Erstattung Betriebskosten - Nutzungsgebühr senken?

26. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)
Erstattung Betriebskosten - Nutzungsgebühr senken?

Hallo,

wer kennt sich damit aus?

Mir ist bei unserer Betriebskostenabrechnung etwas aufgefallen. Und zwar erhalten wir jedes Jahr ca. 1000 Euro an zuviel gezahlten Betriebskosten zurück. Dies geschieht dann in der Form das 2 Folgemonate unsererseis keine Miete gezahlt wird. aber ist das so korrekt? Muss nicht der Abschlag gekürzt werden? Also die Nutzungsgebühr grundsätzlich um die Erstattung der Nebenkosten gekürzt werden? Beispiel: 1000 Euro Nutzungsgebühr pro Monat. Nach 12 Monaten hat man dann ein eine Erstattung von 1000 Euro. Nun einfach 12*1000 Euro - 1000 Euro = 916 Euro Nutzungsgebühr statt 1000 Euro? Oder kann der Vermieter weiterhin 1000 Euro monatlich verlangen? Das wäre für ihn ja ein günstiger Kredit bei mehreren Mietern.



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Dies geschieht dann in der Form das 2 Folgemonate unsererseis keine Miete gezahlt wird.


Klar, wenn das so mit dem Vermieter vereinbart ist, geht das.

quote:
aber ist das so korrekt? Muss nicht der Abschlag gekürzt werden?


Kann, muß aber nicht. Ihr könnt ihn natürlich selbständig kürzen. Manche Mieter möchten die hohen Vorauszahlungen beibehalten, um sicherzugehen, dass sie bei der Abrechnung nicht mit einer Nachzahlung überrascht werden. Aber bei 1.000 Euro Rückzahlung sollte schon was gekürzt werden.

quote:
Also die Nutzungsgebühr grundsätzlich um die Erstattung der Nebenkosten gekürzt werden?


Was für eine Nutzungsgebühr?

quote:
Oder kann der Vermieter weiterhin 1000 Euro monatlich verlangen? Das wäre für ihn ja ein günstiger Kredit bei mehreren Mietern.


Und wieder die übliche Mietermilchmädchenrechnung. Der Vermieter behält die Vorauszahlungen nicht, sondern reicht sie weiter an die Versorgerfirmen. Diese erstellen dann nach Ende des Abrechnungszeitraums die Endabrechnungen und daraus ergibt sich dann, ob zuviel oder zu wenig bezahlt wurde. Das, was auf die Mieter umlegbar ist, reicht der Vermieter dann weiter. Das, was nicht umlegbar ist, zahlt er, im Falle dass zu wenig vorausgezahlt wurde, aus seiner Tasche nach.

Es wird eher umgekehrt ein Schuh draus. Wenn die Mieter zu wenig bezahlt haben, dann geht der Vermieter das Jahr über ihn Vorleistung. D.h. der Mieter ist dann derjenige, der einen zinsgünstigen Kredit kriegt. ;-)

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#2
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

Vermieter ist eine Genossenschaft - Bauverein, deshalb Nutzungsgebühr.

Es ist seit mehreren Jahren so dass immer konstant 1000 Euro zurückerstattet werden, eine große Überraschung ist daher eigentlich nicht zu erwarten. Im Monat regelmäßig 80 Euro mehr zu haben wäre mir deutlich angenehmer.

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#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Im Monat regelmäßig 80 Euro mehr zu haben wäre mir deutlich angenehmer. <hr size=1 noshade>


Die Lösung Ihres Problems liegt in § 560 Abs. 4 BGB . Sie müssen nur aktiv werden.

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#4
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, vielen dank für den Tipp.

Nur ist das nicht ganz so einfach.

Beispiel:

Nebenkostenabrechnung für 2012 erfolgt im August 2013.
Demnach fällt für Monat September 0,00 Euro Nutzungsbebühr an und für Monat Oktober z.b. 200 Euro.

Wenn ich doch jetzt hergehe und ab Oktober die Differenz für die zuvielgezahlten Nebenkosten abziehe dann habe ich doch für die nächste Abrechnung im Zeitraum januar bis September schon bereits zuviel bezahlt. Wie stellt man das jetzt richtig an?

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#5
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

Wäre es nicht so korrekt?

Nebenkostenabrechnung wird ja für ein Kalenderjahr berechnet. Im Jahr 2012 hat sich ein Guthaben von 1000 Euro ergeben.

Nebenkostenabrechnung ist im August 2013 erfolgt.

Demnach habe ich bereits für die Monate Januar - August 2013 monatlich zuviel gezahlt. Kann ich nicht jetzt für den nächsten Monat bereits das zuviel gezahlte einbehalten und ab dem übernächsten Monat die fällige Miete abzüglich den "100" Euro uüberweisen. So hätte ich das Kalenderjahr doch korrekt abgerechnet. Am besten vielleicht 10% Zur Sicherheit mehr bezahlen.

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Sag mal, liest du eigentlich die Antworten, die du bekommst? Ich denke, dass du dazu nicht in der Lage bist.

Um 18:18 hat dir @Eric61 korrekt geantwortet, aber du stellst weiter Fragen, die keinen Sinn ergeben.

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#7
 Von 
the_damien
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

@Liane

Ja um 18:18 wurde mir ein Paragraph genannt, das ist richtig. Und danach habe ich eine konkrete Frage zu einer Berechnung gestellt.

Du musst ja nicht korrekt darauf antworten, es reicht ja wenn du beleidigend einwirkst.



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#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Und danach habe ich eine konkrete Frage zu einer Berechnung gestellt.


Sollen wir jetzt auch noch das kleine und große Einmaleins mit dir durchnehmen?

Du schreibst deinem Bauverein, dass du ab sofort 70,- Euro weniger Betriebskosten im Monat vorauszahlst. Dann siehst du doch bei der nächsten Abrechnung, ob das gereicht hat.

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