Fehlendes übergabeprotokoll

14. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Barney71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehlendes übergabeprotokoll

Hallo, meine Freundin und ich haben 25.05 die Schlüssel für die neue Wohnung erhalten,ich habe dem Vermieter mitgeteilt,das ich das übernahmeprotokoll machen möchte da viele Mängel in der Wohnung sind( Waschbecken gerissen,Fenster schließen nicht, Lamentation zerkratzt und hat Löcher, Fußbodenheizung im Bad ist an obwohl sie auf Null steht, usw), eine Woche später habe ich ihm dieses erneut mitgeteilt und er sagte er habe keine zeit. Der Mietvertrag lag am 05.06 auf der Treppe,wir haben diesen bis heute nicht unterschrieben,da das Protokoll auch noch nicht erstellt ist bis heute,nur kommt jetzt der Vermieter und sagt das wir unterschreiben sollen,aber kein Wort vom Protocol... Jetzt kommt ne SMS wenn nicht bis morgen unterschrieben zurück,dann wird die Wohnung anderweitig vermietet...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Habt ihr denn schon eine Miete gezahlt ? wie, gegen Quittung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat:
Jetzt kommt ne SMS wenn nicht bis morgen unterschrieben zurück,dann wird die Wohnung anderweitig vermietet...

Spezi's Frage zielt vermutlich darauf ab, ob bereits ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde. Wenn ja, würde ich an deiner Stelle keinen schriftlichen Mietvertrag mehr unterschreiben, denn der wird im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen ganz sicher keinen Vorteil für den Mieter darstellen. Was das Übergabeprotokoll anbelangt: Es gibt kein Recht auf ein Übergabeprotokoll. Wenn der Vermieter nicht will, besorg dir schleunigst einen neutralen Zeugen und dokumentiere mit diesem den Zustand der Wohnung. Am besten zusätzlich mit Fotos bzw. Videos. Wobei es bei dem Verhalten des Vermieters möglicherweise Sinn machen kann, sich umgehend etwas neues zu suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Wohnt ihr schon in der Wohnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barney71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein noch nix bezahlt...
Ja Zeugen und Fotos sind vorhanden...
Ja wir wohnen schon seit ersten Juni in der wohnung

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Barney71):
Nein noch nix bezahlt...
Ja Zeugen und Fotos sind vorhanden...
Ja wir wohnen schon seit ersten Juni in der wohnung


Ihr habt weder Kaution noch Miete gezahlt? Ihr schuldet dem Vermieter nicht nur die 1. Miete, sondern auch 1/3 der Kaution (wenn sie mietvertraglich geregelt ist.)

Zitat:
Jetzt kommt ne SMS wenn nicht bis morgen unterschrieben zurück,dann wird die Wohnung anderweitig vermietet...


Es ist offen, was der Vermieter machen wird..... Er könnte eine Zahlungsklage einreichen, es mit einer fristlosen Kündigung versuchen oder Euch versuchen, wieder vor die Tür zu setzen.

Frage mich gerade, was passiert, wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht mehr unterschreiben will. Denn ein mündlicher Mietvertrag ist vermutlich nicht zustande gekommen, weil Ihr ja keine Miete gezahlt habt. Auch nach BGB ist die Miete am 3. fällig. Ebenso wie die Kaution.

Auf ein Übergabeprotokoll gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Mängel nachweisbar dem Vermieter mitteilen, eventuell die Miete mindern, Ersatzvorwegnahme auf Kosten des Vermieters machen.

Oder einfach wieder ausziehen. Ist vermutlich stressfreier für beide Seiten.

1x Hilfreiche Antwort

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