Guten Morgen zusammen!
Wir haben vor, eine neue Wohnung zu mieten. Momentan ist diese noch im Rohbau, aber zum 01.09.2013 sollen wir einziehen können. Allerdings haben wir nun von anderen Interessenten gehört, dass der erste Anstrich auf der Grundierung wohl auf unsere Kosten gehen bzw. durch uns erfolgen soll. Muss man dann nicht auch tapezieren?
Und muss die Wohnung nicht vor Einzug durch den Vermieter "fertiggestellt" werden?
Danke vorab für eure Hilfe!
Erster Anstrich bei Erstbezug durch Mieter?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Und muss die Wohnung nicht vor Einzug durch den Vermieter "fertiggestellt" werden?
Nö, das muss nicht. Man mietet die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand an. Und wenn das ohne Tapeten ist, dann müsst ihr die kleben. Ihr solltet natürlich darauf achten, dass der Zustand im Mietvertrag steht, damit ihr beim Auszug nichts mehr machen müsst.
-----------------
""
Mhm, den Mietvertrag haben wir bisher noch nicht unterschrieben, aber eine schriftliche, verbindliche Zusage vom Vermieter bekommen. Das ist wahrscheinlich noch mit dem Vermieter zu klären, wir können dann ja immer noch absagen.
-----------------
""
-- Editiert Lullaby80 am 11.06.2013 11:34
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Mietvertrag einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft
stand im Mietvertrag:
"Bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen, und die Decken
zu streichen".
In Ihrem fall dürfte es ebenso sein.
-----------------
""
Ich sollte mich wohl einfach an den Vermieter wenden, was er denn nun von uns erwartet. Fakt ist, dass ein professionelles Tapezieren und Streichen durch einen Handwerksbetrieb einen Kostenfaktor darstellt, den es abzuwägen gilt.
-----------------
""
quote:
"Bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen, und die Decken zu streichen".
Und das hat der BGH ganz anders entschieden: http://www.frag-einen-anwalt.de/Tapeten-entfernen-bei-Auszug-aus-Mietwohnung-__f146162.html
-----------------
""
Der Vermieter kann die Wohnung durchaus in unrenoviertem Zustand an die Mieter zu Vertragsbeginn übergeben. In vielen Wohnungsunternehmen ist das sogar Gang und Gebe.
Bezüglich des
quote:
"Bei Auszug sind die Tapeten zu entfernen, und die Decken zu streichen"
und
quote:
Und das hat der BGH ganz anders entschieden: http://www.frag-einen-anwalt.de/Tapeten-entfernen-bei-Auszug-aus-Mietwohnung-__f146162.html
Das ist so nicht ganz richtig. Grundsätzlich kommt es auf den Zustand der Räume bei Auszug an.
Wenn z.B. vor einem Jahr weiße Tapeten neu angebracht wurden und diese aus welchen Gründen auch immer abgewohnt sind (Zigarettenrauch, schmutzige Kinderhände, Haustier hat dran rumgekratzt, o.ä.), und im Mietvertrag entsprechendes vereinbart worden ist, dann müssen die Tapeten entfernt werden.
Andersrum gilt aber auch, dass die Tapeten dran bleiben können, wenn sie sich noch in einem ordentlichen und zumutbaren Zustand befinden.
-----------------
""
-- Editiert Vagary am 11.06.2013 12:38
Dass Wohnung unrenoviert an den Nachmieter übergeben werden, ist mir schon bekannt. Mich wundert es nur, dass die Neubau-Wohnung quasi "nur" grundiert übernommen werden soll...
-----------------
""
Auch bei Neubau-Wohnung ist das relativ normal.
Viele Wohnungsunternehmen bieten aber den Service an, die Wohnung für die Mieter im Vorhinein zu renovieren. Allerdings lassen sie sich das meistens vergüten. Entweder über einem Einmal-Zahlung oder durch einen Aufschlag auf die Kaltmiete.
Mein Vermieter beispielsweise schlägt 10,00 € pro Monat auf die Kaltmiete auf, wenn die Wohnung bei Einzug frisch renoviert sein soll. Vielleicht macht euer Vermieter ja etwas ähnliches.
Das Beste wird wirklich sein, wenn ihr vorher mit dem Vermieter abklärt was alles möglich ist.
-----------------
""
Es gibt durchaus Mieter welche sich freuen das sie sich z.B. bezüglich Bodenbelag und Wanddekoration die freie Wahl ohne "Altlasten" haben.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wir sind auch froh, dass wir bei Böden und Wänden soviel Mitbestimmungsrecht haben. Die Frage bezieht sich ja nur darauf, dass momentan nur die Grundierung auf die Wände kommen soll und der erste Anstrich in weiss wohl durch uns erfolgen...
-----------------
""
Das ist ja alles Verhandlungssache.
Entweder man wird sich einig oder man schließt keinen Vertrag miteinander.
Wichtig wäre halt, dass man sämtliche Abmachungen bzgl. Renovierung auch schriftlich fixiert.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten