund weg, oder es erfolgt eine fristlose Kündigung.

Ich habe mir es auch unterschrieben gelassen, von den mit Mietern dass es nie Probleme gab mit dem alten Hund.

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#9
 Von 
Emma10
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe auch einmal bei einer BG gewohnt und mir von meinem Arzt ein Attest schreiben lassen, daß der Hund für meine Gesundheit ein wesentlicher Bestandteil ist.
Vielleicht kannst Du ja über diese Schiene etwas erreichen. Allerdings hatte ich nur 1 Hund. Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Witzige Ansichten hier.
Dann schreibebich auch meine dazu.

Laut Mietvertrag ist die Halrung von Hunden genehmigungspflichtig für jeden einzelnen Hund.
Der Mieter darf außerdem EINEN Hund halten.
Das tut er zurzeit.
Der zweite ist genehmigungspflichtig, da neu.
Die Genehmigung wird nicht erteilt.
Der Mieter chafftvtrotzdem einen weiteren Hund an und wird abgemahnt.
Und einige Kommentare hier sagen tatsächlich, das sei nicht bedeutend.
Leute, das ist die letzte Stufe vor der Kündigung!!!! Diese Kündigung wird durchgehen, wenn der Vermiter auf Vertragsbruch klagt, denn der Mieter verstößt glasklar gegen eine gesetzeskonforme Regelung im schriftlichrn Vertrag und weigert sich nach entsprechendem Hinweis auch, seinen Verstoß zu beenden! Was soll der Vermieter denn sonst noch machen?!?!?

Die anderen Vorschläge sind auch haarsträuben: ein ärztliches Attest, dass der Mieter zwei(!!!!) Hunde für sein Wohlbefinden benötigt? Ja, Gutachter habrn ha sonst wenig zu Lachen, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Witzige Ansichten hier.
Dann schreibebich auch meine dazu.

Laut Mietvertrag ist die Halrung von Hunden genehmigungspflichtig für jeden einzelnen Hund.
Der Mieter darf außerdem EINEN Hund halten.
Das tut er zurzeit.
Der zweite ist genehmigungspflichtig, da neu.
Die Genehmigung wird nicht erteilt.
Der Mieter chafftvtrotzdem einen weiteren Hund an und wird abgemahnt.
Und einige Kommentare hier sagen tatsächlich, das sei nicht bedeutend.
Leute, das ist die letzte Stufe vor der Kündigung!!!! Diese Kündigung wird durchgehen, wenn der Vermiter auf Vertragsbruch klagt, denn der Mieter verstößt glasklar gegen eine gesetzeskonforme Regelung im schriftlichrn Vertrag und weigert sich nach entsprechendem Hinweis auch, seinen Verstoß zu beenden! Was soll der Vermieter denn sonst noch machen?!?!?

Die anderen Vorschläge sind auch haarsträuben: ein ärztliches Attest, dass der Mieter zwei(!!!!) Hunde für sein Wohlbefinden benötigt? Ja, Gutachter habrn ha sonst wenig zu Lachen, oder?


Wenn ich sagen wir mal den Mischling hergeben WÜRDE, nur als beispiel wohlgemerkt. Dann dürfte der Neue ja laut ihrer meinung ja bleiben wegen dem satz
"Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung."

oder wäre dieser auch dann genehmigungspflichtig?.

weil die klauseln sind sehr unverständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Diese Kündigung wird durchgehen, wenn der Vermiter auf Vertragsbruch klagt, denn der Mieter verstößt glasklar gegen eine gesetzeskonforme Regelung im schriftlichrn Vertrag und weigert sich nach entsprechendem Hinweis auch, seinen Verstoß zu beenden! Was soll der Vermieter denn sonst noch machen?!?!?


Wenn es bislang keine Probleme mit den Hunden gab, dann wird der Vermieter mit der Klage scheitern vorausgesetzt der Mieter hat den Vermieter um Zustimmung zur Haltung des Welpen aufgefordert.

Der Vermieter darf diese Zustimmung nicht willkürlich verweigern. Daher kann der Mieter auf Zustimmung klagen, wenn der Vermieter diese verweigert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Vermieter darf diese Zustimmung nicht willkürlich verweigern.

Klar, jedoch stellt sich die Frage hat man den Eingangspost gelesen und verstanden?
Zitat (von fb486671-30):
bis auf au 1-2 kleinigkeiten in form von fellwechsel/krankheit haare im hausflur, und einmaliges intensiv bellen wegen krankheitsfall.

