Farbige Wände streichen?

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Farbige Wände streichen?

Hallo!

Ich habe damals für 1 Jahr eine Wohnung gesucht.
Schlussendlich habe ich eine Wohnung gesucht, die unrenoviert ist und habe dann auch eine Wohnung gefunden und unrenoviert übernommen, um somit schon mal gefeit davor zu sein, falls im Mietvertrag Klauseln wegen Renovierungsarbeiten vorhanden sein würden (was so ist, da steht "Die Wohnung ist frisch renoviert zu übergeben"). Da es nur für 1 Jahr war, habe ich nichts in der Wohnung unternommen, was auf mein "Verschulden" zurückzuführen wäre. Also keine Löcher gebohrt, nichts montiert oder geklebt, nichts verändert. Ich war aber so "Lieb" und habe im Wohnzimmer die Wände weiß gestrichen und die Dübellöcher vom Vormieter beseitigt. Die Türrrahmen waren schimmelig, unbehandelt, porös und hatten Holzwürmer. Diese habe ich "entwurmt", geschliffen, versiegelt und lackiert. Die unrenovierte Wohnung hatte bei Übernahme im Flur eine halbgestrichene, Rote Wand - muss ich diese nun bei Auszug trotzdem streichen, obwohl sie so übergeben wurde?

Zweiter Punkt ist die Küche. Als die Kündigung näher kam, fragte der Vermieter, ob ich die Küche noch brauchen würde, ansonsten würde er sie gerne schon rausholen. War für mich kein Problem, da ich schon eine neue Wohnung hatte und gerade den "Doppelmietmonat" habe. Also hat er die Küche rausgeholt. Da siehts jetzt natürlich auch aus wie Sau. Ist das nun auch mein Problem?

Im Grunde die Frage: Kann mir wegen der übernommenen, roten Wand un der Küche nun was auf mich zukommen?

-- Editiert von Finni123 am 25.04.2018 23:09

-- Editiert von Finni123 am 25.04.2018 23:10

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Da Du die rote Wand so übernommen hast, kannst Du sie auch so zurückgeben.

Auch bezüglich der Küche musst Du nichts machen, da diese vom Vermieter ausgebaut wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur für den Fall.. wenn der Vermieter die Übernahme verweigert oder kein Übergabeprotokoll machen möchte - was dann?

Soll ich dann eines machen mit einem Zeugen? würde Bilder anfertigen und vermerken, dass der Vermieter sich geweigert hat? Habe auch noch Bilder vom Zustand der Wohnung bei Einzug.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da Du die rote Wand so übernommen hast, kannst Du sie auch so zurückgeben.

Auch bezüglich der Küche musst Du nichts machen, da diese vom Vermieter ausgebaut wurde.

Das Problem könnte nur sein, das ganze dann auch so zu beweisen wenn der Vermieter der Meinung ist die rote Wand wäre nicht so übernommen worden und an den Ausbau der Küche sich nicht mehr erinnern will.


Und je nachdem wie die Übernahme der roten Wand abgelaufen ist, kann man auch die Pflicht zur Beseitigung vom Vormieter mit übernommen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Finni123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe Bilder bei Einzug + Zeugen vom Zustand der Wohnung, mit roter Wand.

Zur Küche: Es war zudem eine Hausentscheidung (WEG), d.h. es gibt mehrere Zeugen die den Ausbau der Küche wollten.

und wegen der Wand: Übernommen? ohne, dass das irgendwo schriftlich festgehalten hätte werden müssen?
Ich mein, woher soll ich wissen was der Vermieter mit dem Vormieter für einen Vertrag hatte.
Ich kann doch nicht einfach ohne in Kenntnis gesetzt zu werden für etwas zur Übernahme der Verantwortung gezogen werden?

0x Hilfreiche Antwort

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