Falsch gerechnet

26. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
trapo02
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch gerechnet

Hallo!

Mein Ex-Vermieter hat mir letztes Jahr die Miete erhöht. Er hat mir auch artig alle Punkte einzeln aufgeschrieben und unter dem Strich stand dann die neue Miete :-)

Ich hab das nicht nachgerechnet, sondern anständig den Betrag unter dem Strich bezahlt.

Nun stellt sich aber heraus das sein Super-Programm leider keine 4 Zahlen zusammenrechnen kann.... Miete, Heizung/Wasser und Betriebskosten hat es geschafft, die Grundsteuer fiel leider hinten über....

Kann er das Geld nachträglich noch verlangen? Oder ist es sein Fehler wenn er nicht richtig rechnet? Wenn es sein Pech ist, wo steht das bitte?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich nehme an, er musste die Betriebskosten anpassen, dadurch erhöht sich die Mietzahlung. Grundsteuern kann er umlegen, sofern dieses im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein Rechenfehler hindert ihn nicht daran, diese Kosten nachträglich zu fordern.
Umgekehrt: Wenn Du versehentlich zu viel überweist, willst Du doch auch Dein Geld zurück haben, oder hast Du dann Pech gehabt?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
trapo02
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Du das so sagst :)

Naja, **** happens :)

Trotzdem Danke

0x Hilfreiche Antwort

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