Gerade der Hausflur ist solch ein Punkt, wenn noch die anderen Mitbewohner sich daran stören.
Zitat (von fb486671-30):
"Tierhaltung (z,b hund,katze) innerhalb der mietwohnung bedarf der vorherigen zustimmung desvermieters. die zustimmung wird nur für den einzelfall erteilt und kann wiederrufen werden wenn ein wichtiger grund vorliegt.derwiederruf der zustimmung kommt in betracht ,wenn der mieter auflagen nicht einhält, hausbewohner oder nachbarn belästigt oder wenn mietsache oder grundstück beeinträchtigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein protokoll erstellt, die alle Nachbarn in unserem Haus unterschrieben haben.

Lärmbelästigung-Aggressionswesen-Verunreinigungen-Sachbeschädigung Protokoll
Am 01.April 2006 bezog die Mieterin Xmit ihrem Hund, einen ein Jahre alten Golden Retriever die Mietwohnung Erdgeschoss links des Mietshauses J.....-H...-S.... 5, 5XXX S.......
Der oben genannte Hund verstarb am 15.03.2018. In dieser oben genannten Zeitspanne traten keinerlei Beschwerden auf.

Aggressionen gegenüber Mietmieter des Hauses Nr. 5 (Knurren, dominantes Verhalten, Bissversuche)

Verunreinigung (Kotabsatz-Urinabsatz in dem öffentlichen Hausflur)

Lärmbelästigung (Lautstarkes intensives Bellen, störende Geräusche bei Fütterung, nächtliche Ruhestörung). Kurzzeitiges
Anschlagen z.B. bei Türklingel, Besuch, Begrüßung, gelten nicht als Lärmbelästigung.

● Sachbeschädigung (Abnutzung des Hausflures, Treppengeländer, Haustür)

Der Hund verhielt sich gegenüber den Mitmietern-Nachbarn immer liebevoll, passiv und zurückhaltend.
Am 16.03.2018 bezog ein Golden Retriever Welpe im Alter von 9 Wochen die oben genannte Wohnung der Mieterin X, der Hund ist mit Wesensbildung, Größe und Gewicht, identisch mit dem oben bezeichneten verstorbenen Hund.
Von dem Welpen gehen aktuell keine Aggressionen, Verunreinigungen, Lärmbelastung, Sachschäden aus.


Unsere Nachbarn hatten nie was gegen die Hunde, im gegenteil, sie brachten den Hunden noch immer Leckerlies und Fütter!.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Leute, das ist die letzte Stufe vor der Kündigung!!!! Diese Kündigung wird durchgehen, wenn der Vermiter auf Vertragsbruch klagt, denn der Mieter verstößt glasklar gegen eine gesetzeskonforme Regelung im schriftlichrn Vertrag und weigert sich nach entsprechendem Hinweis auch, seinen Verstoß zu beenden!
Mach die Augen auf, die gesetzeskonforme Regelung lautet anders.

Ja, bei meiner Nachfrage oben hatte ich gehofft, dass der MIschling nicht mehr da wäre. Denn ein Hund laut Mietvertrag erlaubt und bedarf keiner Genehmigung. Egal ob neu oder alt. Zumindest kann ich keine Genehmigungspflicht aus der (vermutlich Individual)vereinbarung "Die mieterin darf einen hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der wohnung." erkennen. Ist der Mischling also nicht mehr da, dann gibt's nicht wirklich was zu diskutieren. Dann verhält sich die Mieterin absolut Mietvertrags-konform.

Bleibt der Mischling da, so hätte gefragt werden müsen. Ist das nicht erfolgt, so war das ein Verstoss gegen den Mietvertrag, welchen der Vermieter abmahnen kann. Wohlgemerkt die fehlende Frage und nicht die Haltung des 2.Hundes. Sollte eine solche Abmahnung kommen, sollte der Mieter beim nächsten Hundauf jeden Fall vorher (!) fragen.

Die fehlende Frage bedeutet aber nicht, dass der Hund nicht gehalten werden darf. Der Vermieter darf die Genehmigung nicht unbegründet verweigern (hat hh schon geschrieben). Bisher gibt es keine Begründung. Diese müsste aber mindestens mal mit der Abmahnung zur Abschaffung des 2.Hundes geschehen. Ansonsten wäre diese rechtsmissbräuchlich.

