Erster Anstrich bei Erstbezug durch Mieter?!

11. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lullaby80
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Erster Anstrich bei Erstbezug durch Mieter?!

Guten Morgen zusammen!

Wir haben vor, eine neue Wohnung zu mieten. Momentan ist diese noch im Rohbau, aber zum 01.09.2013 sollen wir einziehen können. Allerdings haben wir nun von anderen Interessenten gehört, dass der erste Anstrich auf der Grundierung wohl auf unsere Kosten gehen bzw. durch uns erfolgen soll. Muss man dann nicht auch tapezieren?
Und muss die Wohnung nicht vor Einzug durch den Vermieter "fertiggestellt" werden?

Danke vorab für eure Hilfe! :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Und muss die Wohnung nicht vor Einzug durch den Vermieter "fertiggestellt" werden?


Nö, das muss nicht. Man mietet die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand an. Und wenn das ohne Tapeten ist, dann müsst ihr die kleben. Ihr solltet natürlich darauf achten, dass der Zustand im Mietvertrag steht, damit ihr beim Auszug nichts mehr machen müsst.

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#2
 Von 
Lullaby80
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Mhm, den Mietvertrag haben wir bisher noch nicht unterschrieben, aber eine schriftliche, verbindliche Zusage vom Vermieter bekommen. Das ist wahrscheinlich noch mit dem Vermieter zu klären, wir können dann ja immer noch absagen.

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-- Editiert Lullaby80 am 11.06.2013 11:34

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Im Mietvertrag einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft
stand im Mietvertrag:
"Bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen, und die Decken
zu streichen".
In Ihrem fall dürfte es ebenso sein.

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#4
 Von 
Lullaby80
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich sollte mich wohl einfach an den Vermieter wenden, was er denn nun von uns erwartet. Fakt ist, dass ein professionelles Tapezieren und Streichen durch einen Handwerksbetrieb einen Kostenfaktor darstellt, den es abzuwägen gilt.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
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#6
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Vermieter kann die Wohnung durchaus in unrenoviertem Zustand an die Mieter zu Vertragsbeginn übergeben. In vielen Wohnungsunternehmen ist das sogar Gang und Gebe.

Bezüglich des

quote:
"Bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen, und die Decken zu streichen"

und
quote:
Und das hat der BGH ganz anders entschieden: http://www.frag-einen-anwalt.de/Tapeten-entfernen-bei-Auszug-aus-Mietwohnung-__f146162.html

Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich kommt es auf den Zustand der Räume bei Auszug an.
Wenn z.B. vor einem Jahr weiße Tapeten neu angebracht wurden und diese aus welchen Gründen auch immer abgewohnt sind (Zigarettenrauch, schmutzige Kinderhände, Haustier hat dran rumgekratzt, o.ä.), und im Mietvertrag entsprechendes vereinbart worden ist, dann müssen die Tapeten entfernt werden.
Andersrum gilt aber auch, dass die Tapeten dran bleiben können, wenn sie sich noch in einem ordentlichen und zumutbaren Zustand befinden.

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-- Editiert Vagary am 11.06.2013 12:38

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#7
 Von 
Lullaby80
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass Wohnung unrenoviert an den Nachmieter übergeben werden, ist mir schon bekannt. Mich wundert es nur, dass die Neubau-Wohnung quasi "nur" grundiert übernommen werden soll...

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#8
 Von 
Vagary
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Auch bei Neubau-Wohnung ist das relativ normal.

Viele Wohnungsunternehmen bieten aber den Service an, die Wohnung für die Mieter im Vorhinein zu renovieren. Allerdings lassen sie sich das meistens vergüten. Entweder über einem Einmal-Zahlung oder durch einen Aufschlag auf die Kaltmiete.
Mein Vermieter beispielsweise schlägt 10,00 € pro Monat auf die Kaltmiete auf, wenn die Wohnung bei Einzug frisch renoviert sein soll. Vielleicht macht euer Vermieter ja etwas ähnliches.
Das Beste wird wirklich sein, wenn ihr vorher mit dem Vermieter abklärt was alles möglich ist.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120240 Beiträge, 39855x hilfreich)

Es gibt durchaus Mieter welche sich freuen das sie sich z.B. bezüglich Bodenbelag und Wanddekoration die freie Wahl ohne "Altlasten" haben.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
Lullaby80
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir sind auch froh, dass wir bei Böden und Wänden soviel Mitbestimmungsrecht haben. Die Frage bezieht sich ja nur darauf, dass momentan nur die Grundierung auf die Wände kommen soll und der erste Anstrich in weiss wohl durch uns erfolgen...

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das ist ja alles Verhandlungssache.
Entweder man wird sich einig oder man schließt keinen Vertrag miteinander.

Wichtig wäre halt, dass man sämtliche Abmachungen bzgl. Renovierung auch schriftlich fixiert.

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