Erhäbliche Mängel bei Abnahme

4. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Praximus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhäbliche Mängel bei Abnahme

Guten abend zusammen,
Wir hatten gestern, naja bzw. Wollten gestern die wohnung übergeben...
Wir, damit sind gemeint, Meine freundin und ich, wir bezogen diese zum 1.2.2007 und haben Ordentlich zum 31.5.2009 gekündigt, somit haben wir 2 jahre und 4 Monate in diesem Altbau gewohnt, die Wohnung wurde Unrenoviert übernommen.
Nun haben wir die uns bekannten dinge renoviert ob es muss oder nicht tut nichts, denn es ist ja schon geschehen. Jetzt hatten wir gestern einen termin für die übergabe und der Vermieter stürmte, sichtlich genervt mit uns in die wohnung und sagte hier dort da und dort... (als wenn er schon vorher mit vieeeeel zeit gesucht hätte.) nunja nun, haben wir eine mängelliste bekommen, wir wollten jetzt hier mal fix die punkte aufschreiben, und hoffen das der ein oder andere, am besten mit urteil/aktenzeichen, uns sagen kann was wir "MÜSSEN" und wo der Vermieter für aufkommt.

Im einzelnen handelt es sich um:
1. Die ordnungsgemäße Reinigung von Treppenhaus und Treppenhausfenstern.
(! wurde zum schluss gefegt und geputzt, fenster wurde nicht geputzt !)

2. Müllentsorgung unter der Treppe/Treppenhaus.
(! es handelt sich um eine ecktreppe, daher ist dort stauraum, welcher von uns ZU KEINERZEIT genutzt wurde, demnach auch kein müll o.d.g. von uns !)

3. Der Anstrich der Treppenstufen und Geländer in gleicher Farbe wie zuvor, Geländer Weiß, Stufen Weinrot.
(! es ist alles holz, altbau halt, es handelt sich um normale abnuzung !)

4. Streichen der Wohnungsfenster in weiß bzw. Holzlasur auf der innenseite bzw. Reinigen der Kunststofffensterrahmen, Entfernen alter Klebehaken und Reste.
(! Kunstofffensterramen sind gereinigt weil diese leicht mit farbe beschmutzt wurden beim streichen !)

5. Deckendes Überstreichen der noch bestehenden Flecken und Schatten in allen senkrechten und waagerechten Ecken, um die Heizkörper sowie die Küchenunterwand.
(! JEDER Raum wurde nach besten wissen und gewissen sowie eigenes Können in Weiß gestrichen, Küchenunterwand soll, laut vermieter der teil sein, wo keine tappete bzw. fliesen sind sondern die nackte wand, dort wo normalerweise die Küche vorsteht. !)

6. Entfernen aller Nägel und Schraubhaken.
(! ich habe mal was gehört das, 2-3 nägel nichts machen!)

7. Reinigen der Fenster und Sanitärgegenstände.
(! Sanitär... ist beschrubt wordern wie blöde, fenster sind nicht geputzt!)

8. Streichen der Deckenklappe zum dachboden und instandsetzung der Klapptreppe bzw. stufen mit schreiben besfistigen.
(! eine stufe ist an der rechten seite lose, hat der vormieter schon bemängelt, die deckenklappe wurde lediglich von kochdünsten befreit, also feucht gewischt!)

9. Reinigen und Streichen der Heizkörper und der sichtbaren Rohre mit weißen heizkörperlack.
(!wurden lediglich feucht gewischt!)

10. Wiedermontage der abschlußblende Rollladenband im Wohnzimmer.
(! dort war noch nie solch eine besagte blende!)

11. Beseitigen ihres gesammten Restmüll (aus dem Umzug) in Küche und Keller inkl. des Hasendraht im Garten.
(! öhm keine ahnung wo da müll ist, die Küche ist leer befegt und gepuzt, im Keller sind nurnoch unsere Winterreifen, sonst besenrein und der Garten gehört unserer Oma im selben haus zur miete im Erdgeschoss wohnt, daher nicht weiter tragisch!)

12. Entrümpelung des Dachbodens, hier sind ausschlisslich die Küchenschränke und Elektrogeräte noch vom Vorgänger, alles andere ist ihr Müll oder Besitz + füllt bald einen Container.
(! uneren Rat haben wir bereits von dachboden entfernt dort lagerten wegen Schimmel im keller nur flomarkt gegenstände, der rest war schon immer dort.!)

13. Besenreines hinterlassen von dachboden und ihren kellerräumen.
(! Der Dachboden ist sehr instabil man traute sich kaum dort hoch dann noch fegen ? keller ist wie oben schon beschrieben besenrein nur die WR sind noch vorhanden!)

