Hallo,ich habe genau das gleich Problem wie zu Beitrag "Undichtes Dach, es regnet durch" vom 11.09.2003! Leider finde ich dort keine Antwort. Ich hoffe mir kann jemand helfen!
Bei mir ist das Problem, unsere Wohnung befindet sich direkt unter dem Dachboden und das Dach ist undicht. Unsere Vermieter meinten sie könnten das Dach erst im Frühjahr 2008 reparieren lassen, da es komplett neu gemacht werden müsste und zu dieser Jahreszeit wäre es nicht möglich. Jetzt ist das Wasser vom Regen schon so weit durchgedrungen, das es in Tropfen von unserer Schlafzimmerdecke fällt. Kann ich irgendwas dagegen machen, z.B. Mietminderung???? Bitte um Antwort. Danke schön
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" "
Es regnet rein
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sofort den Vermieter schriftlich und unverzüglich auffordern den Schaden zu beseitigen. Fotografiere in deinen Räumen die Schäden.
Erst wenn er nach Fristsetzung nicht reagiert, kannst du die im ersten Schreiben angedrohte Mietmidnerung geltend machen.
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"Scientia potentia est."
--- editiert vom Admin
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[quote[Und dann regnets nicht mehr rein?
Öch Mönsch Blockwart. Nimm das doch nicht alles ganz so wörtlich. Dass man evtl. selber auch was tun muss (was ich im übrigen schon längst getan hätte), dass muss man dem Fragesteller doch nicht immer so auf die Nase binden. Etwas nachdenken hat noch nie geschadet.
Außerdem denken die Mieter doch immer als aller Erstes an die Mietkürzung. Ist dir das noch nie aufgefallen? Mir schon.
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"Scientia potentia est."
Dass man evtl. selber auch was tun muss, dass muss man dem Fragesteller doch nicht immer so auf die Nase binden
Bei Sätzen wie
das es in Tropfen von unserer Schlafzimmerdecke fällt. Kann ich irgendwas dagegen machen, z.B. Mietminderung????
aber anscheinend schon.
warum sollte ein Mieter das Dach ausbessern? Bekommt er dann ein Dankeschön vom Vermieter und vielleicht einen Mietnachlass? Wohl kaum. Sollte er dann noch bei dieser Aktion etwas beschädigen, kann der Vermieter .......
Also, lieber Mieter, kletter nicht aufs Dach, sondern setz dem VM eine Frist und gleichzeitig Androhung einer Mietminderung und Androhung auf eine Entschädigung für durchnäßte Tapeten und Möbel.
--- editiert vom Admin
---Wer spricht denn daaavon? ----
Blockwart :Etwas Eigeninitiative kann nie schaden.
--- editiert vom Admin
Blockwart: Etwas Eigeninitiative kann nie schaden.
Das scheint eine Standartantwort von Blockwart zu sein, denn die habe ich auch erhalten. Nur meine Initiative steckt in zwei volle Aktenorder und den Versuch, den
Schaden auf eigene Rechnung zu beheben.
Wahrscheinlich hat Blockwart stets Ärger mit seinen Mietern, weil die keine Eigen-
initiative zeigen.
Es regnet rein: Damit es im Winter nicht reinregnet, am Besten den Vermieter unter Druck setzen, selbst einen Handwerker zu beauftragen und alle anfallenden Kosten mit der Miete zu verrechnen. Wenn der Vermieter trotz angemessener und beweisbarer Frist-
setzung die Frist verstreichen läßt, darfst
du es so machen (§ 536a Abs.2 BGB
)
Trotz berechtigter Mietkürzung wird es weiterhin reinregnen. Gruß dirk
Soll die Eigeninitiative des Mieters hier etwa sein überall Eimer aufzustellen?
Nee, er kann warten bis es friert, weil dann hört es ja eh auf zu Tropfen...
Mal im Ernst in so einem Fall kann der Mieter doch selber nichts machen.
Frist setzen zur Reparatur, aber beweisbar, also vorab per Fax und dann als Einschreiben hinterher. Noch besser ist ein Einwurfeinschreiben. Normales muss der Vermieter ja entgegennehmen und wenn er in Urlaub ist dann kommt das Teil zu dir zurück.
--- editiert vom Admin
Und immer dran denken Steffi:
sollte es später in deiner Wohnung schimmeln, dann liegt das natürlich an deinem Lüftungsverhalten.
Nicht wahr Herr Blockwart?
--- editiert vom Admin
Ehrlich gesagt nervt mich diese Gerede von der Eigeninitiative. Sollen wir jetzt raten ob hier eine Abdeckung mit Folie, das Stopfen der Löcher mit Lehm oder das Abbrennen des Hauses die aus Ihrer Sicht beste Lösung ist?
Der Mieter setzt den Vermieter über einen starken Mangel sofort in Kenntnis. mehr Eigeninitiative ist m.E. nicht nötig.
Bei so einem ignoranten VM würde ich:
a) Miete Mindern - so viel wie möglich / erlaubt
b) den Schimmel billigend in Kauf nehmen (viel kann man ja eh nicht machen) und dafür weiterhin Miete mindern.
c) Alle Möbel / Wertgegenstände, die durch das tropfende Wasser kaputt gehen in Rechnung stellen.
wie schon einmal erwähnt:
Trotz Mietminderung regnet es rein.
Bildet sich Schimmel, breitet er sich trotz Mietminderung aus.
Also, schriftlich den VM auffordern (mit Fristsetzung) den Schaden am Dach zu beheben. Im Schreiben bereits ankündigen, dass nach der Fristsetzung auf Kosten des VM der Schaden behoben wird und gleichzeitig Schäden an Möbel dem VM in Rechnung gestellt wird.
Hole mindestens 3 Handwerkerangebote rein. Diese Kosten mit deiner Miete verrechnen.
@Oha
Alle Möbel / Wertgegenstände, die durch das tropfende Wasser kaputt gehen in Rechnung stellen.
Jetzt bring die Leute mal nicht auf dumme Gedanken.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--Das kann täuschen, und ob starker Mangel vorliegt ist eben noch nicht bewiesen. Der Mieter steht in der Pflicht einen Mangel so gut es geht selbst zu beheben um weitere größere Schäden zu verhindern.
Und um dies zu bewerkstelligen, ist vorab eben Eigeninitiative gefragt. ---
Ach Blocki, ein Mieter hat solche Mängel nicht zu beheben. Wo lebst du eigentlich? Strickst du dir deine Mietverträge selber?
--- editiert vom Admin
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