Unsere Mieterin benachrichtigte uns, dass die vorhandene Spülmaschine in ihrer Wohnung defekt sei. Wir versuchten zu reparieren und fanden größere Glassplitter vor der Pumpe. Müssen wir als Vermieter den neuen Geschirrspüler komplett zahlen, auch wenn die Mieterin wahrscheinlich für den Defekt verantwortlich ist (vorher funktionierte die Spülmaschine einwandfrei, die Mieterin wohnt seit 3 Wochen in der Wohnung, die Küche ist mit vermietet?
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"mt"
-- Editiert von Treichel am 21.08.2007 15:46:54
Ersatz Spülmaschine
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was heißt denn wahrscheinlich ?
Die Glassplitter kommen ja nicht von alleine in das Gerät...
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"mt"
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Wenn feststeht, daß die Glassplitter von ihr sind, hat sie es beschädigt, muß sie die Reparatur bezahlen.
Die Reparatur ist vermutlich annähernd so teuer wie ein neues Gerät. Wäre es fair, den Kaufpreis zu teilen?
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"mt"
Wenn die Maschine nicht aus dem Privatbesitz von Rommel stammt, schon.
Auch bei vertragsgemäßem Gebrauch einer Spülmaschine kann es passieren, dass ein Glas beim Spülvorgang zerbricht! Ausserdem, wie soll bewiesen werden, dass die Glassplitter nicht vom Vormieter stammen und schon seit Monaten in der Pumpe liegen - es aber erst jetzt zum Schaden kommt?
Für die Kücheneinrichtung wird ja auch Miete berechnet - warum soll der Vermieter von seinen Pflichten entbunden werden?
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"falterfrau"
Du bist also die Mieterin.
Sei begrüßt.
Hallo!
Das Sieb in der Spülmaschine ist so fein,dass keine Glassplitter über 1 mm dort durchpassen.Das Sieb muss also einer hoch
gehoben haben und die grossen Glasscherben dort rein gelegt haben.Vielleicht hat dem Mieter die Maschine nicht mehr gefallen und hat etwas nachgeholfen.Also an dem SCHADEN kann man dran Fühlen.
Gruss Sammy1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
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