Ob die Vorfälle mit dem alten Hund als Begründung für eine Verweigerung der Genehmigung taugen, möchte ich nur bedingt beurteilen. Mir scheint das eher zweifelhaft zu sein. Aber natürlich ist ein Forum nicht der richtige Ort, um das durchzudiskutieren. Denn im Zweifel ist dann irgendwann die fristlose Kündigung da und dann ist eh ein Anwalt gefragt.

Aufgrund der Nachfragen würde ich raten zu überlegen, ob man einen der zwei Hunde nicht zumindest zeitweise weggeben kann. Dann ist der Mietvertrag erfüllt und es gibt nur noch einen Hund. Soll dann wirklich der zweite wieder zurück, dann sollte man vorher (!) den Vermieter zur Genehmigung auffordern und bei Ausbleiben vorher (!) verklagen. Geht die Klage negativ aus, hat man Geld in den Sand gesetzt und das Mietverhältnis belastet. Aber immerhin existiert es dann noch. Eine fristlose Kündigung wegen eines solchen Gerichtstreits ist meiner Meinung nach nämlich nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von fb486671-30):
Ich habe ein protokoll erstellt, die alle Nachbarn in unserem Haus unterschrieben haben.

Und was soll das nutzen?

Der Hund ist tot und man führt auch noch 4 Gründe auf, welche eine hervorragende Grundlage für die Auforderung der Abschaffung des Hundes wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb486671-30):
Ich habe ein protokoll erstellt, die alle Nachbarn in unserem Haus unterschrieben haben.

Und was soll das nutzen?

Der Hund ist tot und man führt auch noch 4 Gründe auf, welche eine hervorragende Grundlage für die Auforderung der Abschaffung des Hundes wären.


Ich wollt damit nur zeigen, das ich meine Hunde im griff habe, und es nie zu irgendwelchen Beschwerden gekommen ist.

Die Vermieterin nennt mir auch keine gründe, wieso ich den Welpen nicht halten darf, man bekommt nur zu hören ich will keine Hunde mehr in meinem haus.

ich meine es ist in den 12 jahren nie was vorgefallen, sie bekommt ihre miete pünktlich. Meine Hunde haben nie den Gemeinschaftsgarten verunreinigt, oder was gemacht.

Jetzt heisst es einfach nur zitat Vermieterin "ich will keine hunde mehr!"
Es gab nie eine Beschwerde über die Wauzis

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von fb486671-30):
Ich wollt damit nur zeigen, das ich meine Hunde im griff habe, und es nie zu irgendwelchen Beschwerden gekommen ist.
Nein, damit zeigst du nur, dass du den alten Hund im Griff hattest, das sagt nichts über den neuen Hund aus. Das bedeutet also gerade nicht, dass es durch den neuen Hund keine Beschwerden geben wird.

Zitat (von fb486671-30):
ich meine es ist in den 12 jahren nie was vorgefallen
Spielt keine Rolle, denn niemand kann Hellsehen was zukünftig sein wird.

Zitat (von fb486671-30):
"ich will keine hunde mehr!"
Tja, da sie dir aber vertraglich EINEN Hund zugesagt hat wird sie sich auch daran halten müssen.

Spar dir deine Hinweise auf den alten Hund, der neue ist nun einmal nicht der alte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Nochmal: quiddje hatte in seinem Post soweit Recht, dass mit einer Abmahnung vor einer fristlosen Kündigung nicht zu spaßen. Wenn für den Mieter das Mietverhältnis wichtig ist, dann sollte man sich eher nicht auf das Forum hier verlassen, sondern einen Anwalt aufsuchen. Dennoch können wir hier diskutieren.

Zitat (von -Laie-):
Spar dir deine Hinweise auf den alten Hund, der neue ist nun einmal nicht der alte.
Das sehe ich anders. Der Mietvertrag sieht das Recht zur Haltung eines Hundes vor. Damit hat der Vermieter übliche Beeinträchtigungen, wie sie bei der Haltung eines Hundes entstehen, hinzunehmen. Denn das hat er mietvertraglich zugesichert.

Der Vermieter ist also im Gegensatz zu einem Normalvermieter (also ohne diese Erlaubnis mit Mietvertrag) im Nachteil. Er muss beweisen, dass mit dem 2.Hund Beeinträchtigungen zu erwarten sind, die über die Üblichen bei einem Hund hinausgehen. Das ist schon nicht so einfach. Wenn der Mieter nun nachweisen kann, dass er in der Vergangenheit zwei Hunde gut händeln konnte, dann wird es für den Vermieter fast aussichtslos.