14. Reinigen / Abwaschen aller Türen.
(! ist bemängelt obwohl es geschehen ist!)

15. Fachgerechtes Reinigen des Teppichboden im Schlafzimmer der zur Wohnung gehört.
(!man merke an das der Teppich erst zur wohnung gehört, seit dem wir dem vermieter gefragt haben, was damit sei... erst kam nur gestotter dann drinlassen und jetzt isses aufeinmal wohnungseigetun nuden, aber wie alt der teppich ist können wir nicht sagen. !)

16. Bad/Toilette: Schließen der Bohrlöcher in Fuge oder fliesenfarbe, je nach Sitz. Wiedermontage/Festsitz von Duschstange + Duschvorhangschiene.
(! Löcherschießen, habe ich oben schonmal angesprochen, duschstange, ist das teil wo die Duschbrause dranängt, sie ist seit einzug leicht lose, duschvorhang wurde von uns PRIVAT GEKAUFT und Montiert er wurde vergessen abzumontieren, nun ist es aufeinmal eigentum der wohnung ?!? !)

17. Reinigen des Briefkasten sowie Entfernen Ihrer Namensschilder von Klingel und Briefkasten.
(! Mal ganz erlich ich habe schon damit gerechnet, das er später noch sagen7 schreiben würde, bitte gehen sie aufs dach und entfernen sie dort den Taubenschiss... !)

so das sind die Punkte im allgemeinen.
Es handelt sich um den wohl bekannten, Orangenen Wohnraum-Mietvertrag
Herrausgeber Landesverband Haus & Grund Westfalen E.V. Hagen (Auflage 1/2007)

Der Vermieter hält sich an §24 abs. 7 fest und möchte unsere neue anschrifft, MÜSSEN wir ihm diese mitteilen ?

Joar das wars im ersten, bei fragen immer fragen!! wenn ich was vergessen habe bitte melden, wie schon erwähnt währen Urteile/Aktenzeichen nicht schlecht...

Mit freundlichen grüßen
Praximus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Nun haben wir die uns bekannten dinge renoviert ob es muss oder nicht tut nichts, denn es ist ja schon geschehen.


und das dazu :

quote:
6. Entfernen aller Nägel und Schraubhaken.
(! ich habe mal was gehört das, 2-3 nägel nichts machen!)


????
Dübellöcher müssen nicht verschlossen werden, wenn dies nicht wirksam in den Schönheitsreparaturen vereinbart wurde, Nägel entfernen schon.

Aber viele Deiner Fragen lassen sich nur beantworten, wenn man weis, zu was Du vertraglich verpflichtet bist und zu was nicht.

Gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
1. Die ordnungsgemäße Reinigung von Treppenhaus und Treppenhausfenstern.
(! wurde zum schluss gefegt und geputzt, fenster wurde nicht geputzt !)


Es reicht also, wenn man bei Auszug einmal die Treppe putzt? Bei mir steht in den Verträgen einmal wöchentlich, also, ich möchte gar nicht fragen, wie die Treppe so zwischenzeitlich aussah?

Warum wurde denn das Fenster nicht geputzt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Was hat denn das Treppenhausfenster mit der Wohnungsübergabe zu tun ??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Praximus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

öhm... ich habe nicht gesagt das wir das treppenhaus nie gereinigt haben, es ging lediglich um die streicherrei der treppen und des geländers... aber ich sehe schon das mir hier nicht groß geholfen werden kann, liegt aber wohl auch daran das ihr den otto mietvertrag nicht kennt denn ihr sehr warscheinlich selber daheim liegen habt. daher ist das thema für mich durch...
danke dennen die versucht haben zu helfen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Also ich will hier nicht wissen was im Vertrag steht, die schriftliche Protokoll stellt in sich ein Endrenovierung/Endpolierung Ansprüche die sowieso unwirksam sein sollen.

Ich würde hier nur die Beschädigungen die ich verursacht habe beheben (nicht der Bohrlöcher). Eigene Sachen/Müll mitnehmen bzw. entsorgen.
und von alles Bilder machen.

Sollte die Kaution einbehalten werden, muss man dann klagen. Der Vermieter will hier seine alte Wohnung auf Kosten von anderen renovieren, er wird egal was den Mieter von Nachbesserung macht, immer meckern und die Kaution wird nicht ohne Anwalt/Klage zurück bezahlt, es doch typisch.








-- Editiert am 05.06.2009 00:57

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Morti

Deins :

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Dübellöcher müssen nicht verschlossen werden
--------------------------------------------------------------------------------


Das ist auch kein Evangelium.



Meins :


quote:
Dübellöcher müssen nicht verschlossen werden, [color=red]wenn dies nicht wirksam in den Schönheitsreparaturen vereinbart wurde[/color]
,


Wenn Du schon meinen Beitrag zitierst, dann reiss ihn nicht aus dem Sinnzusammenhang.

gruß
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2228
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

*lach* Und gestern denk ich noch Andy ist echt weg und da mach ich heute diesen Threat auf und am :zoff: hab ich auf den ersten Blick gewusst wer Suhrbier ist!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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