Fehlendes Gäste-WC nach Abschluss des Mietvertrags

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz493790-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlendes Gäste-WC nach Abschluss des Mietvertrags

11/2015 Habe ich einen Mietvertrag für eine 2-Zimmerwohnung 70 qm mit Bad und Gäste-WC in einem Neubau Mehrfamilienhaus unterschrieben. Das Haus war noch im Rohbau, aber das Exposé lag vor. Als ich Wochen später vor Einzug 3/2016 in den Rohbau kam und die Innenwände (die meisten Regips kein Mauerwerk), gab es zwar ein großes Bad, aber kein Gäste-WC. U.a weil wir zu zweit sind, war das Gäste-WC auch Kriterium für die Anmietung.
Da heute ersichtlich ist, dass auch andere Punkte nicht stimmig sind (z B. kein Betrag im - erst auf mehrfache Aufforderung erhaltenen - Nachweis über Kautionsanlage und Ehemann der Vermieterin hat Vollmacht - fällt mir das Gäste-WC wieder ein. Da es sich um eine zugesichertes WC handelt, stellt sich die Frage wegen Mietminderung. Im Mietvertrag von Haus und Grund ist ein Gäste-WC nicht vermerkt/vorgegeben.
Danke für Antwort.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von amz493790-41):
Im Mietvertrag von Haus und Grund ist ein Gäste-WC nicht vermerkt/vorgegeben.

Dann wurde auch keines mitvermietet.

Und nach mehr als 2 jahren der Bedeutungslosigkeit des fehlens ist der Anspruch auf Minderung wohl verwirkt.



Zitat (von amz493790-41):
z B. kein Betrag im - erst auf mehrfache Aufforderung erhaltenen - Nachweis über Kautionsanlage

Je nach genauem Inhalt muss da auch kein Betrag genannt sein - kommt also darauf an.



Zitat (von amz493790-41):
Ehemann der Vermieterin hat Vollmacht

Sie kann Vollmachten erteilen an wen sie mag - kein Grund für irgendwas von Seiten des Mieters.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Den Nacheis zur Anlage anfordern, bezgl. des fehlenden GästeWC hat man sich doch sicherlich monetär irgendwie geeinigt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.713 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen