Erfüllt mein Vermieter die Dämmanforderungen?

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
DanielDerMieter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfüllt mein Vermieter die Dämmanforderungen?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich wohne in einer Dachwohnung (inklusive Schrägen) und das Wohnzimmer wird einfach nicht wirklich warm (teilweise unter 18 Grad) im Winter. In einem Gespräch mit Bekannten kam auf, dass die Decke bzw das Dach vielleicht einfach nicht angemessen gedämmt sind und dass es durch EnEV 2014, 2009 etc eigentlich verbindliche Vorgaben gibt. Daraufhin habe ich bei der Wohnungsgesellschaft mal angefragt wie denn die Decke bzw das Dach gedämmt ist. Die Antwort wirkt sehr schwammig und ausweichend.

Zu meiner Frage: Kann mir jemand helfen die Antwort einzuordnen und bestenfalls einen Tipp geben ob und wie ich weiter vorgehen sollte.

Hier die Antwort der Gesellschaft:

"
Hallo .... ,
1. Mail
wir danken Ihnen für Ihren Hinweis. Wir können Ihnen leider nicht bestätigen, dass die Dämmstoffstärke und der dazugehörige Dachaufbau den aktuellen Anforderungen an heutige Neubauten entspricht.
Wir können Ihnen lediglich mitteilen, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf stete Nachbesserung der Dachdämmung haben, einhergehend mit neuen Bauvorschriften, die im Laufe der Jahre entwickelt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Sollten Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns auch gerne an.


2. Mail
Der Dachaufbau ist in 1999/2000 erneuert worden. Zur Anwendung kam die damals geltende Wärmeschutzverordnung von 1982. In dieser Verordnung ist eine Mindeststärke der Wärmedämmung mit 100/120 mm aus der Wärmeleitgruppe 040 verankert. Dächer mussten schon damals einen Wärmedurchlasskoeffizienten von * 0,30 W/m²K aufweisen. Wie dieser letztendlich erreicht wurde (hinsichtlich Schichtaufbau) war nicht festgeschrieben. Unterlagen zu dem exakten Aufbau der Dachhaut einschließlich Dämmung liegen uns nicht vor.
Eine Zertifizierung im klassischen Sinne ist für Dächer nicht üblich. Die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung war in der Regel eine baubehördliche Forderung und damit Bestandteil erteilter Baugenehmigungen."

"

Ich bin gespannt auf Eure Einschätzung

-- Editiert von DanielDerMieter am 12.10.2018 11:29

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die Wohnungsgesellschaft hat das sehr schön formuliert:

Zitat:
Wir können Ihnen lediglich mitteilen, dass Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf stete Nachbesserung der Dachdämmung haben, einhergehend mit neuen Bauvorschriften, die im Laufe der Jahre entwickelt werden.


Tatsächlich hast du keinen Anspruch auf eine Dämmung mit akutellen Materialien, aber sehr wohl auf eine bestimmte Raumtemperatur. Und dass die erreicht wird, kannst du erfolgversprechende einfordern.

Wie die Wohnungsgesellschaft das letztendlich hinbekommt - ob mit Dämmmaterialien oder was auch immer - ist zunächst einmal deren Problem.

Beispielhafter Auszug https://www.mieterbund.de/index.php?id=442
(quelle: deutscher Mieterbund)

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#2
 Von 
DanielDerMieter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort zu diesem Teil der Frage.
Mir war bewusst, dass ich als Mieter keinen Anspruch auf diese Maßnahmen habe. Der reale Hebel als Mieter liegt nach meinem Wissen darin, dass es mittlerweile eine Ordnungswidrigkeit, mit entsprechend hoher Strafe für den Eigentümer, darstellt die EnEV 2014 nicht zu erfüllen.

Leider ist die Antwort des Gesellschaft so schwammig, dass nicht einordnen kann ob hier ein Verstoß vorliegt.

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du hast wirklich alle Heizkörper voll aufgedreht und es wird nicht warm? Dann liegt ein Mangel der Wohnung vor, wie der Vorredner schon sagte.


Ich frage nur nach, weil häufiger Beschwerden der Form "auf Stufe 3 von 5 erreichen wir nur 18 Grad" kommen. Das wäre nämlich erst mal kein Mangel.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Mietrechtlich hast du - wie du bereits selber weißt - kaum einen Hebel, eine andere Dämmung des Daches zu erreichen. Mal abgesehen davon, dass dies dann möglicherweise eine energetische Sanierung wäre und zu einer Mieterhöhung führen könnte.

Zur Raumtemperatur wurde ja bereits etwas gesagt. Was steht denn in dem Energieausweis oder habt ihr bei Anmietung nicht danach gefragt?

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Hier noch ein nützlicher Link:

http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/160816_enev_2014_bestand_irrtumer_ausnahmen_pflicht_sanieren_sanierungspflicht.htm

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DanielDerMieter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Du hast wirklich alle Heizkörper voll aufgedreht und es wird nicht warm? Dann liegt ein Mangel der Wohnung vor, wie der Vorredner schon sagte.


Ich frage nur nach, weil häufiger Beschwerden der Form "auf Stufe 3 von 5 erreichen wir nur 18 Grad" kommen. Das wäre nämlich erst mal kein Mangel.


Ja es beide Heizkörper waren voll aufgedreht. Dabei kam letztes Jahr raus dass es einer der Heizkörper mangelhaft war und der wurde getauscht. Allerdings war dann der schlimmste Winter schon vorbei und selbst dann war das Maximum in dem Zimmer bei geschlossener Tür ca 21. Grad. Das gibt mir zu denken weil bei milden Außentemperaturen ist das nicht wirklich heiß.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielDerMieter
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mietrechtlich hast du - wie du bereits selber weißt - kaum einen Hebel, eine andere Dämmung des Daches zu erreichen. Mal abgesehen davon, dass dies dann möglicherweise eine energetische Sanierung wäre und zu einer Mieterhöhung führen könnte.

Zur Raumtemperatur wurde ja bereits etwas gesagt. Was steht denn in dem Energieausweis oder habt ihr bei Anmietung nicht danach gefragt?


Danach hatte ich nicht explizit gefragt bei Einzug. Das war jetzt die erste Anfrage diesbezüglich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Und man sollte auch wissen, das bei einer energetischen Sanierung der Mieter die Kosten über eine entsprechende Mieterhöhung trägt.

So eine Forderung kann dann ganz schnell zum Boumerang werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von DanielDerMieter):
Ja es beide Heizkörper waren voll aufgedreht. Dabei kam letztes Jahr raus dass es einer der Heizkörper mangelhaft war und der wurde getauscht. Allerdings war dann der schlimmste Winter schon vorbei und selbst dann war das Maximum in dem Zimmer bei geschlossener Tür ca 21. Grad. Das gibt mir zu denken weil bei milden Außentemperaturen ist das nicht wirklich heiß.


... und das ist auch richtig so, je wärmer es draußen ist, desto weniger Heizung benötigt man.

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