Hallo. Hoffentlich ist das die richtige Überschrift und im richtigen Ordner:
Unser Vermieter sagte uns telefonisch, das wir vor dem Auszug nicht renovieren(weiß streichen) bräuchten, falls neue Mieter die Wand eh wieder anders streichen. Wenn neue Mieter die Wohnung weiß haben wollten, wollte er sich bei uns melden, damit wir das nachholen. So sind wir verblieben!
Nun kam ein Brief, das er die Kaution einbehält, und noch Geld haben will, weil ja die Wohnung neu renoviert werden musste, da die neuen Mieter das nicht selbst machen wollten, und die Mieter wünschten, das dies ne Firma macht.
Darf der Vermieter soetwas? Immerhin hat er zu uns ja gesagt, wir brauchen nicht renovieren, das war ja seine Aussage.
Firma renovierte nach Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo
was genau steht den in Eurem alten Mietvertrag?
Wenn Ihr nach dem Auszug renovieren gemüsst hättet,dann wäre eine schriftliche Fixierung der mündlichen Absprache mit dem VM ratsam gewesen.Ansonsten habt ihr jetzt nichts auf der Hand.
Gruß
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Und welche Farbe hatten die Wände?
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Es ist ratsam, nun erst einmal zu prüfen, ob ihr überhaupt zur Endrenovierung verpflichtet gewesen wart. Das tut man am besten, in dem ihr den Mietvertrag in die Hand nehmt und hier postet, was da bezüglich der Renovierung drin steht. Exakt bitte!Und vollständig, auch Nebenvereinbarungen.
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§7 Schönheitsreparaturen
7.1 Wähnrend der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten dei Schönheitsreparaturen.
7.2 Zu den Schönheitsreparaturen gehören isnbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschliesslich der Heizrohre, der Innentüren sowie der FEnster und Aussentüren von innen.
7.3 Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen, beginnend ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden:
- alle 3 Jahre: Küche, Bad, Dusch, Toilette;
- alle 5 Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure;
- alle 7 Jahre: sonstige Nebenräume.
Zu Punkt 7.3 hab ich glaub aber mal gelesen, das das ungültig ist, selbst wenns im Vertrag steht. Oder?!
Die Wände in der Stube waren rötlich/und orange. Eine Wand war dort mit einer Fototapete beklebt. Flur war Sandfarben, Küche Gelb(2 Wände).
Unter §13 Rückgabe der Mietsache steht nix, das die Wohnung frisch renoviert zurückgegeben werden muss.
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Bleibt die Frage offen, wie lange ihr drin gewohnt habt und ob ihr dieser Vereinbarung nachgekommen seid.
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Zitat:weil ja die Wohnung neu renoviert werden musste, da die neuen Mieter das nicht selbst machen wollten, und die Mieter wünschten, das dies ne Firma macht.
Der Wunsch des Vormieters soll Euch total egal sein. Das beeinflußt Euren Mietvertrag nicht.
-- Editiert Pachlus am 07.01.2013 19:35
Wir hatten einen Mietvertrag vom 01.05.2009-31.05.2012... Also genau 3 Jahre.
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Wir hatten halt zum Einzug renoviert, eigene Farben an die Wand.
-- Editiert Pepzi84 am 07.01.2013 19:41
Da Ihr Vermieter starre Fristen verwendet hat, ist die Klausel ungültig.
Dazu mehr:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_renovierungsfristen.jsp
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quote:
Da Ihr Vermieter starre Fristen verwendet hat , ist die Klausel ungültig.
Nö, hat er nicht.
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@Pachlus,
du hast recht. Im allgemeinen ist nicht starr...
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Also hat der Vermieter keine starren Klauseln verwendet!? Aber dem link nach hat er dennoch unrecht, der Vermieter!? Bin verwirrt, sorry Leute :-(
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Fang Dich, fang Dich Pepzi. Ich denke, ihr habt zwischenzeitlich renoviert? ([color=blue]Hier meine ich während der Mietzeit)[/color] Dann hast Du Deine Verpflichtung aus dem Mietvertrag erfüllt. (Es sei denn, ihr habt das gleich danach wieder total eingesaut) ? Somit schuldest Du ihm nichts. Schreib ihm das so. Außerdem hätte er er, wenn ihr renovierungspflichtig gewesen sein solltet, Dir die Gelegenheit geben müssen, selbst zu renovieren. Einfach zu sagen: der Nachmieter will das so, und ihr habt das zu bezahlen, das läuft nicht.
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Außerdem solltest Du prüfen lassen, ob sein Anspruch nicht bereits verjährt ist. Dazu müßte man genauere Angaben von Dir haben. Lass die Anwälte etwas verdienen.
-- Editiert Pachlus am 07.01.2013 22:11
-- Editiert Pachlus am 07.01.2013 22:19
Stube und Küche dürften aufgrund der Farbwahl in jedem Fall zu renovieren sein wenn dies verlangt wird.
Von daher stellt sich dringend die Frage, ob die Absprache beweisbar ist (oder ob der Vermieter diese überhaupt bestreitet).
Für den Wunsch der Nachmieter nach einer Fachfirma haftet Ihr jedenfalls nicht. Das wäre, wenn die Absprache beweisbar wäre, Privatvergnügen des Vermieters
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Ich danke euch. Ich werde ihm schreiben, und ihm mitteilen, das wir dem §7 nachgekommen sind, und auf grund der Mietzeit die Fristen eingehalten haben.Dann halt noch, das er uns hätte informieren sollen, das er die wohnung renovieren lässt von einer Firma, da wir, auch wenn wir schon ausgezogen waren, und der Mietvertrag beendet war, die möglichkeit hätten bekommen sollen, dies selbst zu machen. So war es ja mit ihm abgesprochen! Vielen Dank für die Tipps, ich meld mich, wenn ich eine antwort hab!
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So machst Du das richtig. Und wenn Du fachlichen Rat vom Anwalt brauchen solltest, sieh zu, dass es ein Fachanwalt für Mietrecht ist.
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Er hat uns nicht informiert, das er im August die Wohnung von einer Firma renovieren lies... Das ist auch im Brief eindeutig so geschrieben...
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