Falsche Abrechnung der Nebenkosten???

31. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mieterin80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Abrechnung der Nebenkosten???

Hallo! Ich bin die Nachbarin der Birmamama und habe damit auch die gleichen Probleme wie sie mit der Vermieterin bzw. der Abrechnung der Nebenkosten. Wie mir auf die Nachfrage der Birmamama geantwortet wurde, muss ich ja selbst meinen Anspruch geltend machen. Nun haben wir gemeinsam meinen Mietvertrag durchgesehen und bei mir ist die Vereinbarung, die bei der Birmamama steht zwar nicht durchgestrichen, aber die Vermieterin hat in unserem Mietvertrag hinter fast jeden Einzelposten als Verteilerschlüssel die Abrechnungsform 1/7 angegeben. Abgerechnet wurde allerdings wie bei der Birmamama 1/3. Die Grundlage für die Abrechnungsform in unserem Mietvertrag liegt da, dass in dem Haus damals bei Abschluss des Mietvertrages 7 Einheiten (1 Ladengeschäft und 6 Wohnungen) waren. Inzwischen wurden nun 2 Wohnungen der Tierarztpraxis angegliedert und die beiden Wohnungen im 1. OG wurden auf Wunsch der Mieter nach Auszug des Nachbarn mit Durchbruch zu einer Wohnung zusammengefasst. Daher gibt es also im Wohnbereich nur noch 3 Mietparteien und danach hat die Vermieterin die Müllgebühren abgerechnet, obwohl bei uns im Mietvertrag hinter der Müllabfuhr direkt 1/7 als Abrechnungsform vereinbart ist. Eine Änderung diesbezüglich gab es nie. Ist also die Abrechnungsform richtig? Wir müssen auch mit unserem Geld haushalten und da ist es schon ein Unterschied, ob ich einen Anteil von 89 EUR oder laut Mietvertrag von 38,15 EUR zu zahlen habe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ähm - wer ist denn bitte die Birmamama? :???:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

@Jotrocken:

Sie kennen nicht Userin Birmamama? Wirklich nicht?

Zum enstprechenden Sachverhalt müssten Sie eine Seite weiter und dann finden Sie den entsprechenden Thread.

Grüsse
A.Posen

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#3
 Von 
Birmamama
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bin das und habe mein Problem hier: http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=93107
bereits geschildert. Das von der Nachbarin80 ist ähnlich nur das die Vermieterin ihr keine Mieterhöhung auf den Stellplatz erheben kann, weil sie nämlich keinen Stellplatz hat, sollte sie dann auch wie ich Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. :grins:

-- Editiert von Birmamama am 31.07.2007 22:05:34

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Posen

Nee, wirklich nicht. Aber jetzt hab ich wieder was gelernt ;)

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Shadowrose
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

schriftlich mit der Vermiet erin in Verbindung setzen Ihr mitteilen das Du den Beitrag wie bisher bezahlt mit der Erhöung nicht einverstanden bist, zumal die Praxis dann ja auch noch Gewerbeanteil ist das wird,soweit ich weis anders berechnet
zusammengelegteWhng=2/7
praxis=3/7
je Whng(2) anteili =2/7;)

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#6
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Praxis muß separat abgerechnet werden, es sei denn, die NK die dort anfallen, sind minimal.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Schätze mal, die Praxis wird wegen 'Sondermüll' ohnehin separat abgerechnet.

Ansonsten betraf die Regelung im Mietvertrag nicht die Anzahl der Wohnungen, sondern der Mietparteien. Die Partei, die jetzt die zusammengelegte Wohnung hat, muß deshalb jetzt nicht zwei Anteile tragen.

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#8
 Von 
Birmamama
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Praxis wird tatsächlich anders abgerechnet. Wie das mit der Wohnung ist, die immer als Pausenraum, aber auch oft für Angehörige der Tierarztpraxis als Wohnung weiterhin genutzt wird, ist, weiß ich nicht. Eigentlich gehört sie wohl noch zum Haus, wie ich von der Nachbarin unter mir weiß, in der Nebenkostenabrechnung ist sie jedoch nicht mit enthalten. Es ist auch alles total schwierig nachvollziehbar, denn obwohl wir Mieter alle die selbe Abrechnungsform der Nebenkosten letztendlich haben, hat jeder einen anderen Mietvertrag. Meine Nachbarin, hier Mieterin80, hat z. B. gleich mehrere Mietverträge für die Wohnung (ihr Mann in erster Ehe, dann ihr Mann mit Lebensgefährtin vor ihr und nun den mit ihr)und jeder Mietvertrag ist anders, was die Abrechnung der Nebenkosten betrifft ausgefüllt. Ebenso ist auch jeweils die Mietdauer anders. Im vorletzten Mietvertrag wurde z. B., das, was bei mir als Mustertext ausschlaggebend im Mietvertrag für die Abrechnung ist, gestrichen, aber eine neue Vereinbarung nicht aufgeführt. In ihrem letzten, der also Gütigkeit besitzt, wurde der Mustertext wieder nicht gestrichen, aber trotzdem als Abrechnungsform hinter jeden Posten 1/7 aufgeführt.

Wie das bei der 3. Mietpartei ist, weiß ich nicht, denn die haben mit der 1/3 Abrechnung kein Problem, weil mit den 2 Wohnungen nach m² Abrechnung kämen sie ja wesentlich schlechter weg, wie der Nachbar mir selbst mal sagte und was ich auch nachvollziehen kann. Angegeben hat er wohl allerdings auch die m²-Abrechnung, die ja auch bei allen bis zum Abrechnungszeitraum 2004, egal was der Mietvertrag besagte, von der Vermieterin jährlich praktiziert wurde. Nur deshalb wurden wir bei der Abrechnung 2005 überhaupt erst stutzig, dass da irgend etwas nicht stimmt, weil plötzlich die Abrechnungsform kommentarlos geändert wurde.

Daher möchte Mieterin80 nun natürlich wissen, wie bei ihr abgerechnet werden muss und ob sie auch wie ich Einspruch erheben kann, denn ich konnte ihr das auch nicht sagen, weil ich diese Abrechnungsform in meinem Mietvertrag überhaupt nicht habe und daher eindeutig bei mir nach m² abzurechnen ist.

-- Editiert von Birmamama am 31.07.2007 22:57:55

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