Es ist also durchaus relevant, welche Beeinträchtigungen es bei der Haltung der 2 Hunde gab. Aber natürlich in beide Richtungen (also im Sinne von "ne, das nicht nochmal" als auch "hat schon einmal geklappt".).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120205 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von fb486671-30):
Ich wollt damit nur zeigen, das ich meine Hunde im griff habe,

Da steheh 4 Sachen, die belegen, das man das - in Bezug auf den alten Hund - nicht hatte.



Zitat (von fb486671-30):
und es nie zu irgendwelchen Beschwerden gekommen ist.

Das ist schön, egalisiert aber die 4 Vorfälle nicht.


Ohne die 4 Vorfälle wäre das Protokoll eventuell hilfreich, mit denen dürfte es der Vermieterin in dir Karten spielen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Der Mietvertrag sieht das Recht zur Haltung eines Hundes vor.

Muss man den Satz nicht so auslegen, dass er sich auf einen bestimmten Hund bezieht ?
Gerade im Hinblick auf die davor stehenden Regelungen würde ich nicht sagen, dass mit dem Satz die Haltung jeden Hundes
möglich ist.
Damals wurde die "Duldung erst nach der Besichtigung des Hundes erteilt:
Zitat:
mit einem ein Jahr alten Golden retriever, vermieterin Y duldet diese nach vorherige besichtigung des hundes.,


Bisher gibt es keine Schilderung mit welcher Begründung die Vermieterin nunmehr eine Genehmigung versagt.
Wenn es keine überzeugenden Gründe gibt, muss die Mieterin (wie schon vorgeschlagen) auf Genehmigung klagen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja meine eigentliche Frage, ich weis nicht welche gründe ausreichen würden um die Genehmigung zu verweigern.

Von den Nachbarn geht aktuell kein grund zur sorge aus, diese habe ich heute nochmals befragt, und sie verstehen nicht wo genau das aktuelle problem bei der Vermieterin liegt.

Sie hat mir nichtmal einen grund genannt, sondern nur" NEIN ICH WILL DAS NICHT MEHR"

Das ist für mich kein grund, bei einer sache die Jahre lang ode probleme lief.

Ich werde den Welpen auch nicht ins tierheim abgeben, sowie die Vermieterin das will.

dann suchen wir uns eine andere Wohnung, uns geht es nur darum ob eine fristlose Kündigung so einfach durchgeht.

-- Editiert von fb486671-30 am 23.03.2018 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Der Vermieter ist verpflichtet seine Interessen gegen die des Mieters im Einzelfall abzuwägen.
Gegen den neuen Hund kann erst mal nichts sprechen, da er sich noch nicht daneben benommen haben kann .

1-4 Vorfälle, die oben drein noch banal waren, in 12 Jahren taugen auch nicht als schwerwiegender Grund gegen einen Hund an sich.

Stattdessen kommt es unter anderem an auf die Größe, die Art, das Verhalten und die Anzahl der Tiere und die Größe, Art und den Zustand des Hauses sowie auf persönliche Verhältnisse und berechtigte Interessen des Mieters und der Mitbewohner im Haus wie Alter, Anzahl der anderen Tiere und die bisherige Handhabung des Vermieters.

In solchen Fällen kommt es nicht auf die Zustimmung des Vermieters an, sondern nur darauf, dass er gefragt wurde.
(und unbegründet nein gesagt hat)

Fristlos Kündigen kann er deswegen sowieso nicht, nach Abmahung auch nicht, das dies rechtsmissbräuchlich wäre.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das sehe ich anders. Der Mietvertrag sieht das Recht zur Haltung eines Hundes vor. Damit hat der Vermieter übliche Beeinträchtigungen, wie sie bei der Haltung eines Hundes entstehen, hinzunehmen. Denn das hat er mietvertraglich zugesichert.
Gutes Argument!

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von cauchy):
Das sehe ich anders. Der Mietvertrag sieht das Recht zur Haltung eines Hundes vor. Damit hat der Vermieter übliche Beeinträchtigungen, wie sie bei der Haltung eines Hundes entstehen, hinzunehmen. Denn das hat er mietvertraglich zugesichert.
Gutes Argument!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir werden aus den Klauseln nicht schlau.

