Gute Tag,
mein Vermieter hat mich anfang Oktober fristlos gekündigt. Er Meinte ein paar Wochen später, dass ich vorerst weiter wohnen darf, meinte aber auch dass sobald nochwas passiert er mich rausschmeisst. Im Febrauar hat er mich dann fristgerecht bis Ende April gekündigt. Will heute ausziehen, hat der ein Recht auf die zwei austehenden Monatsmieten? Ich hab halt praktisch ohne Mietvertrag gewohnt weil nie ein neuer Vertrag unterschrieben wurde.
Mit freundlichen Grüßen
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Erst fristlose Kündigung , spätet fristgerechte
1. März 2014
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Frage vom 1. März 2014 | 12:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erst fristlose Kündigung , spätet fristgerechte
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. März 2014 | 15:05
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Kannst du das mal irgendwie sortieren? Wieso meinst du, du hättest einen neuen MV gebraucht? Weshalb erfolgte die fristlose Kündigung. Auf welcher Rechtsgrundlage steht die fristgerechte Kündigung. Wenn sie rechtens ist, spielt es keine Rolle wann du ausziehst. Die Miete wäre trotzdem bis zum Ende fällig.
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#2
Antwort vom 1. März 2014 | 17:32
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Laut BGB wirx der Mietvertrag fortgesetzt, wenn der Mieter weiterhin dort wohnt und der Vermieter das akzeptiert. Das war hier wohl der Fall. Also war krin neuer Mietvertrag nötig und natürlich ist die Kündigungsfrist somit einzuhalten.
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