Endrenovierung - Alpinaweiß und starre Fristen?

2. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Minehause
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Endrenovierung - Alpinaweiß und starre Fristen?

Hallo!

Ich ziehe jetzt aus und in meinem Vertrag steht folgendes:

§22 Sonstige Vereinbahrungen im Mietvertrag:
Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht in Alpinweiß getüncht zu übergeben.

Der Teppichboden ist bei Auszug fachgerecht zu reinigen.

Diese Sätze wurden mit der Hand geschrieben.

Als Mieterin habe ich diese eine Seite nicht unterschrieben, nur den Gesamtvertrag.

Eingezogen war ich 2005.

Die Schönheitsreparaturen belaufen sich auf:

Der Mieter ist verpflichtet:
Küchen/Bäder/Dusche alle 3 Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flure/Dielen/Toiletten alle 5 Jahre
Rest alle 6 Jahre.

Nun möchte ich ich wissen, muss ich renovieren oder nicht???

Ich freue mich sehr über eine Antwort, bitte, wenn es geht, so schnell wie möglich! Tausend Dank für jede Antwort!

Minehause

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Scheint starre Fristenregelung zu sein und somit ungültig. Auch die Vorschrift Alpinaweis ist etwas streng.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
nima210206
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal: Teppichboden ist Vermietersache so lange der Teppich bestimmungsgemäß gebraucht wurde und nicht grob fahrlässig oder mit Absicht verschmutzt oder beschädigt wurde. Welches Weiß zum Streichen genutzt wird, darf auch nicht vorgeschrieben werden. Außerdem hört sich das ganze nach strengen Renovierungsfristen an und die sind mittlerweile ungültig.

MFG nima :wipp:

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#3
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Eine Reinigung des Teppichs kann verlangt werden, daran sehe ich nichts REchtswidriges.

ABER:
Starre Fristenregelung, Fristen noch nicht abgelaufen + Auszugsrenovierung = keine Schönheitsreparaturen, sondern besenrein ausziehen.

Grúß

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#4
 Von 
nima210206
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist wirklich so, dass der Vermieter für seine Fußböden, egal ob Teppich, Laminat, Fliesen oder Parkett selbst aufkommen muss. Das hat der BGH so entschieden, dass Fuböden Vermietersache ist.

Gruß nima

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#5
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber nicht die Reinigung. Gereinigt müssen die Boden schon übergeben werden!

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#6
 Von 
nima210206
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der Teppichboden überhaupt reinigungsbedürftig ist. Ansonsten braucht er nur gesaugt werden.

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#7
 Von 
zumonkelpaul
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gesamte Klausel zu den Schönheitsreparaturen ist unwirksam, damit auch die Passage mit der Teppichreinigung!

Das heißt: Besenrein übergeben!

-- Editiert von zumonkelpaul am 08.03.2007 01:11:11

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