Darf es in alte Fenster rein regnen?

7. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fussel83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf es in alte Fenster rein regnen?

H@llo zus@ammen,

bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe...
Ich bin mit meinem freund und meinen kindern in einer größere Wohnung gezogen ,haben den Mietvertrag unterschrieben das wir selber renovieren..das ist auch nicht so wild..nun haben wir bemerkt das in der gesamte Wohnung, die Fenster undicht sind und das es im Kinderzimmer rein regnet, dies haben wir der Verwaltung auch zweimal gemeldet und die haben darauf zweimal den Tischler geschickt, die haben nicht richtig gearbeitet..nun man hat es nicht mehr so kontrollieren können, weil die tage es ziemlich warm war...aber als es in Berlin ziemlich stürmisch und regnerisch war konnte man es wieder richtig fühlen und hören, das es kalt ist, das es zieht und das pfeift und rein regnet. ACHSO..in den anderen Wohnung sind neue Heizung(auch bei uns) eingebaut ,für die isolierfenster<<die haben wir nicht aber das ganze haus bzw. die Siedlung hat neue isolierfenster +neue Heizung drinnen..darauf waren wir letzte Woche bei der Verwaltung und haben den darauf angesprochen, warum wir neue Heizung drinnen haben aber keine neue fester, darauf könnte er nicht antworten...da habe ich die frage gestellt ,wenn die Heizungen für die I.fenster sind, ist dies doch ein mietmangel ,seine antwort:"nein ist kein mietmangel, denn die Heizungen laufen und geben wärme ab.",ich meinte darauf ,ja aber die wurden für die I.fenster berechnet und nicht für die alten holzfenster(da waren die Heizung auch größer)...Nun meine frage(n):
-Müßte ich auch neue Fenster bekommen?
-Darf es in den Fenster rein regnen?(laut Verwaltung darf es, bei den alten fenstern *Kopfschütteln*??
-Wenn die Mängel nicht beseitigt werden, was tue ich bzw. wie weit darf ich die mietemindern?

P.S.Der Verwalter kommt am Donnerstag(heute) vorbei..möchte mich einwenig vorbereiten..

Vielen danke schon mal im voraus für die Hilfe..

Liebe Grüße Aus Berlin Fussel83 ;)


-- Editiert von fussel83 am 07.06.2007 01:23:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Naja ich denke nicht dass zu den Eigenschaften von Fenstern auch das reinregnen bzw. reinziehen gehört. ;) Im Ernst, das sind ganz klar Mängel die ihr nicht zu dulden braucht.

Die Mängel schriftlich der Verwaltung melden und um Abhilfe bitten. Kommt die Verwaltung bzw. der VM dem nicht nach könnt ihr die Miete nach Ankündigung die Miete mindern sowie einen Teil der Miete zurückhalten. Der geminderte Teil der Miete ist für den VM für immer verloren, der Teil den ihr zurückgehalten habt müsst ihr nach Behebung der Mängel an den VM nachbezahlen.

Würde mal abwarten was der Verwalter am Donnerstag erzählt. Wenn er keine Einsicht zeigt, würde ich mir professionelle Hilfe bei einem Anwalt oder beim Mieterbund holen. Dann wird es vermutlich ein langer Weg.

Zudem kommt bei euch noch hinzu dass der VM möglichst wirtschaftlich zu handeln hat. Bei Fenstern die so ziehen ist das nicht mehr der Fall, d.h. hier gibt es dann auch noch die Möglichkeit dass der VM einen Teil der Heizkosten übernehmen muss. Aber wie gesagt dass sollte dann mit professioneller Hilfe gemacht werden.

Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fussel83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Viele Dank für die antwort..Wir hatten mit Vm heute 10uhr nen termin,der war gerade mal 5minuten da..wir wollten paar fragen stellen,dazu sind wir nich gekommen..für diese unverschämtheit,werde ich mich bei M.schutzbund melden...Gruß Fussel83

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

für diese unverschämtheit,werde ich mich bei M.schutzbund melden

Da verstehe ich mal wieder weder Ursache noch (erhoffte) Wirkung.

:grins:

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