Die Vermieterin meint jeder Hund benötigte eine Genehmigung auch wen ich den kleinen Mischling abgeben würde, duldet sie den neuen nicht!

Ich hatte sie drauf angesprochen, da im Mietvertrag ja steht
Die Mieterin darf einen Hund halten, vorrausgesetzt dieser ist nie alleine in der Wohnung.
sie begründet das so.

ich brauch eine Genehmigung und dann darf man einen Hund halten ohne ihn allein zulassen.

ich find das aber sehr Wiedersprüchlich in unserem Vertrag

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von fb486671-30):
ich find das aber sehr Wiedersprüchlich in unserem Vertrag
Ist es auch. Wenn du größere SIcherheit haben willst, geh zum Anwalt für Mietrecht. Das hatte ich eh schon empfohlen. Der kann sich den Vertrag anschauen.

Meine Vermutung: Der erste Teil ist eine AGB-Formulierung, der zweite Teil wurde nachträglich hinzugefügt. Wenn das auch eine AGB-Formulierung ist (also darüber nicht verhandelt wurde), dann gilt die für den Mieter günstigste Interpretation. Wenn das eine Individualvereinbarung ist (also die Klausel das Ergebnis von Verhandlungen war), dann muss man die Klausel interpretieren und feststellen, was die Parteien gemeint haben könnten. Aufgrund der Unbestimmtheit "ein Hund", gehe ich wirklich von einem beliebigen Hund aus. Ansonsten hätte man dort einfach "den Hund soundso" schreiben müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb486671-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von fb486671-30):
ich find das aber sehr Wiedersprüchlich in unserem Vertrag
Ist es auch. Wenn du größere SIcherheit haben willst, geh zum Anwalt für Mietrecht. Das hatte ich eh schon empfohlen. Der kann sich den Vertrag anschauen.

Meine Vermutung: Der erste Teil ist eine AGB-Formulierung, der zweite Teil wurde nachträglich hinzugefügt. Wenn das auch eine AGB-Formulierung ist (also darüber nicht verhandelt wurde), dann gilt die für den Mieter günstigste Interpretation. Wenn das eine Individualvereinbarung ist (also die Klausel das Ergebnis von Verhandlungen war), dann muss man die Klausel interpretieren und feststellen, was die Parteien gemeint haben könnten. Aufgrund der Unbestimmtheit "ein Hund", gehe ich wirklich von einem beliebigen Hund aus. Ansonsten hätte man dort einfach "den Hund soundso" schreiben müssen.


so dachten wir das ja auch das 1Hund nicht Gehenmigungs pflichtig ist, wegen dieser klausel.

es sieht auch so aus als hätte die Vermieterin den satz selbst dort rein geschrieben und nicht irgendwie kopiert.

Aber dank eueren antworten sind wir nun etwas weiter.

Zusammendfassen nochmal kurz das Wichtigiste.

Wenn wir beide Hunde nun halten WÜRDEN wäre wie ja mehrmals schon gesagt eine fristlose Kündigung nicht rechtens?, so das wir sofort auf der Strasse sitzen würden?

Was wir nun mehrmals gelesen haben, wäre es nur möglich uns ordentlich zukündigen, dies mit der normalen Frist, in unserem Fall 9/12 Monaten, da wir nun 12 Jahre in dieser Wohnung leben?

Wir haben echt nur sehr grosse angst das wir obdachlos werden=(

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Wenn wir beide Hunde nun halten WÜRDEN wäre wie ja mehrmals schon gesagt eine fristlose Kündigung nicht rechtens?


Ja, jedoch solltet ihr mindestens für den zweiten Hund eine Genehmigung beantragen.

Zitat:
Was wir nun mehrmals gelesen haben, wäre es nur möglich uns ordentlich zukündigen


Ich bleibe dabei, dass unter den hier dargestellten Umständen ein Anspruch auf Genehmigung zur Haltung von 2 Hunden besteht. Daher wäre auch eine fristgerechte Kündigung nicht wirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb486671-30):
Wir haben echt nur sehr grosse angst das wir obdachlos werden=(

Das wird man nicht sofort, vor allem da man sich ja auf Wohnungssuche befindet.
Zitat (von hh):
Ich bleibe dabei,

Zum Glück ist es ein Laienforum wo man seine persönliche Meinung kund tut.

0x Hilfreiche Antwort

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